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Geschrieben von sun1024 am 01.02.2009, 20:50 Uhr

@IngeA und @ all wegen verbeamteten Lehrern

Ich war in Baden-Württemberg (verbeamtete) Lehrerin, und an meiner Schule war knapp die Hälfte des Lehrpersonals verbeamtet, der Rest angestellt.

Fand ich persönlich ziemlich albern. Dass Lehrer verbeamtet werden, wird ja nun seit Ewigkeiten damit gerechtfertigt, dass sie Verwaltungsakte* vorzunehmen haben, und dafür müsste man verbeamtet sein. So wurde uns damals in "Schul- und Beamtenrecht" beigebracht.
Komisch nur, dass die angestellten Lehrer ja ganz genau die gleichen Verwaltungsakte machen, ohne dass wer meckert.
Also für mich ist damit die ganze Verbeamterei hinfällig. Entweder sie ist rechtlich NOTWENDIG, dann aber für alle, und ohne Alternative, oder sie ist nicht zwingend notwendig, dann kann man sie auch lassen. So Zwischenlösungen mit "ein Teil ja, ein Teil nein" finde ich reichlich seltsam.

Das nur am Rande...

LG sun



*Verwaltungsakt laut wikipedia_ "Der Verwaltungsakt bezeichnet eine Form des Handelns staatlicher Organe zur einseitig verbindlichen (hoheitlichen) Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts."
Dazu gehört z.B. das Erteilen eines Versetzungszeugnisses, weil man damit den Status des Bürgers ja verändert (vom 7.- zum 8.-klässler oder so). Gegen Verwaltungsakte kann man Widerspruch einlegen (im Gegensatz zu normalen Noten etc., darüber kann man sich nur beschweren, keinen Widerspruch einlegen).

 
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