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Geschrieben von Carmar am 17.12.2010, 1:14 Uhr

Jetzt amtlich: Ab nächstem Schuljahr in NRW keine verbindliche Empfehlung mehr!

Und was ist dann bei einem Umzug in ein anderes Bundesland?

Sagen wir mal, ein Kind mit drei mal Note 3 in Mathe, Deutsch, Sachkunde wird von den Eltern aufs Gymnasium geschickt. Und nach einem halben Jahr (oder so) wollen sie in ein Bundesland ziehen, wo ein Notenschnitt von 2,3 oder 2,0 in diesen Fächern erforderlich ist für den Besuch eines Gymnasiums.

Darf das Kind dann dort auf ein Gymnsium?
Muss es einen Probeunterricht machen?
Gilt der Notenschnitt des dann aktuellen Bundeslandes?


Oder der umgekehrte Fall:

Ein Kind kommt aus einem notenstrengen Bundesland, fängt dort ein paar Tage/Wochen/Monate auf einer Haupt- oder Realschule an und zieht nun nach NRW (oder in ein anderes Bundesland, wo die Eltern entscheiden), wo die Eltern entscheiden dürfen.

Kann es dann auf eine "höhere" Schule? (statt Haupt auf Real, statt Real auf Gym)
Wie läuft das ab?

 
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