Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Ebba am 30.01.2010, 23:41 Uhr

kann mir wer helfen???

Ich glaube, Deine Informationen stimmen nicht ganz. M.E. ist es, auch in S-H so, dass die Kl. 5 und 6 als Orientierungsstufe gelten. Sofern eine Versetzung von der Kl. 6 in die Kl. 7 nicht in Betracht kommt, kommt es zu der von Dir beschriebenen Schrägversetzung in die Real- oder Hauptschule. In den übrigen Klassen gelten die allgemeinen Versetzungsbestimmungen, d.h. auch, dass ein einmaliges Sitzenbleiben tatsächlich "nur" zu einer Wiederholung der Klasse führt.
Dennoch ist natürlich das von Dir beschriebene Probleme nicht gänzlich vom Tisch, denn es besteht ja auch bei einer Schrägversetzung von Kl.6 Gymn. in Kl.7 Real-/Hauptschule, sofern das Kind als 2.Fremdsprache Latein gewählt hat.
Ob aber tatsächlich ein solches Problem auftreten könnte zeichnet sich idR schon zum Ende der 5. Kl. hin aber, so dass es schon bei der Wahl der Fremdsprache Berücksichtigung finden kann.
Sofern Dein Sohn zukünftig das Gymnasium besucht und Du tats. unsicher bist, ob er nach der Orientierungsstufe in die 7.Kl. wechseln kann, hast Du Du natürlich auch die Möglichkeit Dich von der Klassenlehrerin und den übrigen Fachlehrern bei der Entscheidung über die Wahl der 2. Fremdsprache beraten zu lassen. Vielleicht möchte Dein Sohn aber auch ohnehin lieber Französisch als Latein wählen, dann seit ihr so oder so auf der "sicheren" Seite.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.