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von Dani-33  am 07.03.2013, 8:27 Uhr

Kaputte Scheibe durch Unfall

Hallo
Ich habe gerade ziemlichen streß mit dem Rektor der Schule auf die mein Sohn geht.

Mein Sohn ist 8 Jahre alt und geht in die 2. klasse.

Letzte Woche haben er und 2 andere Kinder auf dem Flur vor den Klassen fangen gespielt, dies ist selbstverständlich nicht erlaubt.
Als mein Sohn vor einem anderen Kind weglaufen wollte, ist er rückwärts in eine der Zwischentüren gelaufen und die Scheibe ist gerissen.

Jetzt soll ich die Scheibe von über 500 Euro zahlen.
Seh ich aber nicht ein, denn ich hatte zu dem Zeitpunkt keine Aufsichtspflicht , die lag ja bei der Schule und außerdem war es ein Unfall und nicht mutwillig .

Bin dann gestern zum Anwalt und hab den befragt, der sagte auch das ich das nicht zahlen muß, und auch nicht meine Haftpflicht, da die Schule die Aufsichtspflicht hatte.
Jetzt hab ich gerade den Rektor angerufen, und ihm das so mitgeteilt. Der wurd richtig frech , sagte das er sich jetzt mit de Gemeinde in Verbindung setzt und ich dann schon noch was hören würde von ihm, und sehen würde was ich davon habe.

Habt ihr sowas auch schon durch?

 
92 Antworten:

§832 BGB

Antwort von Sodapop am 07.03.2013, 8:35 Uhr

Ist jemand per Gesetz oder gerichtliche Anordnung aufsichtspflichtig über minderjährige Kinder haftet er gemäß § 832 BGB für Schäden, die die unter Aufsicht Stehenden Dritten zufügen. Der Aufsichtspflichtige kann sich entlasten, wenn er beweist, dass er seine Aufsichtspflicht nicht verletzt hat.
Was sagt das Gesetz?

§ 832 BGB

(1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatze des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.

(2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt.


Von daher ist die Rechtslage eindeutig, vor allem bei einem 8 jährigen Schüler.

Lass den Rektor erstmal runter kommen. Für ihn bedeutet dies eine Menge Erklärungen und Schreibarbeit.

Grüße
Sodapop

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Re: Kaputte Scheibe durch Unfall

Antwort von Anja+Calvin am 07.03.2013, 8:40 Uhr

Ich hätte das meiner Haftpflicht gemeldet, dafür ist sie doch da.


Wenn mein Kind was kaputt macht komme ich für den Schaden auf. Er war mal bei Freunden zu Besuch und ist bei denen vor dem Haus mit dem Fahrrad in ein parkendes Autobgefallen. Nicht mutwillig, ich war auch nicht dabei, trotzdem hat die HF anstandslos bezahlt.

Kann es sein, dass du garkeine HF hast ? Denn normalerweise fragt man ja zuerst bei der HF nach ung geht dann ggf. zum Anwalt.

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Re: §832 BGB

Antwort von Anja+Calvin am 07.03.2013, 8:45 Uhr

Nein, ich finde die Gesetzeslage nicht eindeutig, denn wann "genügt" ein Lehrer denn seiner Aufsichtspflicht? Dann müssten überall Lehrer als Wachposten stehen und das verlangt das Gesetz nicht.m

Eindeutig ist da nichts, im Falle des Falles könnte der Richter auch sagen, dass das Kind die Schulregeln kannte.

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Re: Kaputte Scheibe durch Unfall

Antwort von Dani-33 am 07.03.2013, 8:51 Uhr

Natürlich hab ich eine Haftpflicht , die Zahlen nicht weil die Schule die Aufsicht hatte. Und aus eigener Tasche Zahl ich das ganz sicher nicht.
Wir hatten auch schonmal den fall mit einem Auto , ist auch ausversehen passiert . Hab ich gemeldet und gut. Wurde auch gezahlt.

In der Schule sind aber ständig solche Probleme mit dem Schulleiter , nicht nur mit mir sondern auch mit vielen anderen Eltern.

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Re: Kaputte Scheibe durch Unfall

Antwort von Fredda am 07.03.2013, 8:52 Uhr

Ruf mal bei der Stadt an, bei dem Sachgebiet "Gebäudewirtschaft", die können dir weiterhelfen.

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Re: Wir hatten einen ähnlichen Fall und die Haftpflichtversicherung hat gezahlt

Antwort von Namens-Fee am 07.03.2013, 8:53 Uhr

Das lief absolut problemlos (ging um rd. 250 Euro Schaden) - genau DAFÜR hat man doch diese Versicherung!?

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Re: Wir hatten einen ähnlichen Fall und die Haftpflichtversicherung hat gezahlt

Antwort von Dani-33 am 07.03.2013, 9:00 Uhr

Bei der Versicherung läuft schon ein Schaden, auch ne Scheibe , die hat meiner mit nem anderen Kind geregelt, das war letztes Jahr, dies geschah mutwillig, die zahlt die Versicherung .

Aber die jetzige Scheibe nicht. Die sagen die Schule hat die Aufsichtspflicht verletzt, deswegen bin ich zum Anwalt und wollte Klarheit. Der sagt ganz klar, nicht zahlen , schulen sind dafür versichert , darüber gibt es sogar ein Gesetz .

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Re: Kaputte Scheibe durch Unfall

Antwort von Luni2701 am 07.03.2013, 9:03 Uhr

mein Mann hat in der Berufsschule die TAfel kaputt gemacht, hat auch die Haftpflicht bezahlt. Und die Schule hat ihre aufsichtspflicht nicht verletzt, denn 8 jährige können durchaus bei lehrerwechsel mal allein bleiben.

Übrigens mutwillige zerstörung bezahlen versicherungen eh nicht, die bezahlen nur "aus versehen" zerstörte sachen.

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Re: Wir hatten einen ähnlichen Fall und die Haftpflichtversicherung hat gezahlt

Antwort von Luni2701 am 07.03.2013, 9:07 Uhr

mal abgesehen von schulen sind versichert.

Unsere Haftpflicht zahlt bis 7 jahre nur wenn die aufsichtspflicht verletzt wurde und es nicht mutwillig passiert ist.

Ab 8 ist die aufsichtspflicht ja eher ziemlich locker un die aufsichtspflicht wird nicht verletzt wenn die 8 jährigen mal ein paar minuten alleine auf dem Flur sind, er hat sich Falsch verhalten und ihm ist ausversehen etwas kaputt gegangen, genau dann würde unsere bzehalen.

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musst du nicht

Antwort von hormoni am 07.03.2013, 9:13 Uhr

Die Schule hat eine Glasversicherung die dafür aufkommen muss.

Mein Sohn hat vor 2 Jahren eine Scheibe kaputt gemacht, als er einen Stein zu anderen Steinen werfen wollte. (Der Stein lag mitten auf dem Pausehof und er wollte in aufräumen. Anstatt den Stein zu den anderen Steinen unterhalb der Fenster zu tragen, hat er ihn geworfen und die Scheibe getroffen...)

Ich hab den Schaden meiner Haftpflichtversicherung gemeldet, die den Schaden übernommen hat. Aber eigentlich - so sagte die Versicherung - müsste die Schule selbst dafür aufkommen. Jede Schule hat im Normfall so eine Versicherung, sagte man mir dort.

LG

h

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Re: musst du nicht

Antwort von Dani-33 am 07.03.2013, 9:22 Uhr

Das ist auch die Aussage meiner Versicherung.

Mich macht das echt wahnsinnig. Der Rektor gibt meinem Sohn immer die Schuld. Auch für Sachen die er nicht gemacht hat, haben schon einiges durch an der Schule und er ist seid letzten August erst da.

Mein Sohn will schon garnicht mehr zur Schule, er hat richtig Angst vor dem Rektor. Nach der ersten Scheibe die er ja nun auch nicht alleine kaputt gemacht hat, wurde mir der psychologische Dienst aufs Auge gedrückt.
Der Rektor hat mir in einem Gespräch gesagt ich hätte in meiner Erziehung versagt und hat mir nen Vogel gezeigt.
Der psychologische Dienst hat aber gesagt das nein Sohn kein fall für ihn sei, weil er völlig normal ist. Aus dem Grund hat er sich wieder zurückgezogen. Der hat garnicht verstanden was er machen soll.
Er denkt das der Rektor das nur wollte weil ich 7 Jahre mit meinem Sohn alleine war und der Rektor wohl dachte ich bräuchte Hilfe . Das ist aber totaler Blödsinn , klappt alles wunderbar.

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Re: musst du nicht

Antwort von hormoni am 07.03.2013, 9:27 Uhr

Deiner Haftpflichtversicherung würd ich sagen, dass die Schule nicht für den Schaden aufkommt und du nicht weißt, woher du das Geld nehmen sollst.
Dafür hast du schließlich ne Haftpflichtversicherung.

Die Schule bzw den Gemeindeträger würd ich separat anrufen und sagen, dass die Haftpflicht eigentlich nicht dafür zuständig ist.

Doof ist halt, weil dein Sohn jetzt zum 2. Mal ne Scheibe (mit)kaputt gemacht hat.

Vielleicht kannst du dich ja mit der Versicherung und dem Rektor auf Hälfte Hälfte einigen.

Lass dich nicht abwimmeln.

LG

h

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Re: musst du nicht

Antwort von Dani-33 am 07.03.2013, 9:48 Uhr

Der Rektor lässt garnicht mit sich reden, der hat mich eben am Telefon direkt dumm angemacht. Ich würde schon sehen was ich davon habe und sowas. Wenn der mir in der Schule begegnet grüßt der mich auch nicht, mit meinem Sohn spricht der auch nicht mehr.

Diesmal war's ja wirklich ein Unfall. Er sagte dann direkt er sieht das anders weil Luca ja zugegeben hat das er in die Scheibe gefallen sei.

Was hätte er denn auch anderes tun sollen ?

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Na, aber der Rektor hat auch einen Vorgesetzten...

Antwort von hormoni am 07.03.2013, 9:51 Uhr

Lass dich nicht entmutigen und sei doppelt so freundlich, wenn dir jemand Böse kommt.

Ein Lächeln ist die schönste Art um Zähne zu zeigen!

LG

h

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Bei Mutwilligkeit haftet keine Versicherung

Antwort von Sailor am 07.03.2013, 9:55 Uhr

Dein Sohn hat zwar nicht mutwillig die Scheibe zerstört, jedoch hat er mutwillig gegen das ihm sehr wohl bekannte Verbot verstoßen, dass im Flur nicht gerannt und getobt werden darf.

So gesehen war es keine mutwillige Sachbeschädigung von ihm, wohl aber ein mutwilliger Regelverstoß mit Unfallfolge und somit ist durchaus eine gewisse Mutwilligkeit erkennbar, weshalb sich Versicherungen sträuben könnten, zu zahlen.

Allerdings hat dein Sohn ja nicht alleine mit sich selber Fangen gespielt, es müssen ja andere Kinder beteiligt gewesen sein - dein Sohn hatte eben nur das Pech, derjenige zu sein, der rückwärts gegen die Scheibe gerannt, vielleicht sogar gedrängt worden ist, was in dieser Situation auch jedem anderen beteiligten Kind hätte passieren können.

Da es also mehrere Übeltäter waren, die den Glastür-Unfall durch ihren mutwilligen Regelverstoß fahrlässigerweise verursacht haben, ist schonmal gar nicht festzustellen und einzusehen, warum alleine dein Sohn haftbar zu machen sein soll. Denn wenn eine Kollektivschuld vorliegt, ist es immer schwierig bis unmöglich, einen Schuldigen auszumachen und ihr seid somit fein raus.

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Re: Bei Mutwilligkeit haftet keine Versicherung

Antwort von lotte_1753 am 07.03.2013, 10:13 Uhr

Echt nicht. Kind ist deliktsfähig und haftet als Gesamtschuldner, d.h. die Schule bzw. deren Versicherung könnte den Schaden allein von dem Sohn ersetzt verlangen. Dieser müsste sich dann an die anderen Gesamtschuldner wenden. Da kein Vorsatz vorliegt (mutwilliger Verstoss gegen die Schulregeln hat damit nichts zu tun) sollte eigentlich die Haftpflicht Deines Sohnes zahlen. Beim zweiten Scheibeneinschmeissen stellen die sich wahrscheinlich erstmal dumm.

Ich würde dem Direktor sagen, dass das Sache der beiden Versicherungen sei, ihm aber auch sagen, dass Du ein ernstes Wörtchen mit dem Kind sprechen wirst.

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Re: Wir hatten einen ähnlichen Fall und die Haftpflichtversicherung hat gezahlt

Antwort von lotte_1753 am 07.03.2013, 10:16 Uhr

Unter 7 Jahren zahlt die Versicherung nicht, weil das Kind nicht deliktsfähig ist. Wenn Kind also das Atomkraftwerk fahrlässig in die Luft sprengt, und ihr die Aufsichtspflicht nicht verletzt habt, bleibt Eon auf dem Schaden sitzen.

Ab 8 ist das Kind deliktsfähig, d.h. im selben Fall müsste das Kind das Atomkraftwerk bezahlen (nicht die Eltern, denn die haben ja die Aufsichtspflicht nicht verletzt). Und für dieses Fall habt ihr ja die Versicherung.

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Re: Bei Mutwilligkeit haftet keine Versicherung

Antwort von Dani-33 am 07.03.2013, 10:20 Uhr

Er ist rückwärts in die Scheibe gefallen, wieso soll ich dann ein ernstes Wörtchen mit ihm reden ???? Ich war in erster Linie froh das nicht mehr passiert ist.

Es war ein Unfall. Die Versicherung und der Anwalt sagen beide nicht zahlen, die Schule sei ihrer Aufsichtspflicht nicht vernünftig nachgekommen , hinzu kommt das er ja nicht ganz allein dran beteiligt war.

Der Rektor kommt mir ständig blöd und das in einer Tour.

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Re: Bei Mutwilligkeit haftet keine Versicherung

Antwort von lotte_1753 am 07.03.2013, 10:43 Uhr

Ich würde meinen Kindern sehr deutlich erklären, dass sie gefälligst nicht so wild zu spielen haben, dass die Gefahr besteht, dass einer mit so viel Wucht in eine Scheibe fällt, dass diese kaputt gehen kann. Insbesondere, wenn er schonmal eine zerdeppert hat. Aber es scheint ja so zu sein, dass Du und Dein Sohn keine Fehler machen und alles die Schuld der anderen sei, zumindest kommt das so in Deinen Posts rüber.

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Du verstehst immer noch nicht?

Antwort von Sailor am 07.03.2013, 10:46 Uhr

"Er ist rückwärts in die Scheibe gefallen, wieso soll ich dann ein ernstes Wörtchen mit ihm reden ???? "

Natürlich ist er nicht Schuld daran, dass er rückwärts in die Scheibe gefallen ist - aber er ist durchaus Schuld daran, dass er sich nicht an die Regeln gehalten hat. Das Verbot, im Flur herumzurennen (welches ja dazu da ist, um gerade solche Glas-Unfälle zu verhindern) hat ihn ganz offensichtlich einen Scheißdreck interessiert! Darin und nur darin liegt seine Schuld und deshalb sollst du ein Wörtchen mit ihm reden!

Kapierst du das wirklich nicht oder tust du nur so?

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Re: Du verstehst immer noch nicht?

Antwort von Dani-33 am 07.03.2013, 10:52 Uhr

Natürlich hab ich was zum fangenspielen gesagt.

Warum wird man hier gleich so angemacht?

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Re: Bei Mutwilligkeit haftet keine Versicherung - ach, das wäre mir neu

Antwort von Holzkohle am 07.03.2013, 10:55 Uhr

mein Sohn hat eine Scheibe mit einem Stein eingeschmissen und mit Sicherheit nicht "aus Versehen" - gezahlt hat die Haftpflicht, ohne Zucken. Er war zur Tatzeit neun Jahre alt.

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Re: Bei Mutwilligkeit haftet keine Versicherung - ach, das wäre mir neu

Antwort von Namens-Fee am 07.03.2013, 11:48 Uhr

Wir hatten auch schon einen Mutwilligkeitsschaden - und die esicherung hat anstandslos gezahlt! Kind müsste damals 7 oder 8 gewesen sein, ich weiß nicht, ob das einen Unterschied macht?

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Re: Bei Mutwilligkeit haftet keine Versicherung - ach, das wäre mir neu

Antwort von Dani-33 am 07.03.2013, 11:51 Uhr

Es war ja nicht mutwillig.

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Re: Bei Mutwilligkeit haftet keine Versicherung - ach, das wäre mir neu

Antwort von maxwell am 07.03.2013, 11:55 Uhr

Er ist im Flur gerannt, und daß er in die Scheibe gestolpert ist, war eine Folge des Rennens. Das solltest Du ihm klarmachen.
Es hätte MEGABÖSE für ihn ausgehen können, wenn die Scheibe ihm nicht standgehalten hätte.

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Hab es ihm klar gemacht

Antwort von Dani-33 am 07.03.2013, 12:39 Uhr

Ich hab ihm gesagt das das nicht ok war, weder von ihm noch von den anderen die dabei waren.
Hab ihm auch gesagt das das ganz anders hätte ausgehen können.

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Re: Kaputte Scheibe durch Unfall

Antwort von Suki am 07.03.2013, 12:51 Uhr

mein patenkind hat letzte woche in der schule eine wasserleitung zerstört (drauf gesprungen). das gab eine ordentliche überschwemmung. die eltern müssen gar nichts zahlen!

lg

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Re: Bei Mutwilligkeit haftet keine Versicherung - ach, das wäre mir neu

Antwort von Anja+Calvin am 07.03.2013, 13:18 Uhr

Ich glaube dir deine Geschichte so nicht und bin gespannt wie die aus geht.

Kann mir nicht vorstellen warum jemand ohne vorher mal an anderen Stellen telefonisch nachzufragen direkt zum Anwalt rennt (der ja auch nicht umsonst berät"

Dann, wenn andere dir auch sagen, dass dein Kind sich falsch verhalten hat und nicht dauerbeaufsichtigt werden muss ist der doofe Direktor Schuld der deinen Sohn ja sowieso auf dem auf dem Kieker hat und die Lehrer weil sie deinen Sohn nicht rund um die Uhr beaufsichtigen.

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wieso wird mir nicht geglaubt?

Antwort von Dani-33 am 07.03.2013, 13:49 Uhr

Ich bin nicht allein wegen dieser Sache zum Anwalt , sondern eigentlich wegen Unterhaltszahlungen vom kindesvater.
Die frage mit der Scheibe hab ich nebenbei gestellt.

Ich weiß echt nicht was das hier soll....

Natürlich war es nicht ok das er über im Flur mit anderen fangen gespielt hat. Weiß er jetzt.

Es geht auch nicht darum das ich erwarte das man ihn ständig beaufsichtigt.... Es ging hier einzig und allein um diese Sache.

Warum wird man hier so angefahren ?

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Keine Ahnung....

Antwort von Sodapop am 07.03.2013, 14:00 Uhr

Dani, Du muss hier nicht auf Fragen, welche an Deinem Thema vorbeigehen, antworten. Warum Du zum Anwalt gegangen bist, etc., geht dem Forum absolut nichts an!

Hier wird sich gerne an Stichwörtern aufgehängt, gerne gemeinsam in eine Richtung galoppiert, Frust am vermeindlich Schwächeren abgelassen, sich selbst ganz toll dargestellt, etc. Eben all das, was man sich in einem Forum traut, in einem Face-to-Face-Gespräch aber nicht.

Du mußt Dich gegenüber niemandem rechtfertigen. Deine Frage lautete ja auch: "wer hat schon ähnliches erlebt?"

Alle Antworten, welche sich nicht auf deine Frage beziehen, darfst Du getrost ignorieren. Den Rest darfst Du, musst Du aber nicht kommentieren. :)

Ich gehe auch mal davon aus, dass der Anwalt mehr Ahnung hat als die meisten hier schreibenden Ich-habe-eine-Haftpflicht-und-die-zahlt-das-Schreiber.

Grüße
Sodapop

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Ein informativer Beitrag. Danke!

Antwort von Sodapop am 07.03.2013, 14:02 Uhr

Grüße
Sodapop

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Re: Ein informativer Beitrag. Danke!

Antwort von Dani-33 am 07.03.2013, 14:08 Uhr

Danke Sodapop

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na weil er

Antwort von Miolilo am 07.03.2013, 14:20 Uhr

"Er ist rückwärts in die Scheibe gefallen, wieso soll ich dann ein ernstes Wörtchen mit ihm reden ???? "

... verbotenerweise im Schulhaus fangen gespielt hat.
Das ist gegen die ihm wohl bekannt Regel.

Machen Eltern schaffen es echt, für sich und ihre Kinder immer und in jeder Situation eine Entschuldigung zu finden.

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Re: Ein informativer Beitrag. Danke!

Antwort von rosamupfel am 07.03.2013, 14:31 Uhr

hab mal meinen mann gefragt, der ist jurist.

auch wenn es dir nicht gefallen wird:

es ist so, dass dein kind einen schaden durch falsches verhalten herbeigeführt hat und somit ist die haftung dessen auch an dein kind gerichtet. da es minderjährig ist, richtet sich das eben gegen die eltern.
wer was kaputt macht muss es auch zahlen!!!
und eine aufsichtsplichtverletzung liegt hier auch nicht vor, denn dein kind kannte die schulregeln.
ich versteh auch das ganze gebabbel nicht. dein kind hat was kaputt gemacht, da muss man auch für gerade stehen! man kann ja nicht immer andere dafür haftbar machen.

aber mal ganz was anderes, was lernt denn da dein kind fürs leben???
ich baue scheiße und andere sollen für mich gerade stehen, na toll!

ein hoch auf diese gesellschaft!

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langsam nervts

Antwort von Dani-33 am 07.03.2013, 14:42 Uhr

Mein Anwalt sagt was anderes.
Sein Verhalten war nicht richtig...hab ich auch nie behauptet.


Lasst euern Frust an anderen aus.

Meine Frage war von Anfang an ne andere.

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Re: langsam nervts

Antwort von Miolilo am 07.03.2013, 14:48 Uhr

Dir gefallen nur manche Antworten ,
die dich zur Verantortung und Zahlung ziehen nicht...

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Re: langsam nervts

Antwort von Dani-33 am 07.03.2013, 14:51 Uhr

Darum gehts garnicht.

Man schreibt hier was und wird quasi in der Luft zerrissen, weil man schon nen Anwalt dazu befragt hat.

Ich les hier auch mit und mach die Leute nicht runter nur weil mir etwas nicht gefällt.

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Re: Ein informativer Beitrag. Danke!

Antwort von Sabine mit Amelie am 07.03.2013, 14:51 Uhr

Hallo,

vielleicht sollten manche mal hier alle Posts lesen. Es steht ganz deutlich da, dass die AP bei ihrer Versicherung angerufen hat, die aber meinten, dass sie nicht bezahlen und die AP deshalb den Anwalt befragt hat. Außerdem steht auch da, dass sie ihren Sohn zurechtgewiesen hat und das es auch noch andere beteiligten Kinder gab. Wenn also tatsächlich die Kosten keine Versicherung tragen würde, dann müssten die anderen beteiligten Kinder auch mit bezahlen, auch wenn die Scheibe durch den Sohn der AP zu Bruch ging. Die anderen Kinder sind nämlich auch unerlaubterweise auf dem Gang rumgerannt und haben den Sohn gejagt. Die AP hat obendrein noch geschrieben, dass es mit diesem Rektor oft Schwierigkeiten gibt. Das die AP sich schon vorher kooperativ zeigte, konnte man ja in dem Post lesen, dass sie mit ihrem Sohn zum psychologischen Dienst ist, der übrigens bestätigt hat, dass der ein ganz normales Kind ist. Na ja, aber wie sagt man so schön, Angriff ist die beste Verteidigung. Ich kenne auch Mamas, die mir erklären, was ihre Kinder alles nicht dürften und kaum haben sie den Rücken gedreht, machen diese genau das, was sie ja gar nicht machen. Wenn man so Mamas dann darauf anspricht, wird man noch als Lügner hingestellt. Ich würde die Scheibe auch nicht wirklich freiwillig bezahlen. Schon allein die Tatsache, dass der Direktor mir den vogel zeigt und frech ist, zeigt ganz deutlich,dass der ein Problem hat. Mich würde aber echt interessieren, wie das hier aus geht. Gerne kannst du mir eine PN schicken, wenn du weißt, wer die Kosten trägt.

Liebe Grüße

Sabine

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dann hast Du was falsch verstanden

Antwort von lotte_1753 am 07.03.2013, 14:57 Uhr

Das Kind ist natürlich haftbar bei fahrlässigem Verhalten, da deliktsfähig. Deshalb wird ja auch die Versicherung zahlen. Die AP haftet ganz klar nicht, da sie natürlich ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben kann.

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Re: wieso wird mir nicht geglaubt?

Antwort von lotte_1753 am 07.03.2013, 15:02 Uhr

Der Ton Deines Postings kam schon sehr aggressiv und einseitig rüber. Wohl daher. Aber Du musst dem Ganzen irgendwie die Schärfe nehmen (abgesehen von der Scheibe die ganz klar eine der beiden Versicherungen übernehmen sollte) sonst geht das nicht gut aus.

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Es ist eigentlich ganz einfach :

Antwort von Annas Truppe am 07.03.2013, 15:52 Uhr

Die Frage hatten wir glaube ich hier schon einmal :

Das Kind haftet möglicherweise selbst (Es war offenbar deliktsfähig und ob es fahrlässig gehandelt hat, wäre Frage des konkreten Sachverhalts).

Die Eltern haften ganz sicher nicht, weil sie eindeutig gar nichts zum Glasbruch beigetragen haben.
(Eltern haften _nicht_ für ihre Kinder, sondern nur wenn sie ihre Aufsichtspflicht über das Kind vernachlässigt haben)

Sofern eine Versicherung für das Kind besteht, sollte die in genau dem Fall eintreten.
Wenn keine Versicherung besteht, dann halt nicht. Es gibt aber auch keine Pflicht, für ein Kind eine Versicherung abzuschließen. Die Versicherung der Eltern zahlt jedenfalls nur, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (haben sie aber ja nicht)

Ergebnis könnte hier sein, dass das Kind den Schaden zahlen muss. Vermutlich hat es kein Geld, was wiederum nicht dazu führt, dass die Eltern bezahlen müssen (nochmals : Eltern haften nicht für ihre Kinder oder deren Schulden !).
Der Schulträger könnte gegen das Kind ein Urteil erwirken auf Zahlung der Schadenssumme und 30 Jahre lang versuchen das Geld zu erhalten.

So kann's gehen.

Frage bleibt, ob nicht doch eine Aufsichtspflichtverletzung der Schule (der Lehrkräfte bzw. Aufsichtspersonen) vorliegt. Wenn das Kind als sehr lebhaft bekannt ist oder gar jemand das Toben bemerkt hat, hätte er/sie evt. früher einschreiten müssen. Warum hier immer alle der Meinung sind, Lehrer/Aufsichtspersonen würden nie ihre Aufsichtspflicht verletzen, ist mir schleierhaft.

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Re: Es ist eigentlich ganz einfach :

Antwort von lotte_1753 am 07.03.2013, 15:57 Uhr

wobei letzteres dann ein Problem ist, das normalerweise zwischen den Versicherungen geklärt werden sollte.

p.s. war in der Tat schonmal, ich glaube fast mit den gleichen Akteuren. Es gibt eigentlich ganz gute Beschreibungen im Internet für die Rechtslage, die nun wirklich nicht allzu kompliziert ist.

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Meine Rede, rosamupfel

Antwort von Sailor am 07.03.2013, 16:52 Uhr

Danke für die Bestätigung meiner Laien-Analyse aus Juristenmunde.

Dass dennoch manche Haftpflichtversicherungen bei sowas zahlen, halte ich für reine Kulanz seitens der Versicherung.

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Nanana, jetzt aber nicht lügen, ne - weiter oben klang das noch ganz anders

Antwort von Sailor am 07.03.2013, 16:57 Uhr

"Sein Verhalten war nicht richtig...hab ich auch nie behauptet."

- Dochdoch, weiter oben maultest du ganz empört folgendermaßen:

"Er ist rückwärts in die Scheibe gefallen, wieso soll ich dann ein ernstes Wörtchen mit ihm reden ???? "

- Und jetzt hast du plötzlich doch mit ihm geredet, nänänä. Erzähl nix vom Pferd.

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Re: unsere zb

Antwort von Julie am 07.03.2013, 16:59 Uhr

Zahlt kleinere Schäden bis 500 Euro ohne groß zu fragen, eben weil sie bei der frage "wer hat die aufsichtspflicht verletzt" ohnehin so blöde Geschichten erzählt bekommen, bis die story passt.

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Die Schule hat aber auch keine Aufsichtspflicht verletzt

Antwort von Sailor am 07.03.2013, 17:00 Uhr

...weil sie von den Schülern zu befolgende Regeln aufgestellt hat. Kinder im Schulkindalter müssen nicht mehr nonstop beaufsichtigt werden, um die Aufsichtspflicht zu gewährleisten, man kann von ihnen erwarten, dass sie sich an die Anweisungen halten.

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Du solltest selber mal genau lesen

Antwort von Sailor am 07.03.2013, 17:09 Uhr

"vielleicht sollten manche mal hier alle Posts lesen"
"Außerdem steht auch da, dass sie ihren Sohn zurechtgewiesen hat "

Nein, zuerst ist sie ganz empört, dass sie ein ernstes Wörtchen mit ihm reden soll und sieht überhaupt keinen Regelverstoß ihres Sohnes:
http://www.rund-ums-baby.de/grundschule/Bei-Mutwilligkeit-haftet-keine-Versicherung_141986.htm

Erst in danach(!) folgenden Beiträgen behauptet sie dann doch, mit ihm geredet zu haben, dass die Rennerei nicht richtig war.

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Re: Meine Rede, rosamupfel

Antwort von lotte_1753 am 07.03.2013, 17:40 Uhr

Na eben nicht. Annas Truppe hat das doch schön erklärt. Was Rosamupfel geschrieben hat, ist so nicht 100% richtig.

Du schließt die Haftpflichtversicherung für genau diese Fälle ab, nämlich dass Dein deliktsfähiges Kind fahrlässig einen Schaden verursacht.

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Eltern haften NICHT für ihre Kinder

Antwort von lotte_1753 am 07.03.2013, 17:43 Uhr

Es ist, nach nochmaliger Lektüre, strenggenommen sogar 100% falsch. Bei einem Anspruch gegen das Kind besteht nicht automatisch auch ein Anspruch gegen die Eltern. Eltern haften eben nicht für ihre Kinder. Das sind diese juristischen urban legends, genau wie eine unabsichtlich begangene Tötung kein Totschlag ist.

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Re: Eltern haften NICHT für ihre Kinder

Antwort von angi159 am 07.03.2013, 18:11 Uhr

Jop, selbst, wenn die Eltern für ihr Kind (straffähig und schuldfähig) Strafe zahlen müssten, könnten sie es sich nach dem 18. Geburtstag vom Kind wiederholen. Macht natürlich keiner.

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Re: @rosamupfel

Antwort von montpelle am 07.03.2013, 19:20 Uhr

Guter Beitrag !

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Re: @Dani-33

Antwort von montpelle am 07.03.2013, 19:22 Uhr

"Jetzt soll ich die Scheibe von über 500 Euro zahlen.
Seh ich aber nicht ein, ..."

Dein Kind hat Mist gebaut, aber die Konsequenzen wollt ihr nicht tragen.
Tolle Einstellung .... besonders als Vorbild für das Kind.

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@montpelle

Antwort von Dani-33 am 07.03.2013, 19:54 Uhr

1. es war keine Absicht
2. ja, er hat mit anderen Kindern gegen die Regel verstoßen nicht zu spielen auf dem Flur.
3. bisher hab ich für jeden Mist gerade gestanden, mein Kind immer unterstützt . Was nicht heißt das ich das jetzt nicht mehr mache.

Ich weiß echt nicht was ihr wollt. Ich hab mit der Versicherung gesprochen danach mit nem Anwalt, beide sagen nicht zahlen. Schulen haben dafür eine Versicherung. Hat mir auch eine Freundin gesagt die selber Lehrerin ist.

Warum wird sich eigentlich so sehr darüber aufgeregt?

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Re: @montpelle

Antwort von Sabine mit Amelie am 07.03.2013, 20:53 Uhr

Hallo Dani-33,

lass sie einfach schreiben und mach du das, was dir die Versicherung und der Anwalt angeraten haben. Dein Sohn war ja nicht das einzige Kind, dass sich nicht an Regeln gehalten hatte. Davon spricht niemand.

Liebe Grüße

Sabine

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Ach nö, bitte nicht diese "schlechtes Vorbild"-Schiene....

Antwort von Sodapop am 07.03.2013, 20:54 Uhr

Das Kind hat sich einfach altersgemäß verhalten und dabei ist etwas kaputt gegangen. Das Kind hat gespielt. Die Aufsichtspflicht liegt während der Schulzeit nicht bei den Eltern.

Die Kinder müssen im Altern von 8 Jahren nach wie vor beaufsichtigt werden, oder das Gefühl haben, beaufsichtigt zu werden.
Sollte es zu einer Aufsichtspflichtverletzung durch die Schule gekommen sein ( und in dem Alter kann man fast davon ausgehen ), so haftet das Land als Anstellungskörperschaft im Rahmen der Staatshaftung.

Darum frage ich mich, warum nun ausgerechnet die Mutter für den Schaden zahlen soll? Mist gebaut hat die Schule. Die haben nicht aufgepasst. Die Konsequenz muss die Schule tragen.

Das schlechte Vorbild ist doch wohl eindeutig der Rektor - und nicht die Mutter, die mit der ganzen Sache am wenigsten zu tun hat. In der Schule ist die Schule zuständig.

Grüße
Sodapop

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Aber gern geschehen....

Antwort von Sodapop am 07.03.2013, 20:56 Uhr

Grüße
Sodapop

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Re: §832 BGB

Antwort von Sodapop am 07.03.2013, 21:04 Uhr

Bei 8 jährigen Kindern kann man sich kaum darauf verweisen, dass ihm die Schulregeln bekannt waren.

Grüße
Sodapop

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Das kommt doch ganz auf die Police an!

Antwort von Sodapop am 07.03.2013, 21:08 Uhr

Je nach Police zahlt die Haftpflichversicherung, oder eben nicht.

Die Haftpflicht der TE zahlt nicht.

Grüße
Sodapop

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Re: Ach nö, bitte nicht diese "schlechtes Vorbild"-Schiene....

Antwort von Luni2701 am 07.03.2013, 21:12 Uhr

wenn ich dieses "es war ja nicht mit absicht" höre, wirds mir schlecht.

Mal ganz überzogen, du stolperst, hast nen hammer in der hand und fliegst gegen ein Auto, bezahlst du dann nicht, weil war ja keine absicht?

Oder noch schlimmer, du stolperst, fällst auf die straße, ein AUto kommt, weicht dir aus und nimmt ein Kind auf dem bürgersteig auf der anderen seit mit, das Kind stirbt, bis du nicht schuld, war ja keine absicht???? WIllst dann nicht gerade stehen, weils keine absicht war?????

Wenn ich was kaputt mache, egal ob absicht oder nicht, dann steh ich doch dafür gerade. Was ist das hie rnur für eine verkorkste welt.

Jetzt kommt ein Kind, fällt mit seinem Fahrrad in dein AUto, kratzer beulen und vielleicht ne scheibe kaputt, willst du das dann nicht bezalt und repariert haben? Achnee, du bezahlst deinen schaden selbst, weil war ja keine absicht von dem Kind.

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So, jetzt hol mal tief Luft, hol die Krümel aus der Fragezeichentaste und...

Antwort von Sodapop am 07.03.2013, 21:18 Uhr

erklär mal dann genau, wo ist etwas von "war ja nicht mit Absicht" schreibe.

Dankeschön
Sodapop

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Aaaargh ... dafür hat man ja seine Haftpflicht !!!

Antwort von lotte_1753 am 07.03.2013, 21:37 Uhr

Kinners, es ist doch nicht so schwer. Gerade weil man weiss dass Kinder immer mal wieder Mist bauen, bzw. weil man mit nem Hammer in der Hand in ein Auto fallen könnte, schliesst man diese Versicherung ab.

Diese dann aus moralischen Gründen nicht in Anspruch zu nehmen ist doch totaler Quatsch. Ich entschuldige mich, mache wenn angebracht ein kleines Geschenk und reiche das dann meiner Versicherung weiter. Ende der Geschichte.

Was die Rechtslage angeht, kann ich immer nur auf das Post von Annas Truppe verweisen, welches die einzig richtige Darstellung der eigentlich sehr klaren Rechtslage ist. Aber das will ja anscheinend niemand hören.

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Re: Ach nö, bitte nicht diese "schlechtes Vorbild"-Schiene....

Antwort von Sabine mit Amelie am 07.03.2013, 21:40 Uhr

Hallo,

so ein Quark. Wie kann man eine kaputte Scheibe mit so einem Unfall, wie du ihn schilderst, vergleichen. Wenn ich mit dem Hammer in der Hand stolpere und dabei ein Auto kaputt mache, bezahlt das die Haftpflicht, denn dazu hat man sie. Wenn die nichts zahlen würde, dann brauche ich keine. Anders sieht es aus, wenn ich her gehe, auf ein auto zu gehe und dann auf das auto einschlage. Dann ist das mutwillig.

Liebe Grüße

Sabine

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Sie meint mich....

Antwort von Dani-33 am 07.03.2013, 21:42 Uhr

Langsam wird das hier echt lächerlich. Ich hatte ne ganz normale frage gestellt, wenn ich gewusst hätte, das man hier so an den Pranger gestellt wird, hätte ich mir das gespart.

Das ist mittlerweile echt lächerlich welche Ausmaße das hier annimmt.

Lasst eure Wut oder was auch immer an jemand anderem aus.

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Re: Aaaargh ... dafür hat man ja seine Haftpflicht !!!

Antwort von Luni2701 am 07.03.2013, 21:43 Uhr

naja, mir das schon klar und ich sehe auch die klare rechtslage.

Aber die TE-nicht oder sie will sie nicht sehen und das er es nicht mit absicht gemacht hat, schrieb sie öfter. Und Ihre Posts lesen sich nunmal leider durchweg so, dass sie nicht dafür aufkommen will, egal ob mit versicherung oder ohne weil es eben keine absicht war und der Direktor eh doof ist usw. das kann ich überhaupt nicht verstehen und nachvollziehen.

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Re: Ach nö, bitte nicht diese "schlechtes Vorbild"-Schiene....

Antwort von lotte_1753 am 07.03.2013, 21:46 Uhr

Aber das Kind der AP hat die Scheibe doch nicht vorsätzlich mit nem Hammer eingeschlagen, sondern ist reingefallen.

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@Luni2701

Antwort von Annas Truppe am 07.03.2013, 23:09 Uhr

Luni, die Rechtslage ist wirklich anders als du meinst.

Die TE ist absolut im Recht, wenn sie die Glasscheibe nicht bezahlen will. Denn sie hat zum Bruch nichts beigetragen und für das was ihr Kind anstellt - übrigens egal ob absichtlich oder fahrlässig - haftet sie nicht.

Nochmals : Vom Kind könnte man evt. Schadensersatz verlangen und auch vor Gericht einklagen. Wenn das Kind zur Zahlung verurteilt wird und aber kein Geld hat, muss der Schulträger warten bis das Kind Geld verdient.
Von den Eltern kann er kein Geld verlangen, denn Eltern haften nicht für das Fehlverhalten ihre Kinder.

Der Rektor liegt hier falsch.

Um was für eine Versicherung es sich handelt, die nicht zahlen möchte, hat die TE bisher glaube ich nicht gesagt. Es kann eigentlich keine für das Kind sein, denn das wäre hier ein ganz klassischer Versicherungsfall. Vermutlich hat halt nur die Mutter für sich eine Versicherung und dass die nicht zahlen will ist klar : Die Mutter hat nichts falsch gemacht; nichts zum Glasbruch beigetragen.

Ganz andere Frage ist, ob man sich als Eltern moralisch oder sonstwie verpflichtet fühlt oder fühlen sollte, einen vom Kind angerichteten Schaden zu bezahlen. So sehen das wohl die meisten Leute. Es gibt aber auch recht gute Gründe, es nicht zu tun.

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Re: Kaputte Scheibe durch Unfall

Antwort von Astrid18 am 08.03.2013, 4:18 Uhr

Liebe Dani,

Sodapop hat ja alle schon gut aufgeklärt. Nur ich möchte auch noch ein paar offensichtliche Missverständnisse erläutern:

1. Wenn ein Kind unter 7 Jahren etwas kaputt macht, und den Eltern keine Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden kann, bleibt in der Tat der Geschädigte auf dem Schaden sitzen.

Eine Haftpflichtversicherung, die nicht auch ausdrücklich solche Schäden erfasst, wird nicht zahlen. Denn die Versicherung zahlt nur dann, wenn rechtlich eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.

Wenn also bei Spielen auf dem Spielplatz ein kleines Kind die teuere Brille eines anderen kaputt macht und die Aufsichtsperson dies nicht verhindern konnte, hat der Geschädigte keinen Anspruch.

2. Wenn ein Kind im Kindergarten etwas kaputt macht, müssen die Eltern gar nicht haften. Die Aufsichtspflicht obliegt den Erziehern.

3. In der Schule sind die Kinder in der Regel über 7 Jahre und damit bedingt deliktsfähig. Es kommt darauf an, ob das Kind vom Alter her schon Damit wäre das Kind der AP schadensersatzpflichtig, hätte er mit einem Hammer auf die Scheibe eingeschlagen und konnte er erkennen, dass die Scheibe wahrscheinlich kaputt gehen wird (was wohl fast immer bei einem Kind 7+ zu bejahen ist).

4. Vorsatz ist nur schwer nachweisbar. Was hier als Mutwilligkeit ausgelegt wird, ist an den Haaren herbeigezogen. Das Kind der AP hat zwar gegen Regeln verstoßen, aber sicherlich wollte er nicht mit dem Rücken in die Scheibe fliegen! Darauf kommt es aber an, wenn man Vorsatz nachweisen möchte.

5. Hier noch ein guter Test für alle, die ihr Wissen zum Thema Deliktsfhähigkeit prüfen wollen.

http://file2.npage.de/011683/58/html/test-deliktsfaehigkeit.htm

6. Abschließend: Hätte sich der Sohn der AP verletzt, könnte er wahrscheinlich gegen die Schule Schadenersatz geltend machen. Wenn die Pausenaufsicht geschlampt hat, liegt nämlich eine Aufsichtspflichtverletzung vor. Das wird vielen nicht schmecken, ist aber so.

Dani: Ärgere Dich nicht. Du hast Recht, und Dein Anwalt auch.

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Re: @Luni2701

Antwort von Luni2701 am 08.03.2013, 7:58 Uhr

jaja, mir geht es aber genau um die MORAL !
Und mir wiederstrebt es eben wenn mir oder meinem Kind etwas kaputt geht, zu sagen, war nicht mit absicht und dann hat derjenige eben Pech gehabt. Und genau das kann ich nicht nachvollziehen.

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Re: Kaputte Scheibe durch Unfall - Nachfrage

Antwort von Namens-Fee am 08.03.2013, 8:20 Uhr

Hallo Astrid,

Du hast das gut zusammengefasst - aber ergäbe sich daraus nicht, dass die Haftpflichtversicherung nie zahlt, wenn einem etwas "aus Versehen" passiert??? Oder betreffen deine Ausführungen ausschließlich bedingt deliktfähge Kinder? Ich bin gerade etwas verwirrt.... ?

Nichtsdestotrotz hatte unsere Vesicherung in einem ähnlichen Fall (Kind>7 Jahre) problemlos gezahlt, warum auch immer.... Vielleicht haben wir einen spezielleren Vertrag, ich müsste das mal wieder genauer nachlesen *schäm*

LG Fee

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Re: Kaputte Scheibe durch Unfall - Nachfrage

Antwort von Astrid18 am 08.03.2013, 9:00 Uhr

bei deliktsunfaehigen Kindern besteht keine Pflicht zum Schadenersatz, wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde.

Vielleicht konnte Euer Kind den Schaden vorhersehen, oder Euer Versicherungsmakler war kulant oder die Police gibt es her....

Aber: viele Versicherungen zahlen auch solche Schaeden, weil die Eltern sich moralisch verpflichtet fuehlen, fuer den Schaden aufzukommen. Das muss aber in der Police ausdruecklich stehen.

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Re: Kaputte Scheibe durch Unfall - Nachfrage

Antwort von Sabine mit Amelie am 08.03.2013, 10:08 Uhr

Hallo,

ich denke der Beitrag von Astrid bezieht sich in dem Fall auf die Schule. Wenn das dem Kind der AP im orivaten Bereich passiert wäre, hätte die Haftpflicht vermutlich bezahlt, denn dazu hat man sie ja. In dem Fall der AP, würde ich denken, dass das die Versicherung derr Schule bezahlen muss. Das muss aber jetzt nicht stimmen, ich vermute es einfach mal, dass es so ist.

Liebe Grüße

Sabine

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Re: @Luni2701

Antwort von Sabine mit Amelie am 08.03.2013, 10:16 Uhr

Hallo,

das mit der Moral ist alles lieb und recht, aberr wenn die Moral jetzt z.B. € 2.000,-- oder mehr kosten würde, was wäre dann mit deiner Moral? Wenn dein Kind auf der Straße ein auf ein Auto fahren würde, weil es nicht aufgepasst hat. Das wäre dann eindeutig ein Fehler deines Kindes und durchaus vergleichbar mit dem Fall der AP. Es zerkratzt die kpl. Seite des Autos. Das Auto muss in die Werkstatt und muss kpl. neu lackiert werden. So etwas kostet richtig viel Geld. Wie steht es dann mit deiner Moral. Stehst du dann immer noch hin und sagst, selbstverständlich bezahle ich die € 2.000,-- oder von mir aus auch € 5.000,-- je nach Autotyp? Wenn ja, hast du entweder keine Haftpflichversicherung und solltest dir vielleicht doch überlegen, ob du dir nicht doch eine zulegst, denn so etwas kann durchaus passieren, oder du hast schlicht weg zu viel Geld.Für solche Fälle sind die Haftpflichversicherungen da, für die man regelmäßig seine Beiträge bezahlt. Ich habe eine schon seit 30 Jahren und noch nicht einmal gebraucht und glaube mir, wenn ich die heute für meine Tochter brauchen würde, hätte ich da gar keine Hemmungen. Auch Schulen haben solche Versicherungen und bezahlen ebenfalls Beiträge. Warum sollte man die dann nicht nutzen.

Liebe Grüße

Sabine

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Re: @Luni2701

Antwort von Luni2701 am 08.03.2013, 10:27 Uhr

also wir haben unsere natürlich schon mehrmals in anspruch nehmen müssen, wegen der Kinder und zum Glück haben sie immer bezahlt.

Und natürlich ist diese Moral auch bei 2000€ vorhanden, auch wenn ich die ganz ehrlich nicht so einfach auf den Tisch legen könnte, aber ich würde irgendwie versuchen das zu regeln und hoffen das es sich irgendwie regeln lässt und nicht einfach mit "war keine absicht, bin nicht haftbar" abtun.

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Re: Kaputte Scheibe durch Unfall - Nachfrage

Antwort von richterin am 08.03.2013, 10:42 Uhr

Hier ist das so, dass die Schulen keine Versicherung haben. Das muss die Schule dann vermutlich aus dem laufenden Betrieb bezahlen.

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Re: Kaputte Scheibe durch Unfall - Nachfrage

Antwort von rosamupfel am 08.03.2013, 11:05 Uhr

lange rede kurzer sinn.....

versicherungen zahlen nicht gerne, klar, dass die sich erst mal dumm stellen.

hab jetzt mal meine cousine befragt, sie ist richterin in frankfurt.

bei kindern bis zu 7 jahren mag das sein, dass man sie nicht zur haftbarkeit bringen kann. klar und eltern haften nicht für das kind.

ABER, und das ist der springende punkt, das kind ist 8. und somit belangbar. denn 8 jährigen sagt man juristisch eine "steuerungsfähigkeit" nach.

wenn es zur klage kommt, würde im normalfall hier der richter sich das kind anschauen und speziell nach diesem einzelfall handeln:

nun ist es aber so, dass explizit in den schulregelen aufgeführt ist, dass man nicht im flur rumtollen oder fangenspielen darf. man kann sich auch nicht auf verständnisprobleme dieser berufen, da schulregeln kindgerecht formuliert werden und sogar im unterricht thematisiert und eingeführt werden, an manchen schulen sogar in form von methodentagen oder projekttagen.
schüler müssen zudem diese regeln unterschreiben!! (oft auch die eltern obendrein!!!) und die unterschriebenen regeln werden als kopie in die schülerakte geheftet!!!

die forderung den schaden zu beheben, richtet sich somit natürlich erst mal gegen das kind. ABER und das ist wichtig, ist es so, dass nicht automatisch nur weil das kind kein vermögen hat, es das auch nicht bezahlen muss!!!! das ist ein gewaltiger irrtum! und man muss auch nicht warten, bis das kind voll geschäftsfähig wird, SONDERN die schule(oder vielmehr der träger dieser schule) hat das recht die summe von dem kind zu verlangen, kann das kind auch verklagen....sogar bis zur zwangsvollstreckung! dann hat das kind einen eingetragenen titel, der 30 jahre wirksam ist. und die ausmaße muss ich keinem hier erklären.

und ob das die eltern so hinnehmen, oder dann doch lieber für ihr kind eintreten, das stelle ich jedem frei.

zudem habe ich gerade unseren schulamtsjuristen gefragt. die schulen sind über das land hessen versichert(verantwortlich für die verwaltung sind die träger dieser schule, also die kommune zum beispiel). es gibt für schüler eine unfall, sowie haftpflichtversicherung. letztere wäre hierfür zuständig aber zahlt nur, wenn etwas ausversehen passiert (oder leicht fahrlässig).
und das ist hier nicht mehr gegeben, da sie gegen ein verbot verstoßen haben. das was hier passiert fällt unter den begriff "grob fahrlässig"(def.: sie haben gewusst, dass es verboten ist, haben aber mögliche gefahren oder konsequenzen nicht bedacht). da ist die schule, oder vielmehr die versicherung der schule nicht belangbar.
und eine aufsicht wurde nicht verletzt, denn aufsicht ist teil eines systems, wie auch die schulregeln. da klar ist, dass man nicht für jedes kind einen lehrkörper aufstellen kann, greifen in bestimmten bereichen eben diese regeln. (auch wenn im flur eine lehrkraft gewesen wäre, wäre diese sicher nicht so schnell auf den beinen gewesen??!!!!)


und außerdem muss dein kind noch 2 weitere jahre diese schule besuchen, durch deine art machst du dir für dein kind keine freunde.
lehrer und rektoren sind auch nur menschen und können gefühle nicht abschalten. man kann versuchen neutral zu sein, aber darauf ankommen lassen, bei welchen typ dein sohn nun landet, würde ich nicht.

ich gebe dir den rat deiner versicherung nochmal auf die füße zu treten und denen gegebenenfalls mit nem anwalt drohen. das wäre der klügere weg!!!

UND MEINEN RECHT ZU HABEN UND RECHT ZU BEKOMMEN sind zweierlei. das würde ich nicht auf dem rücken meines kindes austragen.

ich meine das nicht böse.....schlaf mal ein paar nächte darüber. dann siehst du es etwas entspannter und kannst dir das nochmal durch den kopf gehen lassen. wir hier im forum haben eben den entscheidenden vorteil sachlich zu urteilen. du bist noch vielzusehr auf den gefühlsebene.

nur nochmal ein beispiel:

ich bin ja auch lehrerin....auch für sport und somit auch für den schwimmunterricht zuständig.
2 wochen vor diesem verinnerliche ich den kindern verhaltens und baderegeln. lasse (auch gegen den willen der eltern) diese auswendig lernen. und die kinder müssen mir diese erklären.
wenn wir schwimmen gehen gibt es die regel, dass keiner ins bad geht, bevor ich auch fertig bin und die kinder abhole. sie müssen sich vor der duche aufstellen.(ich muss mich ja auch an/umziehen)
ist es so, dass nun ein kind doch ins bad und sogar ins wasser geht, vielleicht sogar ertrinkt, so kann mich keiner belangen, da ich nur leicht fahrlässig gehandelt habe und er um die regeln wusste.
bin ich mit im bad (man darf als lehrkörper nicht mit ins tiefe becken) und gehe ins wasser, um einem kind was zu zeigen...und auf der anderen seite ertrinkt ein kind, so bin ich schuld, da ich grob fahrlässig gehandelt habe.

gesetze sind nicht immer klar und einfach nachzuvollziehen, aber es geht um das wohl deines kindes.

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Nein

Antwort von lotte_1753 am 08.03.2013, 11:17 Uhr

Da musst du aber an einen sehr grantigen alten Richter geraten, um hier grobe Fahrlässigkeit anzunehmen oder auch nur ernsthaft in Betracht zu ziehen.

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Re: Kaputte Scheibe durch Unfall - Nachfrage

Antwort von Dani-33 am 08.03.2013, 11:30 Uhr

Also: laut Freundin die ebenfalls Lehrerin und konrektorin ist haben unsere schulen hier eine Versicherung. In NRW , weiß nicht wie es woanders aussieht. Das gleiche sagte auch der Anwalt.

Auch wenn mein Sohn noch 2 Jahre auf diese Schuld gehen muß , sehe ich das nicht ein. Der Rektor und auch die Lehrer sollten in der Lage sein das trennen zu können. Wir werden sehen was passiert, ganz einfach.
Der Rektor wollte sich bei mir melden, kann ich nicht Glauben weil der nette Mann gestern nämlich einfach aufgelegt hat, mitten im Gespräch. Sehr professionell.

Außerdem hab ich heute mitbekommen das wohl andere Eltern bereits Schritte gegen den Rektor unternommen haben, weil der sich ja immer so "fair" verhält.

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Re: @Luni2701

Antwort von Sabine mit Amelie am 08.03.2013, 12:40 Uhr

Warum musstest du wegen der Kinder die Versicherung in Anspruch nehmen? Wie geschrieben, ich habe meine schon ca. 30 Jahre und noch nicht gebraucht. Ich habe auch 2 Kinder. Ich denke, bevor man hier über Moral spricht, sollte man erst überlegen, wie man selbst handelt. Bei € 2.000,-- und mehr, bin ich sicher, dass du es sofort deiner Versicherung melden würdest. Ich weiß nicht, wie alt deine Kinder sind, aber das kann jederzeit passieren. Wenn ich an die Anfänge meiner Tochter beim Rad fahren denke, oh je, da kann ich nur sagen, dass wir ganz oft sehr viel Glück hatten. Ob du zu dem Geschädigten hin gehst und ihm noch zusätzlich ein Geschenk bringst aus "Moral", ist ein ganz anderes Thema. Die AP hat es mit Sicherheit nicht so locker gesehen, wie es evtl. angekommen ist, aber sie hat ja auch geschrieben, dass es mit dem Rektor schon ganz viele Schwierigkeiten gab, auch mit anderen und ganz ehrlich, da hätte ich dann genauso reagiert. Ich bin ganz sicher, dass in so einem Fall viele so reagiert hätten. Man muss alles sehen und darf sich nicht nur einen Satz rauspicken und da drauf rumhacken. Ich glaube nicht, dass es jemanden gibt, derr einfach so reagiert und sagt, war keine Absicht, geht mich also nichts an.

Liebe Grüße

Sabine

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Repressalien durch Rektor

Antwort von Sodapop am 08.03.2013, 14:37 Uhr

Wenn der Rektor wirklich schlecht trennen kann, so würde sich für mich die Frage stellen: Wie oft hat Dein Kind Unterricht bei diesem Herrn?

Täglich? Dann würde ich bereits jetzt an einen Schulwechsel denken.
Wöchentlich? Dann ist es eine gute Schule für deinen Sohn, wie man sich im Unterricht unauffällig benimmt.

Ich hatte auch schon Meinungsverschiedenheiten mit der Rektorin der Schule. Auch sie konnte nicht differenzieren. Mein Kind hat - im etwa gleichem Alter wie Dein Sohn - gelernt dieser Frau den Wind aus den Segeln zu nehmen. Allerdings hatte sie die Dame auch nur einmal die Woche.
Nach ca. 3 Wochen war der Spuk vorbei, denn es gab einen anderen Vorfall mit einem anderen Schüler.

Grüße
Sodapop

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Re: @Sabine mit Amelie

Antwort von montpelle am 08.03.2013, 15:12 Uhr

"Dein Sohn war ja nicht das einzige Kind, dass sich nicht an Regeln gehalten hatte. Davon spricht niemand."

Die anderen haben dabei aber auch nichts kaputtgemacht.

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Re: @Dani-33

Antwort von montpelle am 08.03.2013, 15:17 Uhr

"enn ich gewusst hätte, das man hier so an den Pranger gestellt wird, hätte ich mir das gespart."

Du hast Recht: Wenn man mit Kritik nicht umgehen und keine anderen Meinungen zulassen kann, sollte man nicht in einem öffentlichen Forum schreiben.
Oder du sagst vorher, dass du nur Kopfstreichler suchst.

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Re: @Astrid18

Antwort von montpelle am 08.03.2013, 15:18 Uhr

"Wenn die Pausenaufsicht geschlampt hat, liegt nämlich eine Aufsichtspflichtverletzung vor."

Netter Versuch, sich aus der Affäre zu ziehen.

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Re: @Dani-33

Antwort von montpelle am 08.03.2013, 15:21 Uhr

"Außerdem hab ich heute mitbekommen das wohl andere Eltern bereits Schritte gegen den Rektor unternommen haben,"

Ohhh .... jetzt wird die Geschichte noch ein wenig aufgebauscht, um Mitleid zu erhaschen.

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Re: @Sabine mit Amelie

Antwort von Sabine mit Amelie am 08.03.2013, 15:31 Uhr

Nein, aber sie sind daran beteiligt gewesen, dass es zu dieser Situation kam. Wären sie ihm nicht nach, wäre diese Situation nicht entstanden. Die anderen6 haben auf jeden Fall Teilschuld.

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Re: @Sabine mit Amelie

Antwort von Sabine mit Amelie am 08.03.2013, 15:32 Uhr

Die 6 gehört da nicht hin. Die schenke ich dir.

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Re: @ montpelle

Antwort von Dani-33 am 08.03.2013, 15:33 Uhr

Da kann ich echt nur lachen..... Mitleid ?

Du bist ja putzig.

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Meine Rede - kannst wohl wirklich nicht lesen

Antwort von Sailor am 08.03.2013, 16:26 Uhr

Lange vor dir und allen anderen - in meinem in meinem allersten Beitrag hier in diesem Thread - habe ich das mit der Kollektivschuld von mehreren beteiligten Kindern doch bereits hinreichend analysiert.

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Noch eine, die nicht lesen kann - oder es nicht kapieren will

Antwort von Sailor am 08.03.2013, 16:38 Uhr

Wie bereits erwähnt, ist es zur Wahrung der Aufsichtspflicht bei Kindern im Grundschulalter nicht notwendig (und im Übrigen in einer Schule auch völlig unmöglich), jede Bewegung der Kinder nonstop mit Adleraugen zu überwachen.

Es reicht zur Wahrung der Aufsichtspflicht in der Schule vollkommen aus, eine hinreichende Anzahl von Lehrern im zentralen Aufenthaltsbereich der Schüler zu positionieren sowie klare Anweisungen und Verbote auszusprechen, an die sich die Schüler zu halten haben. Von Grundschulkindern kann man das erwarten, es sind nämlich keine Kindergartenkinder mehr! Das ist nämlich genau der Unterschied zwischen Kindergartenkindern und Schulkindern!

Wenn Schüler sich nicht an die vorgegebenen Regularien halten, die alle ihren Sinn und Ursprung in den Sicheritsverordnungen haben, dann ist das nicht die Schuld der Lehrer, sondern der Eltern, die zu blöd sind, ihre Kinder dazu zu erziehen, Autoritätspersonen zu respektieren.

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Jetzt reichts langsam

Antwort von Dani-33 am 08.03.2013, 18:21 Uhr

Ich glaub wir sind hier an einem Punkt angekommen , wo es wirklich reicht.

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@Sailor

Antwort von Sabine mit Amelie am 08.03.2013, 19:38 Uhr

Hallo,

Ich habe montpelle geantwortet.

Ich wünsche dir auch einen schönen Abend.

Liebe Grüße

Sabine

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Re: Jetzt reichts langsam

Antwort von Annas Truppe am 09.03.2013, 2:55 Uhr

Es ist geradezu abenteuerlich, mit welchem Übermaß an Unkenntnis, gepaart mit großem Sendungswillen bezüglich Unwahrheiten, kombiniert mit Unwillen oder Unvermögen, freundliche Hinweise auf die wahre Rechtslage zur Kenntnis zu nehmen, manche hier im Forum auftreten.

Sicher erwarte ich nicht, dass man z.B. mir hier ungeprüft glaubt. Aber man könnte ja einmal googeln ... Nein, es werden lieber Juristen-Ehemänner behauptet, die einem den eigenen Quatsch bestätigt hätten.
Es gibt ja manche nicht so gute Juristen, aber diesen "Fall" lösen auch die weniger guten richtig, weil die Rechtsfragen sehr einfach sind.

Ärgerlich wird es, wenn die besonders falsch liegenden Schreiberlinge die doch eigentlich immer ganz normal auftretende TE mit ihren hanebüchenen Behauptungen zur Rechtslage arrogant "anmachen". Wer für den Spruch "Frechheit siegt" noch eine Bestätigung sieht, findet sie hier.
(Mit gewissem Amüsement nehme ich persönlich zur Kenntnis, dass meine liebste Forums-angeblich-Lehrerin zu denjenigen ohne jede Ahnung gehört.)

Da sollten sich manche angesprochen fühlen. Wer einen Funken Anstand hat, wird es merken.

An die TE jedenfalls :
Dass du juristisch korrekt beraten wurdest, weißt du bestimmt.
Du kannst das exakt so durchziehen und den Ersatz der Glasscheibe verweigern.
Für alle kommenden potentiellen Fragen gebe ich den vorsichtigen Rat zu prüfen, ob du die evt. Antworten wirklich brauchst. Jedenfalls hier warst du dir doch sicher (zu recht) und hast dir fast nur Ärger eingehandelt....

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Re: Wir hatten einen ähnlichen Fall ... Ergänzung (Alter)

Antwort von Namens-Fee am 09.03.2013, 14:09 Uhr

Sohni war bei dem Vorfall noch sieben (!) Jahre alt, eine Woche vor seinem Geburtstag. Lt. GöGa, war das unser Glück. Ab acht Jahren hätten sie den Schaden offenbar auch nicht übernommen...

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