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Geschrieben von kevome* am 08.12.2010, 15:31 Uhr

Kennt sich jemand aus mit den rechten von Muslimen, Religonsunterricht etc?

An dieser Stelle empfehle ich einen Blick in die Landesverfassungen. Die hier sooft zitierte Trennung von Schule und Religion ist nämlich weder gegeben noch verfassungsrechtlich vorgesehen.

Hier ein Beispiel für Baden Württemberg:

Artikel 15

(1) Die öffentlichen Volksschulen (Grund- und Hauptschulen) haben die Schulform der christlichen Gemeinschaftsschule nach den Grundsätzen und Bestimmungen, die am 9. Dezember 1951 in Baden für die Simultanschule mit christlichem Charakter gegolten haben.

Artikel 16

(1) In christlichen Gemeinschaftsschulen werden die Kinder auf der Grundlage christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte erzogen. Der Unterricht wird mit Ausnahme des Religionsunterrichts gemeinsam erteilt.

Ob man dieses gut findet steht auf einem anderen Blatt. Aber zumindest ist die strikte Trennung von Schule und Religion auch in staatlichen Schulen nicht vorgesehen.

Gruß Kerstin

 
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