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Geschrieben von Trini am 05.05.2010, 9:25 Uhr

Klein und zart...

ist mancher ein Leben lang.

Mit dem gleichen "Argument" hat eine Klassenkameradin von Groß-Kuno eine Realschulempfehlung bekommen, die in S.-H. zum Glück nicht bindend ist. Sie ist jetzt in der Quarta, noch immer klein und zart, hat aber gute Leistungen.

Weder für die Versetzung in Klasse Drei noch für den übertritt ins Gymnasium gibt es in Deutschland Mindestgrößen.

Im Umkehrschluss hieße das ja auch, Große müssen versetzt werden, auch wenn sie die Leistungen nicht bringen????????????????????

Ich kenne übrigens aus dem Umfeld ein HB-Kind, das auch ind der 3. Klasse endlich aufblühen konnte, weil die Aufgaben eben nicht mehr aus Anmalen bestanden.

Kurz, besteht auf der Versetzung. Ihr erweist dem Kind keinen Dienst!!!

Trini

 
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