Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von verena1980 am 29.06.2011, 20:29 Uhr

@Lehrerinnen: Aufsichtspflicht bei Stundenausfall

Hallo liebe Lehrerinnen,

ich bräuchte mal Eure Meinung:

Meine Tochter (3. Klasse) wusste seit Montag, dass sie heute statt vier nur drei Stunden hat.
Sie geht in die Ganztagsbetreuung, diese beginnt immer nach Unterrichtsende und geht bis 16 Uhr.
Die Betreuungskräfte richten sich nach dem Stundenplan der einzelnen Klassen – bei Unterrichtsausfall kommen sie eher. ABER die zuständige Lehrkraft (in der Regel die Klassenleitung) muss die Betreuungskräfte informieren über den Stundenausfall.
D. h. heute hätte die Betreuung grundsätzlich nach der 3. Stunde beginnen müssen.
Meine Tochter hat aber erzählt, dass nach der 3. Stunde KEINE Betreuungskräfte anwesend waren (diese hätten später berichtet, sie hätten nichts von dem Stundenausfall gewusst). Töchterchen hat daraufhin sofort ihre Klassenlehrerin angesprochen und diese hat gesagt, die Betreuungskinder sollen sich so lange (d. h. während der kompletten vierten Stunde) alleine in dem Klassenraum aufhalten.
Die Lehrerin selbst hatte in der vierten Stunde anderweitigen Unterricht. Auch zwischendurch hat keiner nach den Kids gesehen.
Darüber habe ich mich aufgeregt und erwäge nun ein Gespräch mit der Lehrerin.
Nun frage ich mich, übertreibe ich? Ist das eigentlich rechtens (die Kinder hätten ja auch das Schulgebäude und –gelände verlassen können)?
Für Antworten wäre ich dankbar.
Verena
P. S.:
Bei kurzfristigem Stundenausfall (z. B. kurzfristiger Erkrankung der Lehrkraft am Morgen) wurden die Kinder sonst immer in die anderen Klassen geschickt, damit eine Aufsicht gewährleistet ist. Das wäre diesmal auch grundsätzlich möglich gewesen.

 
14 Antworten:

Re: @Lehrerinnen: Aufsichtspflicht bei Stundenausfall

Antwort von glückskinder am 29.06.2011, 20:32 Uhr

Ich denke, dass die Lehrerin wusste, dass man sich auf die Kinder verlassen konnte. Ansonsten hätte sie dies bestimmt nicht gemacht. Und sie war ja nicht aus der Welt, sondern nur in einem anderen Raum.
Bei uns müssen die Kinder aufgeteilt werden, was ihnen auch nicht gefällt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Lehrerinnen: Aufsichtspflicht bei Stundenausfall

Antwort von montpelle am 29.06.2011, 20:34 Uhr

Die Kinder sind im dritten Schuljahr und keine Kleinkinder.
Wieso sollten sie sich nicht eine Schulstunde lang im Klassenraum selber beschäftigen können. Material wird sicher vorhanden sein.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

In unserer Grundschule

Antwort von like am 29.06.2011, 21:11 Uhr

sind die Kinder auch stundenweise allein, wenn Lehrer ausfallen. Meist wird der Klassensprecher beauftragt, ins Rektorat / Sekretariat zu kommen, wenn was nicht passt. Es gab noch nie Probleme. Unfälle hatten wir aber schon einige in unserer Schule, von denen ich weiß ( Finger in der Tür etc.) - das ist aber in der Regel in den Pausen passiert, wenn die Lehrer ja auch nicht im Zimmer sind. DA geht es meist weit wilder zu als bei unbeaufsichtiger Freiarbeit, wie sich das bei uns dann nennt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Lehrerinnen: Aufsichtspflicht bei Stundenausfall

Antwort von Patti1977 am 29.06.2011, 21:22 Uhr

ich würd das jetzt nicht so schlimm sehen. wenn ein kind gegangen wäre, hätten es garantiert die anderen in einem anderen klassenzimmer gemeldet. war früher bei uns auch so. und bei lärm kam dann ein lehrer rüber und mahnte uns zur ruhe. deswegen würd ich keine lehrerin anrufen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: na ja

Antwort von mams am 29.06.2011, 21:49 Uhr

ich sehe das nicht so locker. die kinder müssen sich zumindest beaufsichtigt fühlen, so steht es im schulgesetz. ob das der fall ist, wenn die ganze zeit niemand nach den kindern schaut? wenn was passiert wäre und die sache würde vor gericht gehen, würde jeder verwaltungsrichter diesen fall zu ungunsten der lehrkraft/der schule entscheiden, wetten?

es spricht nichts dagegen, kinder mal eine weile alleine in einem raum zu lassen. ABER: es muss dann ab und an nach ihnen geschaut werden. sie müssen das gefühl haben, es könnte jeden moment ein lehrer auftauchen, so definiert das schulrecht die aufsichtspflicht (bzw. das sich beaufsichtigt fühlen). ich denke, in diesem falle wurde gegen die aufsichtspflicht verstoßen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Rein theoretisch könnten sie ja auch abhauen wenn sie alleine zum Klo gehen ;-)

Antwort von Charlie+Lola am 29.06.2011, 23:07 Uhr

mal rein hypothetisch ;-)

Kinder denken nicht so, die sind in der 3. Klasse, die wissen das ab der 4. Stunde die Betreuung beginnt und werden ganz ehrlich davon ausgehen das die Lehrerin das ja weiß das sie da ab der 4. sind.

Man muß nicht immer das Böse sehen.
Wenn sie jetzt in der 3. sind, sind sie ja fast in der 4. sozusagen.

Die werden sich schon beaufsichtigt fühlen ;-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Aufsichtspflicht durchaus erfüllt...

Antwort von Reinhardus am 30.06.2011, 0:50 Uhr

im Sinne einer kontinuierlichen Aufsicht, wobei noch zu klären wäre, welches Bundesland angesprochen ist, da es kleine Unterschiede geben kann.
Da eine Lehrkraft im Nebenraum jederzeit (überraschend für die Schüler) kontrollierend den Raum betreten könnte, besteht eine Aufsicht "im Hintergrund". Wäre den Schülern gesagt worden "Ihr müsst euch jetzt eine Unterrichtsstunde lang alleine still beschäftigen", so würde dies einen klassischen Fall der nicht eingehaltenen kontinuierlichen Aufsicht darstellen.
Der jeweilige Wortfall spielt eine wesentliche Rolle.
Ich setze voraus, dass die Schüler nicht in einem Gefahr behafteten Raum waren, z.B. einem solchen mit zugänglichen elektrischen Geräten oder Werkzeugen, etc.. Dies würde zu anderer Beurteilung führen.
Übrigens sollte auch vorweg durch den Lehrer Sondersituationen abgeklärt sein, wie zB das Prozedere beim Toilettenbesuch.
Gruß
R

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflicht durchaus erfüllt...

Antwort von Henni am 30.06.2011, 6:36 Uhr

Hallo

ja, das ist in Ordnung so und in dem Alter absolut üblich...! Du kannst dich gern beschweren, eventuell wird man dann dieser Kalsse nciht mehr zutrauen, sich allein mla ne Stunde zu beschäftigen was sehr Schade wäre..denn die Kinder fühlen sich dann in der regel sehr selbstständig und lernen viel in so einer Stunde...gönn ihnen das doch! Warum sollte jemand abhauen etc? Es sind keine Kidnergarten kinder...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflicht durchaus erfüllt...

Antwort von mams am 30.06.2011, 6:56 Uhr

ich glaube, es geht nicht um gönnen oder nicht gönnen. natürlich ist es cool, eine stunde ohne lehrer zu verbringen. auch ich gönne das jedem schüler. aber es geht in erster linie nun mal um die frage, ob die aufsichtspflicht gewährleistet ist oder nicht. DAS steht an erster stelle, damit nicht was passiert und sich die lehrkraft später auf der anklagebank wiederfindet.

lehrer sind da manchmal einfach zu blauäugig und sagen sich: "ach, da passiert schon nichts." das geht auch 999 x gut...

seit ich mich mit schulrecht näher befasse, bin ich deutlich sensibilisierter geworden. vor allem, weil heutzutage eltern so gerne mal vor den kadi ziehen (rechtsschutzversicherung sei dank).

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflicht durchaus erfüllt...

Antwort von Strudelteigteilchen am 30.06.2011, 8:30 Uhr

Dann solltest Du aber auch erwähnen, daß der weitaus größte Teil der Verfahren gegen Lehrer abgewiesen oder im Sinne des Lehrers entschieden wird. Insofern kann sich natürlich jeder Lehrer mal eben auf der Anklagebank wiederfinden - aber deswegen wird er noch lange nicht verurteilt. Und auch in dem o.g. Fall halte ich eine Verurteilung für extrem unwahrscheinlich - was der AP natürlich keineswegs die Möglichkeit nimmt, vor den Kadi zu ziehen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Lehrerinnen: Aufsichtspflicht bei Stundenausfall

Antwort von Bajuli am 30.06.2011, 11:36 Uhr

Zuständig für die Erfüllung der Aufsichtspflicht ist meines Wissens der Schulleiter.
Ob er das nun selbst macht (wohl eher unwahrscheinlich) oder anderweitig organisiert ist seine Sache.
Von daher würde ich mich dahin wenden und das auch für die Zukunft klären.

Ist ja schön und gut, wenn man ALLEN Schülern einer dritten Klasse zutraut sich alleine ohne Unfug zu machen zu beschäftigen.
Aber was würdet ihr machen, wenn dann doch was passiert???

Also wenn mein Kind z.B. in einem Streit (was ja einfach passieren kann) verletzt wird und klar war, dass sie eine Stunde alleine in einem Raum waren ohne dass jemand nach ihnen gesehen hat, dann würde ich das schon seeeeehr genau hinterfragen.

Wenn mein Kind in der Schule ist muss ich mich darauf verlassen können, dass die Aufsichtspflicht während dieser Zeit entsprechend auch erfüllt wird

LG Bajuli

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Lehrerinnen: Aufsichtspflicht bei Stundenausfall

Antwort von lastsnowflake am 02.07.2011, 14:38 Uhr

Deine Tochter ist in der 3. Klasse! Beaufsichtigst Du sie selber wenn sie daheim ist auch dauernd? Verlässt sie heimlich das Haus und streunt in der Stadt herum ohne dein Wissen? Wenn du beide Fragen mit JA beantworten müsstest, wäre gravierend was schief gelaufen.
Ich geh mal davon aus, das ist nicht so. Eine Unterrichtsstunde (=45 Min.) können Drittklässler mal alleine im Klassenraum bleiben. In einem Notfall wäre das Schulgebäude ja gefüllt gewesen mit anderen Lehrern in den Zimmer rundrum, einem Rektor, einer Sekretärin, einem Hausmeister.
Wenn du da jetzt in die Schule rennst und dich beschwerst - sorry, da machst du dich lächerlich!!!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@all und insbesondere @lastsnowflake

Antwort von verena1980 am 03.07.2011, 19:53 Uhr

Erst einmal vielen Dank.

Vielleicht gebe ich aber nochmals folgende Hintergrundinfos:

Die Schule verfügt über drei Klassen (eine zweite, eine dritte und eine vierte Klasse). Die dritte Klasse - um deren Betreuungskinder es ging - ist im EG untergebracht, die anderen beiden im 1. OG.
Das bedeutet aufgrund der Räumlichkeiten, dass maximal zwei Lehrerinnen noch in dem Gebäude anwesend waren und zwar nicht im gleichen Geschoss. Des Weiteren hätten die noch anwesenden Lehrerinnen auch nicht akustisch (aufgrund des Gebäudeaufbaus) hören können, wenn etwas im EG passiert wäre.
Die Kinder hätten jederzeit ausbüxen können etc....
Über einen anwesenden Hausmeister, eine Sekretärin oder eine Rektorin verfügt die Schule nicht!!!
Ist es da zuviel verlangt, wenn eine gewisse Aufsicht von mir erwartet wird?
Im Übrigen wurde den Kindern klar gesagt, dass sie nicht kontrolliert werden. Reagiere ich da übertrieben?
Ich will ja keinen anklagen, sondern ich hätte einfach nur gerne, dass eine derartige Situation nicht nochmals passiert und die Betreuungskinder - wie auch sonst immer - auf die anderen Klassen aufgeteilt werden (zum Beispiel).

Verena

P.S.: Meine Tochter war das jüngste Kind - seit letzter Woche acht (!) Jahre alt. Müsste man als Lehrkraft da vllt. auch das Alter berücksichtigen???

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Was zum Geier ist denn das für eine Schule??!?!

Antwort von chartinael am 03.07.2011, 22:06 Uhr

... gib mal mehr infos ... ist das eine Dorfschule?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ähnliche Fragen

Ähnliche Fragen im Forum Grundschule:

Aufsichtspflicht...

Hallo, heute habe ich mal eine Frage. Wie sieht es mit der Aufsichtspflicht aus, wenn ein Kind während des Unterrichts vor die Tür muss. Die Tür wird geschlossen und die Lehrerin sieht das Kind nicht. Geht dies überhaupt? Ich muss noch dazu sagen, dass die Schule nicht ...

von sibs1 31.08.2010

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Aufsichtspflicht

Aufsichtspflicht Besuchskinder

Hallo, wie sieht das eigentlich mit der Aufsichtspflicht bei Besuchskindern aus? Kind - 9 - keine Radprüfung - kommt im relativ großen Dorf alleine her. Irgendwann wird beschlossen, mit dem Rad durch´s Dorf zu fahren. Hier düsen alle Freunde mit dem Rad durch die Gegend. ...

von wildbande 11.06.2009

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Aufsichtspflicht

Frage zur Aufsichtspflicht der Schule

Hi, ich hab mal eine Frage, wäre schön, wenn vielleicht auch LehrerInnen hier sind, die mir was dazu sagen können? Meine Tochter(7) ist in der 3. Klasse, einmal in der Woche ist morgens Schwimmunterricht, die Schwimmhalle ist ca. 8-10 Gehminuten von der Schule entfernt, ...

von MiniMama 08.01.2008

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Aufsichtspflicht

Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.