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Geschrieben von verena1980 am 29.06.2011, 20:29 Uhr

@Lehrerinnen: Aufsichtspflicht bei Stundenausfall

Hallo liebe Lehrerinnen,

ich bräuchte mal Eure Meinung:

Meine Tochter (3. Klasse) wusste seit Montag, dass sie heute statt vier nur drei Stunden hat.
Sie geht in die Ganztagsbetreuung, diese beginnt immer nach Unterrichtsende und geht bis 16 Uhr.
Die Betreuungskräfte richten sich nach dem Stundenplan der einzelnen Klassen – bei Unterrichtsausfall kommen sie eher. ABER die zuständige Lehrkraft (in der Regel die Klassenleitung) muss die Betreuungskräfte informieren über den Stundenausfall.
D. h. heute hätte die Betreuung grundsätzlich nach der 3. Stunde beginnen müssen.
Meine Tochter hat aber erzählt, dass nach der 3. Stunde KEINE Betreuungskräfte anwesend waren (diese hätten später berichtet, sie hätten nichts von dem Stundenausfall gewusst). Töchterchen hat daraufhin sofort ihre Klassenlehrerin angesprochen und diese hat gesagt, die Betreuungskinder sollen sich so lange (d. h. während der kompletten vierten Stunde) alleine in dem Klassenraum aufhalten.
Die Lehrerin selbst hatte in der vierten Stunde anderweitigen Unterricht. Auch zwischendurch hat keiner nach den Kids gesehen.
Darüber habe ich mich aufgeregt und erwäge nun ein Gespräch mit der Lehrerin.
Nun frage ich mich, übertreibe ich? Ist das eigentlich rechtens (die Kinder hätten ja auch das Schulgebäude und –gelände verlassen können)?
Für Antworten wäre ich dankbar.
Verena
P. S.:
Bei kurzfristigem Stundenausfall (z. B. kurzfristiger Erkrankung der Lehrkraft am Morgen) wurden die Kinder sonst immer in die anderen Klassen geschickt, damit eine Aufsicht gewährleistet ist. Das wäre diesmal auch grundsätzlich möglich gewesen.

 
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