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Geschrieben von Julie am 02.12.2012, 19:44 Uhr

NRW

Seitdem die Grundschulgutachten nicht mehr verbindlich sind (seit Beginn des Schuljahres 2011/2012, deswegen habe ich Zweifel an Gabys Aussage) darf ein öffentliches Gymnasium ein Kind nicht allein wegen einer fehlenden Gymnasial-Empfehlung abgelehnt werden.
Anders sieht es mit Schulen in privater Trägerschaft (Kirche, freier Träger) aus. Das bischöfliche Gymnasium hier am Ort nimmt zum Beispiel keine Kinder ohne "passende" Empfehlung....

 
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