Geschrieben von Henni am 02.07.2008, 16:39 Uhr |
Nachsitzen
Hallo
das nacharbeiten von versäumten Unterrichtsstoff in der Freizeit ist schulrechtlich okay. Versäumt kann z.B: bedeuten, dass man Arbeiten NICHT abgegeben hat, doer im Unterricht so gestört hat, dass man eine Auszeit bekam und das dann eben in welcher Form auch immer nacharbeiten muss.
Was nciht okay ist, sind kollektivstrafen. Die sind nur dann okay, wenn zwar die ganze Klasse weiß wer etwas angestellt hat, aber keiner etwas verrät. Und so eine Situation könnte ja was mit der kritzelei oder so sein. Jemand hat was gemacht, einige wissen wer es war, die Lehrerin fordert auf, die schuldigen zu nennen, keiner will petzen, also bekommen eben ALLE eine Strafe. Nciht schön, aber eine "straftat " zu decken ist eben auch cniht okay. Den Schülern wird dann aber in der regel Chance gegeben, anonym zu petzen. Alles etwas ärgerlich, aber im Prinzip hat man als Lehrer sonst fast keine Handhabe, Schuldige bei z.B: sachschäden zu ermitteln.
LG HEnni (Hauptschulgeschädigt in diesen Dingen)
- Nachsitzen - dunkleTaube 02.07.08, 16:24
- Re: Nachsitzen - Henni 02.07.08, 16:39
- Re: Nachsitzen - dunkleTaube 02.07.08, 16:42
- Nachtrag - dunkleTaube 02.07.08, 17:56
- Re: Nachtrag - Henni 02.07.08, 18:46
- Re: Nachtrag - dunkleTaube 02.07.08, 19:33
- Re: Nachtrag - Henni 02.07.08, 18:46
- Nachtrag - dunkleTaube 02.07.08, 17:56
- Re: Nachsitzen - dunkleTaube 02.07.08, 16:42
- Re: Nachsitzen - Bellamama 03.07.08, 15:54
- Re: Nachsitzen - Henni 02.07.08, 16:39
Gedicht für Lehrer zum Abschluss 2.Klasse
Europapark--allein?
Gipsarm- mit links schreiben???
Schulweg
Bayern - Lerninhalte 2. Klasse - wer kann mir helfen?
In Hauptfächern Note 5...Versetzungsgefährdet von Grund- auf die Hauptschule????
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