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Geschrieben von goldmarie1977 am 02.11.2018, 16:24 Uhr

Nachteilsausgleich

Hallo!

Ich habe mal eine Frage an die Mamis, deren Kinder LRS oder Dyskalkulie oder gar beides haben.
Mein Sohn besucht die dritte Klasse einer Grundschule, und kurz vor den Sommerferien stand die Diagnose LRS und die Dyskalkulie hat er um ein paar Punkte verfehlt.
Den einzigen Nachteilsausgleich, den er bekommt ist, dass die LEhrerin ihm den Aufsatz geschrieben hat. D.h. er hat diktiert, und die Lehrerin hat geschrieben.
Das war bisher alles.
In Mathe bräuchte er dringend mehr Zeit, da er die Aufgaben nicht schafft, und er deswegen die Hälfte der Aufgaben gar nicht beantwortet.
Was wurde euren Kindern gewährt an Nachteilsausgleich?
Das Jugendamt, bei dem wir die Lerntherapie beantragt und bewilligt bekommen haben, meinte, dass es nicht in Ordnung ist, wenn die Schule ausserschulische Förderung fordert, selbst aber nichts macht.
Wie war das bei euch? Ich freue mich auf eure Erfahrungsberichte.

Goldmarie

 
11 Antworten:

Re: Nachteilsausgleich

Antwort von dhana am 02.11.2018, 21:31 Uhr

Hallo,

erste Frage welches Bundesland?

Für Bayern - da gibt es für Dyskalkulie keinen Nachteilsausgleich - in Bayern gibt es keine Dyskalkulie.
Ansonsten für die LRS ist der Nachteilsausgleich eine KANN-Bestimmung und kann von der Schule gewährt werden - für die Legasthenie muss er gewährt werden (Bayern unterscheidet zwischen LRS und Legasthenie). Festgestellt werden muss die LRS/Legasthenie vom Schulpsychlogen, der auch mit der Schule abspricht wie es weiter geht. Der Schulpsychologe kann aber ein Attest von einem Kinder- und Jugendpsychiater oder einer anerkannten Förderstelle anerkennen. Test muss bei LRS alle 2 Jahre wiederholt werden, bei Legasthenie gilt er die ganze Schulzeit, muss nur zum Übertritt in die 5. Klasse nochmal gemacht werden.

Geholfen hat uns wirklich gut die Psychologin vom SPZ - nachdem die mit der Schule telefoniert hatte, hat die Schule sich endlich bewegt und war zur Zusammenarbeit bereit - vorher hat die Schule leider alles ignoriert.
Grundschule war bei uns eine Katastrophe, hat alles ignoriert, wie hat der Lehrer mal zu mir gesagt "es muss ja auch dümmere Kinder geben" - die waren definitv der Meinung sowas wie Legasthenie gibt es nicht und mein Sohn müsse nur mehr üben.
Ab der weiterführenden Schule war das kein Thema mehr - Attest vorgelegt und wurde ohne Probleme in der Förderung umgesetzt. Mein Sohn ist jetzt in der 10 Klasse und macht heuer seine Mittlere Reife - wir haben allerdings den Nachteilsausgleich nicht zurückgenommen (machen viele für das Abschlusszeugniss) aber gerade den Zeitzuschlag braucht er einfach noch.. so sind die Noten jetzt ok - zwischen 2-3 in den meisten Fächern.

Gruß Dhana

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Re: Nachteilsausgleich

Antwort von Turbinchen21 am 02.11.2018, 21:59 Uhr

Ihr habt doch bestimmt was schriftliches. Ich habe das beim Lehrer eingereicht was ich als Nachteilsausgleich haben möchte und auch was die Lernthrapeutin rät. Bei uns ist das auch so das sich die Lernthrapeutin in die Schule kommt oder sich mit dem Lehrer der das Fach Unterrichtet telefoniert. Was sagt den die Lernthrapeutin?

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Re: Nachteilsausgleich

Antwort von goldmarie1977 am 02.11.2018, 22:12 Uhr

Vielen lieben Dank für deine Antwort!
Die Lerntherapie hat erst begonnen. Die THerapeutin sagte bei Erstgespräch auch, dass sie mit der Schule zusammenarbeitet. mal sehen.
Ich habe sie mal auf den Nachteilsausgleich angesprochen, da meinte sie, dass man mehr Zeit bekommt, die Rechtschreibung nicht benotet wird etc. Es aber in dieser Schule wohl sehr schwierig ist, da die Schule es wohl so sieht, dass alle Schüler Förderhefte haben, und dies dann die Förderung sozusagen wäre.
Irgendwie kann ich das aber nicht glauben.
Ich glaube , ich muss nochmal mit der Lehrerin sprechen, da die Psychologin im SPZ sinnvolle Vorschläge gemacht hat, die ich gerne in die Tat umgesetzt hätte,zumindest ein paar davon.
Die Diagnose des SPZ haben wir der Klassenlehrerin natürlich gegeben.

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Re: Nachteilsausgleich

Antwort von goldmarie1977 am 02.11.2018, 22:16 Uhr

Hallo!
Danke für deine Antwort.
Wir wohnen in RLP.
Die Diagnose wurde im SPZ gestellt, vielleicht sollte ich die dortige PSychologin auf die Schule mal ansetzen, dass die sich mit der Lehrerin in Verbindung setzt.
Da haben wir zum Glück bald wieder einen Termin.
Schön, dass sich dein Sohn so gut entwickelt hat, es ist nicht einfach, mit Legasthenie durch die Schule zu kommen!
Liebe Grüsse
goldmarie

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Re: Nachteilsausgleich

Antwort von Loretta1 am 03.11.2018, 8:40 Uhr

Hallo,
am besten wird's sein, wenn Schule, SPZ und ihr als Eltern (und Kind) sowie externe Therapeuten (Ergo etc.) eng zusammen arbeitet und alles absprecht, telefonisch, runder Tisch,...


Lg, Lore

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Re: Nachteilsausgleich

Antwort von goldmarie1977 am 03.11.2018, 9:30 Uhr

Das wäre schön, aber bisher nicht erfolgt, leider.
Die Stellungnahme von der Schule für die Lerntherapie, die das Jugendamt dann bekommt, sollte auch mit den Eltern besprochen werden.
Fakt ist, dass mein Sohn diese einfach in der Schultasche hatte.
Ich habe gerade der Lehrerin eine Email geschickt, und um einen Gesprächstermin gebeten.
Vielleicht ergibt sich ja etwas in diesem Gespräch.

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Re: Nachteilsausgleich

Antwort von leaelk am 03.11.2018, 11:03 Uhr

Hallo,
in der Grundschule gab es für meinen Sohn gar keinen Nachteilsausgleich. Es gab aber ein Förderprogramm Rechtschreibung, an dem mein Sohn teilnehmen musste.
Ab Klasse 5 wurde die Rechtschreibung nicht gewertet. Mehr Zeit gab es nicht.
Erforderlich war eine gesicherte Diagnose durch den Facharzt.
In Klasse 5 und 6 gab es auch hier ein Förderprogramm.
Liebe Grüße
leaelk

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Re: Nachteilsausgleich

Antwort von dhana am 03.11.2018, 19:02 Uhr

Hallo,

für eure Schule wird es auch einen zuständigen Schulpsychologen geben - hol dir den dazu ins Boot. Der hat auch gegenüber der Schule mehr möglichkeiten die Lehrer zur Zusammenarbeit zu bewegen.

Und er kann dir sicher auch sagen was es für Möglichkeiten in deinem Bundesland gibt - da kocht ja wieder jedes Land sein eigenes Süppchen.

Gruß Dhana

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Re: Nachteilsausgleich

Antwort von dana2228 am 04.11.2018, 5:17 Uhr

Soweit ich weiß wird bei LRS einfach die Rechtschreibung nicht bewertet.
Natürlich währe mehr Zeit auch gut, den schließlich muss man ja auch Text lesen und verstehen, was bei starker LRS auch nicht so einfach ist.
Bei der Rechenschwäche gibt es hier auch nur Förderblätter.

Ich würde für mein Kind aber versuchen alles rausholen. Das schaffst du am besten wenn wie schon erwähnt, SPZ und co mitwirken.

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zu Zeiten meiner Großen

Antwort von Ellert am 07.11.2018, 6:44 Uhr

nutzen LRS Diagnosen nichts
da war vom Kinderpsychiater Legasthenie vorgeschrieben um Nachteilsausgleiche bekommen zu KÖNNEN.
Nach dem Umzug bei der Kleinen ind er Klasse hatte ich mitbekommen dasss hier beides, also LRS und Matheschwäche mit Zeitausgleich gefördert wurde.
Jemand der nicht richtig lesen kann braucht ds auch in Mathe wenn er Textaufgaben verstehen soll.

Evtl nochmals mit dem Lehrer redn oder dem Kinderpsychiater dass er was anderes evtl aufs Attest schreiben müste ?

dagmar

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Re: Nachteilsausgleich

Antwort von Schniesenase am 11.11.2018, 13:13 Uhr

Es gibt dazu viele Mythen. Tatsache ist: Jedes Bundesland regelt das anders. Alle Schulen müssen eine Lehrkraft haben, die zuständig für das Thema LRS/Legasthenie ist. An diese Person kannst Du Dich wenden und erfragen, wie das geregelt ist.

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