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Geschrieben von Elanna am 12.06.2011, 11:25 Uhr

Rechschreibfehler in HUS- Arbeit ?

In welchem Bundesland geht deine Tochter zur Schule?

In Bayern dürfen Rechtschreibfehler grundsätzlich nicht in anderen Arbeiten als im Rechtschreiben selbst bewertet werden. Allerdings gilt das nur falls die falsche Schreibung nicht sinnentstellend ist. "Schlott" könnte wenn man sehr streng korrigiert durchaus als Fehler gewertet werden, da das Wort laut gelesen nicht mehr dem Ursprungswort entspricht, hingegen "Schloht" wäre wieder okay.
Kommt also im Grunde auf das Augenmaß des Korrektors an. Freundlich nachfragen

 
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