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Geschrieben von Pamo am 27.03.2014, 8:40 Uhr

Reli freiwillig

das ist auch in Bayern möglich, denn das Recht auf Abmeldung wird durch das Grundgesetz geschützt

egal was vielleicht manche Schulleiter sagen

und auch wenn die Schule für diese Zeit keine Betreuung anbieten sollte

unterschiedlich ist nur wie und wann die Abmeldung erfolgen kann - nicht das OB

 
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