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Geschrieben von trisha0570 am 26.01.2010, 14:14 Uhr

Schulempfehlung

Als erstes: was ist denn IGS?

In Ba-Wü ist die GS-Empfehlung bindend. Das heißt, man kann sein Kind nur an der empfohlenen Schulart (oder drunter) anmelden. Ist man mit der Empfehlung nicht einverstanden, kann man das Kind einen Test machen lassen, den aber die wenigsten Kinder bestehen.
Hat man sich für eine Schulart entschieden, ist die Empfehlung meiner Ansicht nach nichts mehr wert. Ob das Kind nach z.B. einem Jahr auf eine höhere Schule wechseln kann, wird allein durch seine aktuellen Leistungen entschieden.

Einen Link weiß ich dir aber nicht. Gib mal "Schulrecht Ba-Wü" ein, vielleicht findet sich da was.

 
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