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Geschrieben von marie74 am 18.03.2014, 22:09 Uhr

Selbst entscheiden wann Einschulen??? Das geht doch nicht oder???

Hallo,

kommt aufs Bundesland an. In NRW ist der Stichtag der 30.9.

"Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. Septem-
ber das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.

Das heißt, daß Kinder, die ab dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, erst im nächsten Jahr eingeschult werden müssen. Der Stichtag zur Einschulung in Nordrhein-Westfalen ist somit der 30. September.
Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden (also 6 Jahre alt werden) müssen zum 1. August eingeschult werden. Kinder, die danach 6 Jahre alt werden, ab dem 1.10., also nach dem Stichtag können auf Antrag der Eltern im aktuellen Jahr eingeschult werden, wenn sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen, sowie in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Über den Antrag entscheidet die Schulleitung unter Berufung auf ein schulärztlichens Gutachten.

Sollen schulpflichtige Kinder zurückgestellt und später eingeschult werden, ist ein schulärztliches Gutachten nötig: Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören. Die Prüfung kann auch auf Antrag der Eltern erfolgen. Die Zeit der Zurückstellung wird in der Regel auf die Dauer der Schulpflicht nicht angerechnet. Das Schulamt kann in Ausnahmefällen auf Antrag der Eltern die Zeit der Zurückstellung auf die Dauer der Schulpflicht anrechnen."

Aufgrund der Herz-OP könntet ihr versuchen schwerwiegende gesundheitliche Gründe geltend zu machen! Besorgt euch möglichst ärztliche Gutachten, dass eure Tochter eine Einschulung zu dem Zeitpunkt gesundheitlich beeinrächtigen würde. Ihr könnt auch selbst schriftlich dazu Stellung nehmen! Wenn der Kiga eine Rückstellung ebenfalls befürwortet und ihr diese Stellungnahme mit einreicht, wäre das auch nützlich, um die Schulleiterin der Grundschule von der Rückstellung zu überzeugen, denn diese entscheidet letztendlich!

 
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