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Geschrieben von Snaffers am 11.11.2011, 13:16 Uhr

Sitzenbleiben oder Zurückstufen: gibt es da Unterschiede?

In BW kann man zumindest in der ersten Klasse nicht sitzen bleiben.

Der Unterschied:

Sitzenbleiben, das entscheidet die Schule. Die sagen: Lernziel nicht erreicht, Noten entsprechend schlecht, keine Versetzung.
Rückstufung/freiwilliges Wiederholen, das entscheiden die Eltern (i.d.Regel auf Rat der Schule). Ein Kind das zurückgestuft wird, wäre eigentlich versetzt worden.

Vom Prinzip her ist es allerdings das gleiche, das Kind besucht das Schuljahr eben nochmal.

 
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