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Geschrieben von sechsfachmama am 02.07.2012, 9:40 Uhr

So einfach ist es leider nicht und wenn's blöd kommt, hat man ne Klage am Hals

Hatte den fall hier im Dorf, es war bekannt, dass der Vater die Kinder verprügelt. Selbst bei der Behandlung beim Arzt hat Kind das abgestritten und gesagt, es sei die Treppe runter gefallen, also Kind war so 14 oder so.
Daraufhin hab ich mich allg. eim JA erkundigt.
Eine Anzeige wird nur aufgenommen, wenn man selbst sagt wer man ist, anonym gibt es nicht. Und man muss es der Polizei melden. Dort habe ich auch angefragt und mir wurde gesagt, dass der betr. Familie der Name des anzeigenden, also mein Name, gesagt werden muss. Sprich: Frau x hat den Verdacht geäußert, dass dieses oder jenes hier passiert.

Das kann sehr schnell zur folge haben, dass man von der betr. Person wegen Verleumdung angeklagt wird, denn dieses recht steht ihr zu. Wenn keine handfesten Beweise, die vor Gericht standhalten würden, gefunden werden können, was will man beweisen?

Der Polizist gab mir zu verstehen, dass er sich sehr gut überlegen wùrde, so einen Verdacht zu äußern,wegen der ungeahnten folgen, die das haben kann.

Ich meinte dann, dass man somit ja kaum eine Chance als Außenstehender hat, da was zu unternehmen in Richtung Meldung und er meinte, ja, das ist leider so.

Dies ist nun schon ein paar jahre her, weiß nicht, ob sich die Rechtslage da geändert hat

 
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