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Geschrieben von momworking am 08.03.2009, 20:39 Uhr

Soweit ich weiß nein.

Hallo,
die einzige Möglichkeit, die mir bekannt ist, dass ein Kind daheim unterrichtet wird, ist der sogenannte "häusliche Sonderunterricht", der allerdings auch von staatlichen Lehrkräften erteilt wird.
Dieser Sonderunterricht steht SCHWERSTkranken Kindern (während oder nach Krebsbehandlungen, Transplantationen oder vergleichbaren Erkrankungen) zu.
Dazu braucht man ein Attest eines Krankenhauses, welches beim Schulamt eingereicht werden kann, welches dann aufgrund des Attestes über Dauer und Umfang des Sonderunterrichts entscheidet.
Du schriebst aber nicht, dass dein Kind schwerstkrank ist.
Ansonsten kenne ich noch die Möglichkeit des "vorrübergehenden Ruhens der Schulpflicht", was dann ausgesprochen wird, wenn ein Kind aufgrund seines Verhaltens für eine schulische Gemeinschaft nicht mehr tragbar ist. Dies kommt an Regelschulen allerdings m.W. nach nicht vor, weil auffällige Kinder logischerweise nach entsprechender Diagnostik an eine Förderschule mit Schwerpunkt Erziehungshilfe überwiesen werden würden.

Dass ein gesundes Kind einer Regelschule von der Schulpflicht befreit wird, habe ich noch nie gehört. Ich vermute auch, dass es nicht machbar ist, in Zeiten der jahrgangsübergreifenden Klassenarbeiten und Lernzielkontrollen.

Ganz abgesehen davon hätte ich persönlich ein wenig Bauchschmerzen, wenn ich in ein Zeugnis eine Beurteilung zum Arbeits- und Sozialverhalten übernehmen soll, welche von der Mutter formuliert wurde.

VlG
Annette

 
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