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Geschrieben von perelin18 am 18.02.2011, 15:47 Uhr

Strafarbeit

Sofern die Strafarbeit nicht pädagogisch begründbar ist (also Nachholen von versäumten Stoff etc) und eben wirklich einfach nur eine "Strafe"/Fleißarbeit darstellt, oder wenn man das Gefühl hat, daß sie zu Unrecht verhängt worden ist oder eine Kollektivstrafe war etc - sicherlich.
Ist in dem Fall auch ganz einfach nicht erlaubt und absoluter Unsinn.
Jeden Pups muß man auch nicht mitmachen und Autorität definiert sich nicht darüber, blinden Gehorsam einzufordern :) In dem Fall halt um ein "konstruktives" Gespräch bitten. Die Kinder zu Kuschern und Untertanen erziehen muß man nu auch nicht - weder als Eltern, noch als Schüler.

 
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