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Geschrieben von Ebba am 06.12.2008, 10:27 Uhr

Uaaa...hab mich bei einer Frage vertippt, und nun...

Natuerlich ist es verboten, ganz unabhängig von Schulordnung, zumindest in NRW und in den anderen Bundesländern mit Sicherheit auch.

Nichtraucherschutzgesetz NRW:

§ 2
Begriffsbestimmungen
(...)
3. Erziehungs- und Bildungseinrichtungen:
a) Schulen im Sinne des § 6 Abs. 1 Schulgesetz,
b) Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches,
c) Einrichtungen der Erwachsenenbildung unabhängig von ihrer Trägerschaft sowie
d) Universitäten und Fachhochschulen, Kunst- und Musikhochschulen;
(...)

§ 3
Rauchverbot
(1) Das Rauchen ist nach Maßgabe dieses Gesetzes in den Einrichtungen nach § 2 Nrn. 1 bis 6 verboten. Für Erziehungs- und Bildungseinrichtungen im Sinne von § 2 Nr. 3 Buchstaben a) und b) gilt das Rauchverbot, abweichend von § 1 Abs. 1 Satz 1, auf dem gesamten Grundstück im Zusammenhang mit einrichtungsbezogenen Veranstaltungen. Für Schulen im Sinne von § 2 Nr. 3 Buchstabe a) gilt das Rauchverbot überdies für schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgrundstücks.
(...)

Nur habt ihr, nehme ich an, im Unterricht nicht ueber dieses oder das in Deinem Bundesland (sofern es nicht NRW ist) geltende Gesetz gesprochen, so dass Du von Deinen Schuelern die richtige Antwort kaum erwarten kannst (zumal Du sie wohl selbst nicht kanntest :-) ).

IMHO kann die Frage nicht bewertet werden. Du solltest dazu stehen, dass sie fuer Deine Schueler nicht korrekt zu beantworten war. Es sei denn, ihr habt doch ueber obiges Gesetz diskutiert.

Liebe Grueße
Ebba

 
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