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Geschrieben von chrispi am 30.04.2010, 17:57 Uhr

Verpflastern und verbinden darf man...

Man darf nicht "in den Körper des Kindes eingreifen". Ein Kühlpack bereitstellen ist erlaubt. Das Pflaster darf man bereitstellen und das Kind pflastert selber. Keine Ahnung, wie das mit dem Verbinden ist...
Ein Kind abduschen ist heikel und deswegen ist es sicherer, wenn das ein begleitendes Elternteil macht. Medikamente darf man nicht verabreichen, keine Zecken ziehen etc. ...
Wenn es aber um Gefahr für Leib und Leben geht, dann darf auch ein Lehrer Erste Hilfe leisten. Allerdings empfehlen Sanitäter selbst dann, dass das lieber ein Nichtlehrer macht, soweit vorhanden, denn selbst diese Grauzone erlaubt es theoretisch den Eltern, hinterher Anzeige zu erstatten. Anders herum können Eltern auch wegen unterlassener hilfeleistung anzeigen.
Insgesamt ist das Ganze also immer heikel für die Lehrer....

 
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