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Geschrieben von Ebba am 09.09.2009, 17:04 Uhr

Versicherung und Radfahrverbot

Nach Auskunft des adfc ist die Aussage, Kinder seien nicht unfallversichert wenn sie vor Ablegen der Fahrradprüfung mit dem Rad zur Schule kommen bzw. dies sei aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht erlaubt, falsch, zumindest im Hinblick auf den Bayerische Gemeinde-Unfallversicherungsverband. Ob das in anderen Bundesländern anders ist wage ich zu bezweifeln. Sicherheitshalber kann man ja mal bei Unfallversicherer nachfragen.
/cit/
Auch der zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Schulkinder, der Bayerische Gemeinde-Unfallversicherungsverband (GUVV), bestätigt, dass für alle Schulkinder unabhängig von Altersstufe und Verkehrsmittel auf dem Weg zur Schule und zurück immer der gesetzliche Unfall-Versicherungsschutz bestehe.
/cit/
http://www.adfc-bayern.de/schulweg.htm

Anders als der Kfz-Führerschein ist der Fahrradführerschein keine Voraussetzung für die Berechtigung ein Fahrrad ohne Begleitung Volljähriger zu fahren. Sobald die Sorgeberechtigten nach Abwägung aller Umstände der Meinung sind, sie können ihren Sprössling allein mit dem Rad los schicken ist das IMHO auch in Ordnung. Natürlich müssen sie bei dieser Entscheidung Sorgfalt walten lassen und wissen wie ihr Kind Fahrrad fährt.
Guckst Du dazu auch hier:
http://www.adfc-bayern.de/dokumente/schulweg_rw_2005_6_radfahrverbot.pdf

Liebe Grüße
Ebba

 
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