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Geschrieben von Drachenlady am 22.07.2011, 16:20 Uhr

Vielleicht habe ich es ja falsch verstanden...

"Die Gemeinde zahlt die Betreuung nur, wenn mindestens 3 Schüler für die betroffene Stunde angemeldet sind, sonst findet keine Betreuung statt."

...ich glaube es geht weniger darum, dass die Betreuung etwas kosten könnte, sondern eher darum, dass wenn zu wenige Anmeldungen da sind, diese gar nicht stattfindet. Ist vielleicht etwas unglücklich formuliert worden.

Aber wenn dann so gar keine Betreuung stattfinden würde oder aber das ganze einen wahnsinnig bürokratischen Aufwand bedeuten würde, sehe ich nichts verwerfliches daran, das Kind anzumelden, auch wenn es dann nicht genutzt wird.

@montpelle... du hast es ja auch als gar nicht mal so verwerflich angesehen, wenn man sich eine Scheinadresse zulegt oder die Adresse von Verwandten angibt, die näher an der Wunschschule wohnen, um dort das Kind anmelden zu können.

 
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