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Geschrieben von nepaju am 13.01.2009, 20:22 Uhr

Zeitzuschlag

Die Diagnose muss nicht vom Psychologen, sondern von einem Kinder- und Jugendpsychiater gestellt werden.

Dieses Attest wird mir vorgelegt (also der Schulpsycholgin).

Ich schreibe eine schulpsychologische Bescheinigung für den Schülerakt. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Nachteilsausgleich, der ziemlich genau definiert ist.

 
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