Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von paulita am 15.03.2010, 22:13 Uhr

@henni (von unten hochgeholt)

hallo
ich wünsch uns allen, besonders unseren kindern, so aufmerksame, zugewandte und bemühte lehrer/innen wie du eine bist! toll + RESPEKT

freu mich, dass ihr das mit dem vater + tochter so hingekriegt habt.

lg
paula

 
4 Antworten:

*rotwerd*

Antwort von Henni am 16.03.2010, 8:01 Uhr

Danke!

MAnchmal glaube ich aber auch, ihc kann mir nur deshalb so reinhängen, weil ich nur ein halbes Deputat habe... weiß gar nciht, wie ich das ohne freien Tag (heute) und mit 3 Nachmittagen in der SChule (jetzt nur einer) hinkriegen sollte...

Also: danke, freu mich!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @henni (von unten hochgeholt)

Antwort von Reinhardus am 16.03.2010, 11:12 Uhr

Kann dem von Paulita Gesagten nicht zustimmen (s. meinen Beitrag zu falschem Attest unten).

Wie sorgsam war der Umgang der Lehrerin mit Kind und Vater, wenn man davon ausgeht dass nach Schilderung der Lehrerin die Schülerin faul und leistungsschwach ist, hat im Laufe des Februars ein dem Grunde notwendiges Gespräch mit dem Vater stattfinden sollen. Das hat doch wohl nicht stattgefunden!
Habe jetzt das angebliche Ergebnis aller Überlegungen unten gelesen.
Ein freiwilliger Rücktritt zum jetzigen Zeitpunkt ist in den meisten BL nicht möglich, schon gar kein Vertrag, nach dem die Schülerin nach nicht erfolgreicher Mitarbeit in der neuen 8 die Schule an Ende des Schuljahres zu verlassen habe. Die Schülerin ist, da bereits nach 9 versetzt, auch ohne die erforderlichen Versetzungskriterien nochmals erfüllen zu müssen, in die nächste Jgst zu übernehmen.
Verträge wie oben erwähnt sind ja ganz nett, aber nicht rechtsverbindlich!
Übrigens muss einem freiwilligen Rücktritt (bis idR 5Tage nach Halbjahresende durch Erziehungsberechtigte beantragt) durch die Klassenkonferenz genehmigt werden. Hier reicht nicht das Votum von Schulleiter und Klassenlehrer.
Was bezweckt Henni mit solchen Darstellungen? Oder schreibt hier jemand ohne ...?

Gruß

R

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @henni (von unten hochgeholt) ???Gehts??? Nur kurz zur Sache!

Antwort von Henni am 16.03.2010, 13:19 Uhr

aber dur wirst es ja nach deiner tollen Ankündigung oben nciht lesen:

Es mag ja sein, dass du woher auch immer in rechtlichen Dingen bzgl SChule ein gewissen Grundwissen hast. ABer ich bin Grund- und Hauptschullehrerin an der HS, mein Schulleiter zum Glück auch, und bei uns steht eine pädagogische Entscheidung zum Glück weiter oben als eine rechtlich paragraphentreu ablaufende.

Richtig, ein Rücktritt ist ÜBLICHERWEISE nur zum Halbjahr möglich. Da war die Schülerin zwar auch schon schwach in der Schule, aber freundlich unauffällig, faul, aber ANWESEND. Mit dem neuen Halbjahr änderte sich das,wie fast immer waren private Dinge ausschlaggeben, hier ein neuer Freund mit nciht wirklich gutem Einfluss, mit dem zusammen sie nun "abhing". Vater und Kind waren NCIHT erreichbar, haben auf Einladungne in die Schule NICHT reagiert, das solltest du wissen, dass das halt nciht immer klappt, indem man mal anruft und am nächsten Tag stehen alle parat!

Erst per Einschreiben kam die POst dann beim vater an,der DANN auch reagierte.! Vorher wurden alle Briefe und Telefonate abgefangen bzw vom AB gelöscht. That`s LIFE! Da das Jugendamt eh informiert ist, ist dann von schulischer Seite nichts mehr zu machen!
Und NATÜRLICH hatten wie ein klassenkonferenz, für wie clever hälts du dich eigentlich? Natürlich haben wir Kollegen gemeinsam diesen Fall durchdiskutiert, auch andere Kollegen haben versucht, die Eltern zu erreichen,wo lebst du denn??? Und im Gegensatz zu euch Paragraphenreitern hier waren ALLE Kollegen dafür, ihr eine freiwillige Widerholung auch zum jetzigen Zeitpunkt zu ermöglichen....und JA, das ist rechtlich einwandfrei, in diesem Fall sind ihre Atteste nämlich Gold wert!

Und: nach 5 HS Jahren ist die Schulpflicht an der HS vorbei.Das solltest du wissen, zumindest hier in Ba Wü. Somit Bedarf es eigetnlich auch keines Vertrags. Dieser Vertrag heißt auch korrektermaßen nicht Vertrag, da das Mädel nicht 18 ist sondern "Vereinbarung", und es ist bei uns aus pädagogischen Gründen durchaus üblich, dass die Schüler (und der VAter) Vereinbarungen solcher Art unterschreiben und sich dran halten! Sollte sie es nicht tun wird sie ausgeschult bei uns, auch dies ist rechtlich absolut korrekt!

Ich glaube so langsam, du hast noch nie Alltag an einer Hauptschule erlebt! Ehrlich, wenn wir so klugscheißerisch und sachlich mit unseren Schülern umgingen wie du hier rumpostest...dann gute Nacht Hauptschule....wir arbeiten mit MENSCHEN und oft genug mit welchen, sie es besonders schwer haben, eben zum Beispiel weil sie morgens keiner weckt und in die Schule schickt...was mit 14/15 dann eben auch mla fatale Folgen haben kann....wenn man Lehrer HÄTTE die nur nach Paragraphen vorgehen...

So, du hast ja versprochen es eh nciht zu lesen...

Meine FRAGE unten bezog sich einzig und allein auf die MEINUNG der anderen, wenn man eben (so wie du) eine Schülerin brutal auflaufen lässt! Also ganz konsequent nach PARAGRAPH sie halt ihr Schwänzen ausbaden lässt incl Druchfallens durch die Prüfung, dann BVJ und anschließend?? Klar..Harzt 4 oder Strick... MEHR woltte ich nicht wissen! rechtlichen Rat HIER brauche ich nicht sondern bekomme ihn durchaus kompetenter als von dir im Kollegium und Rektorat.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @henni

Antwort von wickiemama am 16.03.2010, 13:30 Uhr


bravo Henni!!!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.