Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von mami9701 am 30.01.2004, 20:42 Uhr

Behinderten Ausweis

So, jetzt hab ich was gefunden, aber wie gesagt das sind Anhaltspunkte, letztendlich entscheidet das zuständige Versorgungsamt.
folgendes hab ich gefunden
„Bei Kindern ist zu berücksichtigen, dass sich die Auswirkungen eines Hirnschadens abhängig vom Reifungsprozess sehr verschieden entwickeln können, sodass in der Regel Nachprüfungen in Abständen von wenigen Jahren angezeigt sind.
Bei einem mit Ventil versorgten Hydrozephalus ist ein GdB/MdB-Grad von wenigstens 30 anzusetzen.
Grundsätze der Gesamtbewertung von Hirnschäden:
1. Hirnschaden mit geringer Leistungsbeeinträchtigung= 30-40%
2. mittelschwere 50-60%
3. schwere 70-100%


Entwicklungsstörung im Kleinkindalter/Umschriebene Entwicklungsstörungen in den Bereichen Motorik, Sprache oder Wahrnehmung und Aufmerksamkeit
leicht, ohne wesentliche Beeinträchtigung= bis10%
sonst-bis zum Ausgleich-je nach Beeinträchtigung der Gesamtentwicklung= 20-40%
bei besonders schwerer Ausprägung 50%


Beim Herz geht’s dann weiter, aber das alles abzuschreiben
Hier steht was von
-Trinkschwierigkeiten
-Schwitzen
-Tachy und Dyssspnoe
-Zyanose
-rezidivierende pulmonale Infekte....
und dann halt wieder von leicht bis schwer, von 20bis 100 Prozent
Vielleicht kannst du die irgendwo das Buch besorgen, gibt’s für jedes Bundesland individuell, auch mit Adressen und Ansprechpartnern vor Ort.
Also, du siehst du hast auf alle Fälle Anspruch, wieviel Prozent entscheidet dann das Versorgungsamt, wenn du aber denkst es ist zu wenig, dann kannst du Widerspruch einlegen mit der Bitte um Neufeststellung. Weiter kann ich dir leider auch nicht helfen, habe grade für mich einen Antrag abgegeben, das ist also für mich auch noch Neuland.
lg mami

 
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