Geschrieben von Mama von Nicolino am 29.05.2004, 12:31 Uhr |
Diesmal brauch ich selber einen Rat! :o(
Hallo
Vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen. Ich weiß momentan nicht mehr weiter.
Ich wurde vor ein paar Jahren in einem anderen Bundesland (Österreich) an den Augen operiert.
Ich hab Grund zur Annahme (ist nur mal eine Mutmaßung) das man mir eine mögliche Komplikation bzw. Folgeerscheinung vor der OP verschwiegen hat, bzw. man die Folgeerscheinung dort bei der letzten Kontrolle auch entdeckt, aber verschwiegen hat.
Genauer kann und möchte ich das noch nicht ausführen, weil ich ja nichts behaupten oder Feststellen kann, was (noch) nicht bewiesen ist.
Kann ich einsicht in den Patienten Akt nehmen?
Kann ich den anfordern, oder soll ich das gleich der Patientenanwaltschaft geben?
Oder soll ich den ansässigen Arzt das anfordern lassen, der die (mögliche) Folgeerscheinung festgestellt hat?
Ich bin aber Teil einer Langzeitstudie!
Ich weiß echt nicht was ich machen soll. Verklagen brauch ich das KH eh nit, weil ich da keine Chance habe. Ich möchte das aber wissen.
Danke für eure Hilfe
Liebe Grüße
Birgit
Re: Diesmal brauch ich selber einen Rat! :o(
Antwort von Michi mit Luise am 29.05.2004, 16:48 Uhr
Oh je, Du ärmste. Als ob Du nicht genug zu tun hättest...
Ich würde vielleicht auf doof Deinen Arzt das anfordern lassen, damit er die Vorgeschichte komplett hat als Begründung für das Krankenhaus (wenn Du Vertrauen zu ihm hast, ihm auch Deine Vermutung/Befürchtung erzählen)
Denn wenn Du mit Anwaltschaft und so kommst, rücken die das womöglich nicht raus! Von wegen ärztlicher Schweigepflicht
Gute Besserung!
Re: Diesmal brauch ich selber einen Rat! :o(
Antwort von ellert am 29.05.2004, 17:30 Uhr
Hallo Birgit
in Deutschland hat mand as recht auf seine Unterlagen
man kann sie sich anfordern
bei Österreich kenne mich mich leider nicht aus.
Fordere sie halt mal frech an zur Vervollständigung Deiner Akten...
dagmar