Geschrieben von AndreaWDU am 06.03.2011, 20:26 Uhr |
Frage zu Übernahmekosten einer Haushaltshilfe...
Hallo,
kennt sich jemand mit dem Antrag auf Haushaltshilfe aus?
Ich lag 4 Tage im Kh. Mein Mann hatte Urlaub. Mein Grosser Sohn wurde durch meinen MAnn betreut, der kleine war in der Zeit bei meiner Mama. (sie hat ihn hier abgeholt und wieder her gebracht, einfache entfernung 75km)
Hab ich da irgendwelche Ansprüche auf Haushaltshilfengeld?
Danke
Andrea
Re: Frage zu Übernahmekosten einer Haushaltshilfe...
Antwort von mf4 am 06.03.2011, 23:36 Uhr
Ich hatte schon öfter eine HH.
Der Antrag musste immer VORHER gestellt werden bzw. gleich, wenn ich ins KH kam.
Da dein Mann da war gab es keinen Grund das kleine Kind von wem anderen betreuen zu lassen und ich denke nicht, daß es dann Geld für Oma gibt... zumal sie offenbar sowieso zu hause ist, wenn sie das Kind betreut hat. Fahrkosten zahlt sicher auch die Kasse nicht.
Ich werde auch bald im KH und Reha sein. Ich lebe getrennt aber Papa wird unbezahlt Urlaub nehmen und als HH einen gewissen Betrag von der Krankenkasse bekommen. Eine andere Betreuungsmöglichkeit gibt es nicht. Die Fahren mit den Kindern mich zu besuchen wird auch keine Kasse bezahlen.
Bei mir wird es um einige Wochen gehen und u.U. auch Monate... 4 Tage bekommt man mit Partner und Oma locker abgedeckt.
Du kannst deine Kasse gern fragen aber ich denke sie werden nix zahlen.
lG mf4
Re: Frage zu Übernahmekosten einer Haushaltshilfe...
Antwort von Bienchen30 am 07.03.2011, 8:27 Uhr
Hallo
Ich hatte auch schon mal eine HH und ich glaube das das so war wenn deine Mama nicht berufstätig ist gibts sowieso nichts.Meine Mutter war mal bei mir weil ich aufgrund einer Hornhautverletzung nichts mehr sah und meine kleine 1 Jahr alt war und da bekam sie den Lohnausfall für 1 Woche da sie ja bei mir war.Am besten ist du rufst bei deiner Krankenkasse an und schilderst den fall genau, wenn allerdings dein Mann sowieso zuhause war glaub ich nicht das dann was abfällt.
lg Bienchen30
Re: Frage zu Übernahmekosten einer Haushaltshilfe...
Antwort von meinereiner am 07.03.2011, 9:37 Uhr
Hi,
im nachhinein nicht. Eine von Euch hätte sich sofort bei der Krankenkasse melden müssen.
- Wenn Dein Mann unbezahlten Urlaub für die Betreuung genommen hätte, dann hätte er Anspruch auf ca. 75 % des Gehaltes
- Familienmitglieder wie Oma zählen nicht
- Fremde, die nicht über Caritas oder so kommen - z. B. Freundin - können bei meiner KK max 8 E pro Std erhalten (Stand: 2008)
Auch wenn du nicht arbeitest hast Du einen Anspruch auf Hilfe. Wenn mein Männe kein Frei bekam oder auf Montagen war hatte ich immer jemand von außerhalb. Wochenenden muss man aber selber regeln.
Ich hab leider auch schon oft jemanden haben müssen. Allerdings stellen sich die Krankenkassen bei der Genehmigung sehr unterschiedlich an.
Gruß
Marianne
Re: Frage zu Übernahmekosten einer Haushaltshilfe...
Antwort von AndreaWDU am 07.03.2011, 9:43 Uhr
danke euch,
den antrag hab ich schon vorher gestellt.
ich werds einfach mal versuchen, entweder geht es, oder nicht
danke
andrea
Re: Ich mach mich jetzt mal unbeliebt, aber...
Antwort von bine+2kids am 07.03.2011, 19:51 Uhr
....dein Mann war zu Hause und hatte Urlaub, so dass er beide Kinder betreuen hätte können. Ich finde das so normal und wäre in dem Fall nicht darauf gekommen, das der Krankenkasse in Rechnung zu stellen.
Manchmal versteh ich schon, dass alles teurer wird.
Gruss Sabine
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