Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von funuffel am 22.01.2005, 23:15 Uhr

help!!!

Ihr lieben,
ich habe heute einen Bescheid vom Versorgungsamt bekommen, dass mein Frühchen (32+4, Analatresie), einen GdB von 80 hat. Was soll ich denn jetzt machen??? Was muss ich denn jetzt machen??? Zusätzlich ist auf dem Ausweis ein H für Hilflosigkeit vermerkt, hat irgendjemand Erfahrung oder Ahnung davon??? Ich fühle mich absolut überfordert und weiß überhaupt gar nicht, was ich jetzt machen muss. Soll oder muss ich dem Kinderarzt davon erzählen? Die Sozialarbeiterin aus unserem Krankenhaus hatte mir gesagt, dass wir, wenn überhaupt etwas anerkannt werden würde, mit 30 rechnen könnten und dann einen Freibetrag geltend machen müssten. Aber nun das... Und ich weiß wirklich nicht weiter. Ich habe mich nun schon durch so viele Seiten im Internet durchgewühlt, dass mein Kopf nur so brummt. Kann uns jemand helfen???
Liebe Grüße,
Melanie

 
6 Antworten:

verstehe ich jetzt nicht..

Antwort von Heike71 am 23.01.2005, 0:38 Uhr

du stellst einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis, und weißt nicht wofür und warum? Ist jetzt nicht böse gemeint, ich bin nur etwas "erstaunt"
Deinem Kinderarzt brauchst du das nicht mitzuteilen. Du kannst dich bei deinem zuständigen Versorgungsamt erkundigen was dir jetzt alles zusteht, und was du alles damit machen kannst.
LG

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Re: verstehe ich jetzt nicht..

Antwort von funuffel am 23.01.2005, 12:19 Uhr

das tut mir leid, aber ich wurde vom sozialdienst des krankenhauses aufgefordert, einen antrag auf schwerbehinderung zu stellen. und die dame meinte, es gäbe dann finanzielle entlastungen. aber wo? und wofür? aber gut. ich werde lieber mal beim versorgungsamt anrufen am montag. entschuldigt bitte, dass ich euch mit meiner anfrage gestört habe, das kommt nicht wieder vor!

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Re: Schwerbehindertenausweis Frühchen / Links & Infos

Antwort von S_A_M am 23.01.2005, 12:34 Uhr

Liebe Melanie,

vielleicht helfen dir diese Infos schon mal ein Stückchen weiter?

Alles Liebe und Gute für dich und dein Kleinchen!!
Sabine


http://www.fruehchen-netz.de (mit Forum zum Austausch)

Das Frühchen-Netz ist ein Portal für die Angehörigen frühgeborener Kinder ("Frühchen") und für interessierte Berufsgruppen. Mit Informationen, die gemeinsam gesammelt wurden. Diese Seiten sollen die Vernetzung der Betroffenen erleichtern, sowie Informationen und Angebote bündeln und überschaubar machen. Es ist hier üblich, sich zu duzen. Die Anonymität bleibt gewahrt. An diesem Portal wird (auch mit Hilfe der Leser) ständig gearbeitet, daher wird es wohl immer unvollständig bleiben!



Der Schwerbehindertenausweis

Wann kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden?

Sobald sich bei einem Kind eine chronische Krankheit oder bleibende Behinderung abzeichnet, kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden.

Er ist Voraussetzung dafür, bestimmte finanzielle Vorteile und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen zu können.

Ausgedrückt wird die Schwere der Einschränkung im Grad der Behinderung (GdB) und zwar von 10 – 100%. Beträgt der GdB mindestens 50%, liegt eine Schwerbehinderung vor. Welche Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden können, hängt zum einen vom Grad der Behinderung ab und zum anderen von zusätzlich gewährten Merkzeichen.

Welche Merkzeichen gibt es und was bedeuten sie

G = der Behinderte ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr

erheblich eingeschränkt oder gehbehindert.

aG = außergewöhnlich gehbehindert

Bl = blind

B = ständige Begleitung ist erforderlich

H = hilflos

RF = Erfüllung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht oder für die Ermäßigung beim Telefonanschluss

Daraus ergeben sich folgende Nachteilsausgleiche:

Die Steuerermäßigung ist gestaffelt je nach GdB und beträgt bei 30% 310 Euro, bei 100% 1.420 Euro Pauschbetrag pro Jahr (d.h. diese Summe muss nicht versteuert werden). Beim Merkzeichen H ist die Höhe des Pauschbetrags 3.700 Euro. Die Beträge können entweder bei der Steuererklärung geltend gemacht oder in die Lohnsteuerkarte eingetragen werden.

Mit aG oder Bl kann man bei den KFZ-Zulassungsstellen eine Parkplakette erhalten, mit der auf Behindertenparkplätzen geparkt werden darf sowie bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung.

Das B berechtigt eine Begleitperson des Behinderten dazu, in ganz Deutschland öffentliche Verkehrsmittel unentgeltlich zu nutzen.

Mit G, aG oder H kann die KFZ-Steuer ermäßigt oder erlassen werden, wenn der Halter des Autos der Behinderte ist (was auch bei Kindern möglich ist). Oder es können 3.000 (bei G) oder 15.000 (bei aG) gefahrene Kilometer pro Jahr ohne Einzelnachweis von der Steuer abgesetzt werden.

Behinderte mit G oder aG im Ausweis können für den Nahverkehr für 60.- Euro im Jahr eine Wertmarke erhalten, mit der 50 km rund um den Wohnort die öffentlichen Verkehrsmittel unentgeltlich benutzt werden können. Beim H kostet die Wertmarke nichts.

Das Merkzeichen RF wird Kindern nur in Ausnahmefällen zuerteilt, und dann auch nur zur Ermäßigung der Telefon-Grundgebühr.

Dies sind die wichtigsten Vorteile einer Familie durch den Schwerbehindertenausweis eines Kindes. Für ausführliche, gut verständliche Informationen kann das Buch „Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte“ kostenlos bei den Hauptfürsorgestellen der einzelnen Bundesländer angefordert werden. (Für Baden: Landeswohlfahrtsverband Baden, Hauptfürsorgestelle, Ernst-Frey-Str. 9, 76135 Karlsruhe, Tel. 0721/8107-219)

Wo wird der Antrag für einen Ausweis gestellt?

Der Antrag kann gestellt werden entweder direkt beim zuständigen Versorgungsamt oder über die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung des Wohnorts. Es empfiehlt sich, dem Antrag bereits vorhandene Unterlagen über die Behinderung beizufügen (z.B. Arztbriefe). Ansonsten fordert das Versorgungsamt von den im Antrag aufgeführten Ärzten und Kliniken Unterlagen an.

Ein Ausweis wird für zwei bis fünf Jahre ausgestellt und kann danach verlängert werden.

Quelle: http://www.dasfruehchen.de/Sozialrechtliches/Schwerbehindertenausweis/schwerbehindertenausweis.html

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Re: verstehe ich jetzt nicht..

Antwort von Heike71 am 23.01.2005, 13:07 Uhr

Schade, du hast mein Posting wohl nicht richtig gelesen oder verstanden... ;-(

Mein Sohn ist mehrfach Schwerbehindert hat 100%+H+a.G+G, und wir wurden nicht aufgefodert einen Antrag zu stellen...

Sei doch froh das du einen bekommen hast, Du kannst jetzt die Prozente auf deine Steuerkarte eintragen lassen, dadurch hast du einen monatlichen Freibetrag. Weitere Infos bekommst du wie gesagt übers Versorgungsamt oder Finanzamt, oder durchs Internet.

Es ist schwierig zu sagen was du nun mit dem Ausweis machen sollst, da es darauf ankommt was Du speziell brauchst... bei uns war z.B das a.G sehr wichtig, weil wir einen Einstellplatz vor unserem Haus brauchten.

Gruß

Heike

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Re: Schwerbehindertenausweis Frühchen / Links & Infos

Antwort von Heike71 am 23.01.2005, 13:12 Uhr

Merkmal G + a.G
Bei Kindern ist das Ticket für den öffentlichen Nahverkehr frei,d.h. die Zuzahlung von 60€ muß nicht gezahlt werden.

Gruß

Heike

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ganz kurz gesagt, das nutzt wegen der Steuer, Steuerfreibetrag bringt mehr Geld im Monat !

Antwort von Ellert am 23.01.2005, 17:23 Uhr

Hallo

entweder Du forderst Deine Steuerkarte zurück und lässt es Dir gleich eintragen dann bekommst Du mehr im Monat ausbezahlt oder aber Du machst es bei der Steuererklärung geltend.

Der Bescheid ist eh nur für einige Jahre gültig und kann sich dann zu mehr oder wneiger Prozenten ändern

dagmar

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