Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von Ana-Cristine am 10.03.2003, 13:09 Uhr

Krankenkasse! HILFE

Hallo,

vielleicht könnt Ihr mir weiter helfen.
Ich war letzte Woche krank mit Fieber im Bett. Mein Mann musste dann zu hause bleiben und sich um mich und unseren Sohn (17 Monate DS) kümmern.
Wir sind bei verschiedenen KK und wir haben von diesem Pflegeurlaub gehört und dachten das dieser Fall ein Pflegeurlaubfall ist. Jetzt musste ich bei meiner Kasse anrufen und nach einer BEscheinigung fragen damit mein Mann das Geld für die Woche erhält. SO jetzt ist es aber so, dass er nix von meiner Kasse erhält weil ich nicht im KRankenhaus war (sprich tot krank). Die Dame sagte mir ad ich nicht im KRankenhaus bin und mein SOhn nicht krank ist, klappt es nicht mit dem Pflegegeld. Als ich darauf hin sagte, " es ist doch schwachsinn zu sagen wenn das Kind krank ist oder wenn die Mutter im Krankenhaus liegt würde der Urlaub in Anspruch genommen! Wenn mein Kind krank ist und ich bin gesund muss mein Mann nciht zu hause bleibe. Aber wenn ich mit 40 Fieber im Bett liege, sollte sich schon jemand um meinen Kleinen kümmern, oder?"
Sie sagte "es tut mir leid aber ich kann ihnen auch nicht helfen. Es gibt so ein Pflegeurlaub nicht mehr!"

So und jetzt? Die Firma von meinem Mann sagt das meine Kasse für das Geld aufkommen muss. Könnt Ihr mir vielleicht helfen. Wass solllen wir ejtzt machen! Hätte wir das gewusst wär mein Mann arbeiten gegangen weil 1 Woche unbezahlten Urlaub ist viel!!!

Ciao,
Ana

P.S. Sorry für mein Chaos oben....bin noch total fertig!

 
5 Antworten:

Re: Krankenkasse! HILFE

Antwort von tina29 am 10.03.2003, 13:24 Uhr

Hi,
sprich mal mit eurem kinderarzt. wenn meine tochter krank ist, bekomme ich eine art arbeitsunfähigkeitbescheinigung für meinen arbeitgebeber, die besagt, dass die betreuung des kindes notwendig ist. gesetzlich sind je elternteil 10 tage per anno festgeschrieben. mein AG zahlt mir die ersten 5 tage voll und die weiteren die kasse als krankengeld, entweder 90 % vom netto oder aber 70% vom brutto einkommen.. (oder umgedreht..?) auf jeden fall stehen deinem mann die tage zu. ggf. könnt ihr ein schreiben des hausarztes einfordern, das besagt, dass du nicht in der lage warst, das kranke kind zu betreuuen.
lasst euch nicht veralbern.

lieben gruß tina

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Re: Krankenkasse! HILFE

Antwort von Ana-Cristine am 10.03.2003, 13:39 Uhr

DANKE!!!!!!

Super! Dachte ich mir doch! Ich ruf gleich mal beim Arzt an! Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Liebe Grüße,
Ana

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Re: Krankenkasse! HILFE

Antwort von Peanut1 am 10.03.2003, 21:00 Uhr

Normaleerweise reicht eine Bescheinigung deines behandelenden Arztes aus, die besagt, daß Du aufgrund einer Erkrankung im Bett bleiben mußtest und Dein Mann die Beaufsichtigung Eures Kindes übernehmen mußte...müßte eigentlich klappen. Die Bescheinigung reichst Du dann bei Deiner Krankenkasse ein, weil Du der leistunsgauslösende Faktor bist! *ggg*

Laß Dir wirklich ein hieb und stichfestes Attest von Deinem Arzt geben...normalerweise sagt man, daß Art, Umfang und dauer der Haushaltshilfe (in dem Fall Dein Mann mit unbezahltem Urlaub) darauf stehen sollten.
Eine kranke Mutter hat nämlich auch das Recht bei der Baufsichtigung des Kindes "vetreten" zu werden.

Ich arbeite bei der AOK und bei uns sind Leistungen dieser Art an sich üblich! *ggg*
Wo bist Du denn versichert?

LG
Ilka

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@Peanut1

Antwort von Ana-Cristine am 11.03.2003, 13:13 Uhr

Hallo Ilka,

ich habe jetzt nochmal bei der KKH angerufen und dei Dame sagte es gibt es nicht.
Ich wurde krankgeschrieben die ganze Woche! Sie sagte es geht nur wenn Lukas krank ist oder wenn ein Krankenhausaufenthalt vermieden worden ist! So eine dumme Kuh. Ich habe Ihr auch gesagte was für ein Mist, wenn mein Kind krank ist und ich bin gesund muss mein Mann nicht zu hause bleiben! Total unlogisch! Na ja...ich habe jetzt meinen Kinderarzt gefragt ob er Lukas auch krankschreiben kann für die Woche, weil mein Mann jatzt unbezahlten Urlaub hatte und wir das uns eigentlich nicht leisten können!
Kann ich eigentlich ohne Probleme meine KK wechseln? Ich bin im Erzeihungsurlaub!

Liebe Grüße,
Ana

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Re: @Peanut1

Antwort von AB am 11.03.2003, 14:51 Uhr

Hallo !

- ich glaube eher , da Du im Erziehungsurlaub bist hast Du Anspruch auf Haushaltshilfe

- Anspruch auf das sog. Kinderkrankengeld ( 10 Tage ) gibt es nur wenn Du arbeitest

- meine Empfehlung lass Dir von Deiner Krankenkasse einen Antrag auf Haushaltshilfe zusenden + Info-Broschüre

- die Haushaltshilfe kann durchaus Dein Mann sein, er bekommt dann seine Verdienstausfall erstattet ( allerdings gibt es Sätze - somit kann es sein das es nicht in voller Höhe ist )

MfG AB

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