Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von Trini am 23.09.2011, 8:10 Uhr

Musst Du die Verwendung des Gledes denn überhaut belegen???

Meine Schwiegermutter ist schwer dement (aber körperlich fit wie ein Turnschuh) und bei ihre ist die gleiche Situation.

Sie "darf" jetzt die Tagespflege von ihrer Rente und diesen läppischen € 100 bestreiten.

Die € 100 sind soviel ich weiß nicht zu belegen.
Wenn man PS 1 hat kriegt man ja uch das Geld (und mehr Geld, wenn man einen Pflegedienst beauftragt).
Insofern dient das Geld Euer finaziellen Entlastung.
- Nachmittagsbetreuung, die vielleicht für ein gleich altes gesundes Kind nicht mehr nötig wäre.
- Therapien, die die Krankenkasse nicht übernimmt.
- Haushaltshilfe, damit Eltern sich besser ums Kind kümmern können.

Trini

 
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