Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von KatPa am 13.09.2009, 22:58 Uhr

Weiß nicht, was ich machen soll!

Wenn es bei euch wirklich darauf hinaus läuft, dass eine sonderpäd. Überprüfung statt findet (AO-SF), dann werdet ihr auf die Option aufmerksam gemacht werden, dass eure Tochter im Gemeinsamen Unterricht (GU) gefördert werden kann. Integration, was hier auch schon angesprochen wurde.

Nimm frühzeitig Kontakt auf zu integrativen Grundschulen und zur Koordinationsstelle beim Schulamt. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf GU in NRW, aber ein bisschen Nachdruck ist da nicht falsch ;-)

Gilt übrigens auch beim Thema Rücktritt... das Kind meiner Freundin wurde letztes Jahr noch (also gleiche Rechtslage wie dieses Jahr) aus ähnlichen Gründen in NRW zurück gestellt. Hat wohl auch noch damit zu tun, an wen man da kommt...

Alles Gute. Meld dich, wenn du Fragen zum Thema GU hast... ist mein Job ;-)

LG, katpa

 
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