Geschrieben von Silbe am 12.02.2008, 22:40 Uhr |
Auskunftsanspruch Erzieherwechsel
Unsere Erzieherin wurde fristlos entlassen und es steht eine Anzeige wg. sexuellem Missbrauch gegen sie und den Kiga beim LKA. Inwieweit muss die KIga-Leitung den Eltern der Gruppe Auskunft geben, welche Verdachtsmomente bestehen? Ich möchte mein Kind nicht ausfragen!Silbe
Re: Auskunftsanspruch Erzieherwechsel
Antwort von Robina am 12.02.2008, 23:31 Uhr
Hallo
spontan würde ich mal sagen: gar nicht! Etwas anderes könnte ich mir dann vorstellen, wenn Dein Kind in irgendeiner Form betroffen ist. Das kannst Du sicher erfragen, wobei Du ja keine Sicherheit haben wirst, dass die Antwort richtig sein wird.
GLG Robina