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Geschrieben von Rayden am 14.08.2012, 21:31 Uhr

Darf ich mein Kind früher aus der KiTa holen?

Hallo liebe Mamas,

ich schreibe hier zum ersten Mal.

Mein Sohn ist am 1.8. ein Jahr alt geworden, ab diesen Freitag soll er in die KiTa gehen, erstmal zur Eingewöhnung.
Bald soll er 8 Stunden am Tag in der KiTa bleiben. Die KiTa hat von 7.30 bis 16.30 offen.

Mir hat die KiTa Leiterin bei einem Gespräch mal gesagt, ich kann ihn nicht früher abholen, höchstens mal ausnahmsweise, aber grundsätzlich muss er bis 16.30 drin bleiben und wenn ich ihn mal abhole, dann frühestens so um 15.30.

Wie ist denn eure Erfahrung?
Blöd gefragt - ist das rechtens?

Ich habe morgen um 9 Uhr ein Gespräch mit ihr, da möchte ich noch versuchen, irgendwie zu verhandeln.

Habt ihr vielleicht Tipps und Ratschläge für mich? Mir qualmt der Kopf, sorry für den knappen Text.

Danke und LG
Rayden

 
30 Antworten:

Re: Darf ich mein Kind früher aus der KiTa holen?

Antwort von jori am 14.08.2012, 21:35 Uhr

Ach herrje.

Grad bis 16.30 Uhr finde ich das mehr als schräg.

Ich kenne das aus der Krippe, dass man entweder um halb 12 abholt VOR dem Essen oder zwischen 2 und viertel nach 2 nach dem Aufstehen oder ab viertel vor NACH der Teepause. Und kann das bei Krippenkindern mit Schlafzeiten auch verstehen, dass die feste Abholzeiten haben. Aber nur in der letzten Stunde?????????????

Oder geht es um die Berechtigung für den Ganztagsplatz???

Nein. Würde ich ansprechen. Geht nicht. Wenn ich z.B. 3 Tage nur bis 2 arbeite, darf ich mein Kind dann doch auch früher abholen??????

Alles Gute!

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Re: Darf ich mein Kind früher aus der KiTa holen?

Antwort von Suschi am 14.08.2012, 21:40 Uhr

Ist mir gänzlich neu und habe davon noch nicht gehört und ich arbeite mit KiGas zusammen....
was für ein Träger hat der KiGa? Kann aber auch sein, dass es eine Eigenart der Gemeinde oder des Kreises ist?

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Re: Darf ich mein Kind früher aus der KiTa holen?

Antwort von kati1976 am 14.08.2012, 21:40 Uhr

das habe ich noch nie gehört

hier kann man sein kind abholen wann man zeit hat

halbtagsplatz 8.00-14.00 uhr, ich bin meist ca. 13.50 uhr da

ganztagsplatz 6.00-17.30 uhr (aber nur 10 stunden für das kind)

da kommen die eltern auch wenn sie feierabend haben

ausnahme, wenn man das kind mittags holt muss man bescheid sagen

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Re: Darf ich mein Kind früher aus der KiTa holen?

Antwort von platschi am 14.08.2012, 21:58 Uhr

Bei meinem Sohn war es so, dass darum gebeten wurde, dass die Kinder entweder gleich nach dem Mittagessen oder dann erst wieder ab 15.30 Uhr abgeholt werden. Wenn man mal zu einer anderen Zeit kommen musste, ging das natürlich auch - sollte aber vorher Bescheid gesagt werden und kein Dauerzustand sein. Sie waren einfach der Meinung, die Atmosphäre ist für die Kinder ruhiger/angenehmer, wenn nicht alle Nase lang (also auch beim Antiwehen nach der Mittagsruhe oder während der Vesperzeit) Eltern reingeplatzt kommen.

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Re: Darf ich mein Kind früher aus der KiTa holen?

Antwort von Rayden am 14.08.2012, 21:58 Uhr

Sorry, ich habe zu wenige Infos durchgegeben.

Er hat einen Ganztagsplatz bekommen, weil diese KiTa nur Ganztagsplätze vergibt.

*schäm* Woraus kann ich ersehen, welcher Träger das denn ist? Er ist mein erstes Kind, ich habe mit KiTas und dem ganzen Kram einfach noch keine Erfahrung.

Mein grundsätzliches Problem ist, dass ich nicht arbeite, ich bin noch in Elternzeit bis April 2013. Es war eigentlich geplant, ab 1.8. dieses Jahr wieder arbeiten zu gehen, aber das ging nicht, weil ja erst einmal die Eingewöhnung ansteht. Also habe ich mir die Elternzeit genommen, um daheim zu bleiben und sollte ab April 2013 wieder anfangen.

Es kommt noch blöder - meine Chefin wird mich nicht zurücknehmen und stellt jetzt schon Anforderungen, die ich mit Kind schlicht nicht erfüllen kann. *seufz* Das habe ich natürlich alles erst erfahren, nachdem ich den Platz für meinen Sohn ergattert hatte.

Es ist alles ein bisschen verzwickt. Dadurch, dass ich so wenig Einkommen habe (Elterngeld + ALG II), fällt mein Anteil für die KiTa dementsprechend niedrig aus.

Wir hätten noch die Möglichkeit, ihn erst ab nächstes Jahr August in die KiTa gehen zu lassen, dann wäre er 2 Jahre alt. Aber ich habe vielleicht die Aussicht darauf, ab April 2013 woanders einen Job zu bekommen.

Ich bin grad echt ein bisschen verzweifelt. Es ist einfach zu lange, ihn 8 Stunden täglich in der KiTa zu lassen, vor allem, wenn ich doch eh daheim bin... :(

ich weiß nicht, was ich machen soll und hab schon echt Magenschmerzen deswegen...

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Re: Darf ich mein Kind früher aus der KiTa holen?

Antwort von MaSchie28 am 14.08.2012, 22:05 Uhr

Liebe Rayden, ganz ehrlich?ich würde einen 1-Jährigen auch nicht 8 Stunden in die Kita schicken, wenn ich nicht müsste. Klar, wenn du jetzt schon wieder arbeiten würdest, müsste er ja in die Kita gehen- klar. Aber so?
Du merkst ja auch selber, das du dich nicht wohlfühlst damit? Könntest du denn bis August 2013 überbrücken`und ihn dann in Betreuung geben oder MUSST du im April wieder arbeiten und es führt kein Weg dran vorbei ihn jetzt schon "abzugeben"? Icvh meine wenn du eh daheim bist...macht das für mich in dem Alter nicht viel Sinn....

Da meine Tochter bei ner Tagesmutter ist kann ich nix zu den Abholzeiten sagen, da Tamu`s da recht flexibel sind.

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Re: Darf ich mein Kind früher aus der KiTa holen?

Antwort von Mausmama am 14.08.2012, 22:09 Uhr

Sorry, aber ich kann es auch nicht nallvollziehen dass du dein Kind den ganzen Tag abgibst, wenn du daheim bist, vor allem noch so klein!
Wenn sich deine Situation geändert hat, dann zieh die entsprechenden Konsequenzen! Für ein Kjnd ist es sicher immer schöner bis es ca 3 ist, bei der Mama zu sein! Kein Kind würde sich freiwillig für die Krippe entscheiden!
Meine beiden müssen seit sie 2 sind, weil ich arbeite, aber die fragen jeden Tag ob sie entschuldigt werden können! ( sind jetzt 5,3)
Sie gehen dann zwar ohne Murren, wären aber lieber bei mir!
Wenns geht lass ich sie auch daheim, und bis 3, bietet die Krippe einfach nicht die Betreuung und Liebe wie Mama!
Ab 3 finden sie im Kiga mehr, als Mama bieten kann, vor allem ist der Kontakt mit anderen so wichtig!
Bis 3 spielen Kjnder eher nur! nebeneinander anstatt miteinander!
Lass ihn daheim! Such halbtagsplatz ab 2 oder 3 Jahren!
Ist doch Quatsch in abzugeben und einer anderen Mutter den Platz wegzunehmen!
Denk auch mal da dran!

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Re: Darf ich mein Kind früher aus der KiTa holen?

Antwort von Rayden am 14.08.2012, 22:16 Uhr

Daran habe ich natürlich auch gedacht, keine Frage. Ich finde es auch unsinnig, ihn jetzt schon so lange rein zu geben, vor allem, wenn ich eh daheim bin und so einer Mutter, die wirklich auf den Platz angewiesen wäre, diesen weg zu nehmen.

Es war alles anders geplant und ich hatte mich auf meine Chefin verlassen gehabt, sonst hätte ich niemals den Krippenplatz organisiert. Dass sie mir so in den Rücken fällt und alles durcheinander ist, damit habe ich auch nicht gerechnet und ich fühle mich mehr als verraten und bin ganz schön sauer.

MaSchie, du hast recht. Wir beide- mein Partner und ich - sind der Meinung, dass es noch viel zu früh ist.

Und tatsächlich könnte sich für mich noch etwas ergeben. Ein Freund macht sich selbständig und möchte ab Feb 2013 einen Laden eröffnen. Er würde mich anstellen - auch wenn ich erst August oder Oktober 2013 anfangen würde. Das hieße im Klartext - ich könnte noch daheim bleiben und nach Ende der Elternzeit wieder arbeiten gehen.

Allerdings habe ich das nächste Problem am Hals. Ich habe nur 1,5 Jahre Elternzeit angemeldet, ich müsste also meine Chefin kontaktieren und sie darum bitten, mir zu erlauben, die Elternzeit bis Oktober 2013 zu verlängern.
Da ich weiß, dass sie ziemlich stinkig auf mich ist (ich habe es gewagt, ihr Widerworte zu geben), kann ich mir vorstellen, dass sie allein aus Sturheit "Nein" sagen wird.

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Re: Darf ich mein Kind früher aus der KiTa holen?

Antwort von MaSchie28 am 14.08.2012, 22:24 Uhr

Naja, wie sagt man so schön Versuch macht klug oder so ähnlich. Soll heißen ich würde es einfach probieren bei deiner Chefin. Ihr seid doch erwachsen und wenn du ihr die Sachlage erklärst....mehr als nein sagen kann sie nicht.Also hast du doch bei ihr erstmal nix zu verlieren, oder?

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Re: Darf ich mein Kind früher aus der KiTa holen?

Antwort von Rayden am 14.08.2012, 22:40 Uhr

Da führt kein Weg dran vorbei...

Morgen um 9 Uhr haben wir ein Gespräch mit der KiTa Leitung und dann sehen wir weiter. Aber so wie es aussieht und wenns nach unserem Gefühl gehen soll, bleibt unser Sohnemann noch ein Jahr bei uns.

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Re: Darf ich mein Kind früher aus der KiTa holen?

Antwort von MaSchie28 am 14.08.2012, 22:49 Uhr

Sag mal Bescheid was rausgekommen ist...

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Re: Darf ich mein Kind früher aus der KiTa holen?

Antwort von MaSchie28 am 14.08.2012, 22:49 Uhr

Sag mal Bescheid was rausgekommen ist...

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Re: Darf ich mein Kind früher aus der KiTa holen?

Antwort von Princess01 am 14.08.2012, 22:55 Uhr

Da würde ich nochmal nachfragen, normal sind die doch froh wenn alle Kinder so früh wie möglich geholt sind.
Meine 2 haben Ganztagesplätze und wenn ich kurz vor 16 Uhr komme(KiGa hat bis 17 Uhr auf), sind sie oft die Letzten. Ich hole sie so wie ich Feierabend hab.

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Re: Darf ich mein Kind früher aus der KiTa holen?

Antwort von Rayden am 14.08.2012, 23:31 Uhr

Mache ich...

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Re: Was ist das denn für ne KiTA? oder hast du nen Ganztagsplatz?

Antwort von Badefrosch am 15.08.2012, 12:22 Uhr

Also bei uns muss beim Vormittagsplatz bis 12 Uhr geholt werden.

Dann gibt es den Platz bis 14 Uhr mit Mittagessen. Mittagessen ist um 12 Uhr, dann gibt es eine Ruhezeit mit Geschichten vorlesen und Musik, das lieben die Kids.

Ab 14 Uhr können die Kids jederzeit geholt werden, da ist dann Freispiel angesagt. Die Erzieher freuen sich sogar über Tage, an denen alle mal um 15 Uhr weg sind und sie auch mal früher nach Hause dürfen.


Meiner ist sonst auch von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr in der KiTa, Freitags bis 15 Uhr, ich bzw. mein Mann holen in an vereinzelten Tagen, wenn ich z.B. früher Feierabend habe auch früher nach Hause, ist alles kein Problem. Da ich das aber abschätzen kann, sage ich morgens Bescheid.

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Re: Darf ich mein Kind früher aus der KiTa holen?

Antwort von Eeyro82 am 15.08.2012, 13:35 Uhr

so was würd ich mir NIE vorschreiben lassen. das ist ja blödsinn das du ihn NICHT früher holen kannst/darfst. Hier ist das eher locker geregelt.Allerdings sollte man vorher Bescheid geben wenn das Kind eher abholt wird. Wenn die Bescheid wissen,ist es kein Probelem.

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Re: Darf ich mein Kind früher aus der KiTa holen?

Antwort von Ami80 am 15.08.2012, 13:39 Uhr

Bei uns gibt es Kernzeiten bei denen die Türe zu bleibt.
Von halb zehn bis halb zwölf und nachmittags auch noch mal für eine Stunde. Ausserhalb dieser Zeiten kann man sein Kind ja nach Betreuungsvertrag bringen und holen wie man will.
Nach Rücksprache mit den Erzieherinnen auch innerhalb dieser Kernzeiten, z.B. für Arzttermin oder ähnlichem.
Ich finde es schon etwas unflexibel von deinem Kindergarten, kenne das aber von einem Kindergarten hier vor Ort auch.

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Laut Leiterin dürfen wir nicht.

Antwort von Rayden am 15.08.2012, 13:59 Uhr

Begründung: Wenn sie es einem erlaubt, müsste sie es jedem erlauben. Er müsste also bis 16 Uhr auf jeden Fall in der KiTa bleiben.

Ich habe ihn jetzt aus der KiTa rausgenommen, bevor er überhaupt drin war. Es war zwar ein Ganztagsplatz, aber ich fand es auch befremdlich, dass ich mein Kind nicht abholen darf, wenn ich kann. Natürlich hätte ich mich an die Kernzeiten gehalten, aber die gibt es bei denen nicht.

Wir haben uns jetzt entschieden, unseren Sohn noch ein Jahr bei uns zu Hause zu lassen, ab und zu eine Tagesmutter zu nehmen, wenn wir ein-zwei Stunden für uns brauchen und ihn ab nächstes Jahr in einer KiTa anzumelden, die flexibler ist.

Ich danke euch für eure Antworten.

LG
Rayden

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Re: Darf ich mein Kind früher aus der KiTa holen?

Antwort von Birgit 2 am 15.08.2012, 18:49 Uhr

Hallo,
ich finde es nicht normal, dass die Erzieherinnen froh sind, wenn die Kinder möglichst früh abgeholt werden. Was ist denn das für eine Einrichtung?

Ich arbeite als Erzieherin und es ist doch mein Job, mit den Kindern zu arbeiten. Warum sollte ich dann froh sein, wenn sie weg sind? Verstehe ich nicht...

Bestimmte Zeiten, in denen man sein Kind abholen kann, sind schon sinnvoll. Also bei uns ist es so, dass die Eltern ihre Kinder in der Zeit von 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr bringen können, wann sie wollen. Abholen ab 11.45 Uhr bis 13 Uhr die Kinder, die keine Blocköffnung gebucht haben. Die Kinder, die über Mittag bleiben, können frühestens gegen 13 Uhr abgeholt werden, da dann erst das Mittagessen vorbei ist. Dann jederzeit, ungünstig ist es allerdings zwischen 15 Uhr und 16.15 Uhr, da dann das Nachmittagsprogramm liegt und die Kinder in der Regel daran gerne teilnehmen. Kinder, die einen Ganztagesplatz in Anspruch nehmen, können ansich auch während der Zeiten abgeholt werden.

Wenn ein Kind allerdings einen 45 Stunden Platz hat, diesen aber nie nutzt, dann halten wir schon Rücksprache, da diese rar sind. Allerdings muss man dann auch nicht täglich sein Kind den ganzen Tag dalassen.

Ich würde einfach mal fragen, warum du dein Kind nicht früher abholen kannst. Vielleicht ist es dann einleuchtender für dich...
Ob das rechtens ist, kann ich gar nicht sagen, allerdings hat jeder Kindergarten normalerweise seine Richtlinien, mit denen man sich einverstanden erklärt, wenn man den Kindergartenplatz bekommt und annimmt. Von daher kannst du außer den Kindergartenplatz zu wechseln nicht viel gegen diese Richtlinie machen.

Gruß,
Birgit

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Re: Laut Leiterin dürfen wir nicht.

Antwort von MaSchie28 am 15.08.2012, 19:29 Uhr

Rayden, PN

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Re: Darf ich mein Kind früher aus der KiTa holen?

Antwort von Tine1 am 15.08.2012, 20:18 Uhr

"Es kommt noch blöder - meine Chefin wird mich nicht zurücknehmen und stellt jetzt schon Anforderungen, die ich mit Kind schlicht nicht erfüllen kann. *seufz* Das habe ich natürlich alles erst erfahren, nachdem ich den Platz für meinen Sohn ergattert hatte."

Ich weiß ja nicht, welche Anforderungen das sind. Aber: Es ist ja nicht so, dass deine Chefin von dir verlangen kann was sie will und du musst es eben erfüllen - oder gehen. Bevor du irgendetwas unüberlegtes (Kündigung, Auflösung des Vertrags etc.) tust, solltest du dir rechtlichen Rat holen. Wenn du in einer Gewerkschaft bist, am besten dort. Andernfalls gibt es in größeren Städten meist Anwaltsvereine, die Menschen im ALG II-Bezug oder bei sehr niedrigem Einkommen ehrenamtlich helfen. Wenn es das auch nicht gibt, beim Amtsgericht einen Beratunghilfeschein beantragen VOR Einschaltung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht.

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Re: Darf ich mein Kind früher aus der KiTa holen?

Antwort von 2o11 am 15.08.2012, 20:59 Uhr

Hört sich ja komisch an.
Mein kleiner geht seit 1.8 in die Kita, die hat glaub bis 16 uhr oder so offen ;)
abgeholt wird entweder vor dem mittag essen oder danach, ansonsten erst nach dem kaffee.
Ihm gefällt es dort super und will meist nachmittags noch ne heim ;)
Er hat auch einen ganztagsplatz.
Eingewöhnung waren 2 Tage ...

Er ist jetzt 14 Monate!
Ich finds für ihn genau den richten zeitpunkt.
Zumal ich meine ausbildung beenden möchte.

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Re: Darf ich mein Kind früher aus der KiTa holen?

Antwort von julika02 am 15.08.2012, 21:06 Uhr

Deine Chefin muss dich zurücknehmen und du musst die Verlängerung der Elternzeit einfach nur bekannt geben. Das muss sie nicht genehmigen und kann es auch nicht ablehnen. Wäre ja noch schöner...

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Re: Darf ich mein Kind früher aus der KiTa holen?

Antwort von Rayden am 15.08.2012, 22:03 Uhr

Natürlich müsste sie mich zurücknehmen. Aber sie stellt Anforderungen, die ich mit Kind einfach nicht erfüllen kann (absolute Flexibilität, Abrufbarkeit etc.). Und auch wenn ich zurück ginge - unter welchen Bedingungen müsste ich dann dort wohl arbeiten...? ;)
DAS muss ich mir nicht antun, nicht bei diesem Job, nicht für dieses Geld, nicht unter diesen Bedingungen.

Da geh ich lieber putzen und hab meine Ruhe, als dass ich mich auch noch erniedrigen lassen muss.

Das mit der Elternzeit wusste ich nicht. Ich dachte, bzw. meinte gelesen zu haben, dass die Verlängerung der Elternzeit vom Arbeitgeber genehmigt werden müsste. Eine Verkürzung hingegen nicht.

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@julika02

Antwort von Rayden am 15.08.2012, 22:08 Uhr

Ich habe das hier im Net gefunden:

Verlängerung der Elternzeit
Eine Verlängerung der Elternzeit ist gem. § 16 Abs. 3 S. 4 BEEG gesetzlich vorgesehen für den Fall, dass ein vorgesehener Wechsel in der Anspruchsberechtigung aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann. Dieser Paragraf regelt den Fall, dass ein Arbeitnehmer die Elternzeit für eine kürzere als zwei oder drei Jahre beansprucht hat und nun im Nachhinein die Verlängerung bis zur maximalen Dauer der gesetzlichen Elternzeit beantragt. Dies ist dann nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Es hat ein Abwägung zu erfolgen: das Freistellungsinteresse des Elternteils muss sich als gewichtig vorrangig vor dem Interesse des Arbeitgebers darstellen. Denkbar ist dies etwa, wenn sich die Eltern trennen oder wenn der mitbetreuende Partner erkrankt. Auch wenn das Kind erkrankt und eine weitere Betreuung braucht, wird man einen wichtigen Grund für die Verlängerung der Elternzeit bis zur maximalen Dauer von drei Jahren annehmen können. Der Antrag auf Verlängerung ist unverzüglich beim Arbeitgeber zu stellen. In dem Antrag sind die Tatsachen mit anzuführen, die einen wichtigen Grund rechtfertigen

Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann die Elternzeit hingegen zu jeder Zeit bis zur Ausschöpfung der drei Jahre verlängert werden.

Heißt das, ich bräuchte die Zustimmung nur dann, wenn ich auf drei Jahre verlängern wollen würde, nicht aber, wenn ich von 1,5 auf 2 Jahre verlängern möchte?

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Vorsicht

Antwort von Sternenschnuppe am 15.08.2012, 22:29 Uhr

Der Arbeitnehmer muss die ersten 2 Jahre der Elternzeit verbindlich ! mitteilen.
Das dritte Jahr kann er sich sichern lassen.

Wenn Du nur 1,5 Jahre genommen hast, dann kann der AG eine Verlängerung ablehnen.
Er muss nicht zustimmen.

In dem Fall musst Du kündigen.

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Re: Vorsicht

Antwort von Rayden am 15.08.2012, 22:34 Uhr

Also habe ich das doch richtig verstanden, danke dir! ;)

Ich werde dort nicht weiter arbeiten können, weil ich ihre Anforderungen einfach nicht erfüllen kann, eine Kündigung ist somit unumgänglich bzw. ein Aufhebungsvertrag, oder was auch immer am besten für beide Seiten ist.

Allerdings habe ich eine neue Stelle in Aussicht, also könnte ich nach Ende der Elternzeit problemlos wechseln.

Danke dir!

LG
Rayden

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@Tine1

Antwort von Rayden am 15.08.2012, 22:37 Uhr

Ich arbeite in einer sehr kleinen Firma, von Gewerkschaft oder gar Betriebsrat ist weit und breit nichts zu sehen.

Natürlich könnte ich rechtlich dagegen vorgehen, aber um welchen Preis...? Mobbing auf Lebenszeit für etwas über 6 € die Stunde? Na ich weiß ja nicht... ;)

Wenn alles gut geht, habe ich ab nächstes Jahr einen neuen Job in der gleichen Branche aber in einer familienfreundlicheren Firma.

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Re: Vorsicht

Antwort von Sternenschnuppe am 15.08.2012, 22:40 Uhr

Na, dann ist doch alles super.
Ja, hattest Du richtig verstanden.
Der AG braucht ja auch Planungssicherheit, daher ist das so gemacht.
Erste zwei Jahre verbindlich, 3. ist dann gesichert.
Alles unter 2 Jahre ist eben anders.

Viel Erfolg und gute Entscheidung mit dem Jahr und der Tagesmutter.

Arbeite auch noch nicht und meine gehen 5 Stunden, das passt uns gut.
8 Stunden wäre mir auch deutlich zu lang.

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Re: @Tine1

Antwort von Tine1 am 16.08.2012, 8:12 Uhr

Das ist ja blöd! Aber dann würd ich erst recht nicht früher wieder arbeiten gehen, als es unbedingt sein muss. Viel mehr Geld als jetzt hättest du dann ja auch mit dem Job nicht.

Ich drück dir die Daumen, dass das mit der neuen Arbeit klappt!

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