Geschrieben von Astrid am 24.09.2008, 11:26 Uhr |
Das ist von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich!
Hallo,
die Kündigungsfristen sind sehr unterschiedlich. Manchmal betragen sie nur drei Monate, manchmal geht's nur zum Ende des jeweiligen Kindergartenjahres. Du musst also doch den Vertrag mal suchen, das ist wichtig.
Oft ist es aber so, dass man mit der Kiga-Leitung vereinbaren kann, dass man außervertraglich, also auf Kulanzbasis geht. Dies geht vor allem dann, wenn der Kiga gut nachgefragt ist und schnell ein neues Kind den Platz Deines Kindes einnehmen kann.
In einen anderen Kiga wechseln kann man ebenfalls außer der Reihe, sofern dort Plätze frei sind.
Wenn die Kiga-Leitung sich querstellt, kann man sich mit dem ärztlichen Attest an den Träger wenden und auf einer fristlosen Kündigung des Vertrags bestehen. Ich habe von so einem Fall aber noch nie gehört. Es ist fraglich, ob ein Doc so ein Hammer-Attest ausstellt. Und ob das tatsächlich für eine außervertragliche Kündigung reicht, oder ob man dann zu einem Rechtsanwalt gehen muss, weil der Träger sich weigert.
Grüßle,
A.
- wechsel kindergarten - fristen? - Suka73 23.09.08, 20:19
- Re: wechsel kindergarten - fristen? - mela_mit_alex 23.09.08, 21:11
- Re: wechsel kindergarten - fristen? - Suka73 23.09.08, 22:09
- Re: wechsel kindergarten - fristen? - Katinkasmom 24.09.08, 8:15
- Re: Das ist von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich! - Astrid 24.09.08, 11:26
- Re: wechsel kindergarten - fristen? - Katinkasmom 24.09.08, 8:15
- Re: wechsel kindergarten - fristen? - Suka73 23.09.08, 22:09
- Re: wechsel kindergarten - fristen? - mela_mit_alex 23.09.08, 21:11
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