Kigakids

KIGAKIDS - Forum

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Itzy am 22.04.2013, 20:51 Uhr

Elterinini Verträge, hab da eine Frage

Hallo zusammen, gibt es in euren Verträgen einen Passus in der Träger ( Verein ect) die Möglichkeit hat, das Kind bzw. der Familie zukündigen?Nach Vertragsunterzeichnung vor beginn des laufenden Kigajahr bzw. während dessen.
Wenn ja, welche Gründe sind das und wie ist es formuliert.
Lg Christine

 
7 Antworten:

Re: Elterinini Verträge, hab da eine Frage

Antwort von Steffi528 am 22.04.2013, 21:00 Uhr

Wie sieht es mit der Satzung aus?
Das genaue Konzept des Kindergartens?

Wieso soll gekündigt werden? Grund in der Person? Grund in der Sache?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterinini Verträge, hab da eine Frage

Antwort von Itzy am 22.04.2013, 21:07 Uhr

satzung sagt nichts. konzept auch nicht. konkreter fall:
kind kommt zum1.8.2013, aber die vorausetzung zur zahlung der kopfpauschale (nrw) ist von seiten der fam. (noch) nicht gegeben. wir befürchten das wird auch nicht mehr passieren. sollte es so kommen betreuuen wir ( müssen wir, vertrag ist ja unterschrieben), aber das geld wird über das örtliche jugendamt nicht an uns ausgezahlt. wohnort muss in nrw sein, wohnen z.z noch im nachbarbundesland.
sonst wird die auszahlung von seiten des jugendamt an uns verweigert... davor wollen wir uns schützen....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterinini Verträge, hab da eine Frage

Antwort von Steffi528 am 22.04.2013, 21:22 Uhr

Hmmm, ich kenne mich jetzt mit Euer Kindergartenrecht nicht so aus, aber werden Kita Plätze nicht vom Bundesland bezuschusst? Dann müsste ja das Jugendamt des Wohnortes eine Pauschale an Euch schicken (damit die Förderrichtlinien bestehen bleiben)
Die Landkreise hier untereinander "bezahlen" sich teilweise mit Ausgleichszahlungen die Plätze, aber ich weiß auch von einen Fall (Tagesmutter in NRW, Wohnort Niedersachsen), da wurde nichts bezahlt.

Wären die Fördermöglichkeiten des Bundeslandes ein Argument? Habt ihr eine Fachberatung bei Euch im Landkreis, die ihr mit nutzen könnt?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterinini Verträge, hab da eine Frage

Antwort von Itzy am 22.04.2013, 21:26 Uhr

ich hab die hoffnung dass das jugendamt da formulirungen hat. wir hatten sowas nie in den verträgen wollen uns aber zukünftig eine hintertür aufhalten.
außerdem haben wir auch solche sachen wie "kind untragbar für den rest der gruppe" nicht drin. auch dafür suche im formulierungen. wir wollen da jetzt den vertrag nicht aufblähen, aber akuell könnten wir als träger wegen nichts kündigen....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterinini Verträge, hab da eine Frage

Antwort von Emmasmamma am 22.04.2013, 21:36 Uhr

In unserem Vertrag steht folgendes:

8.4. Die Eltern und der Vorstand können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Eine Kündigung des Vertrages durch den Träger ist nur aus wichtigen Gründen zulässig. Sie ist schriftlich unter Angabe des Grundes zu erklären. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Einstellung der platzbezogenen Finanzierung und die Nichtleistung der Kostenbeteiligung.
Auch eine Kündigung durch die Eltern muss schriftlich erfolgen. Wegen der besonderen Schwierigkeit der Neubelegung freiwerdender Plätze und der damit verbundenen finanziellen Einbußen sollten die Eltern möglichst keine Kündigungen vornehmen, die zum Ende der Monate Mai und Juni wirksam werden.

Zu finden Hier: http://www.daks-berlin.de/information/downloads/index.html -> Musterbetreuungsvertrag (gleich der erste Link)

Ansonsten frage doch bei www.bage.de (Bundesarbeitsgemeinschaft für Elterninitiativen)nach, wie ihr mit dem aktuellen Fall umgehen sollt.

Viele Grüße
Claudiaaa

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterinini Verträge, hab da eine Frage

Antwort von Steffi528 am 22.04.2013, 21:39 Uhr

Vielleicht hat das Jugendamt eine Fachberatung.

Das ist ziemlich wichtig, das ihr eine vernünftige Satzung stehen habt.
Da sind denn mal die Falschen dabei und schwubs habt ihr einen Rechtsvorgang an der "Backe"

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterinini Verträge, hab da eine Frage

Antwort von Bubbles am 22.04.2013, 22:11 Uhr

"Der Träger kann den Betreuungsvertrag außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere, wenn
- das Kind in der Einrichtung nicht angemessen gefördert werden kann;
- ein regelmäßiger Besuch der Einrichtung durch das Kind nicht mehr erfolgt;
- ein Fehlen des Kindes länger als vier Wochen ohne Angabe von Gründen vorliegt;
- eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Personenberechtigten nicht mehr möglich ist;
- Angaben, die zum Abschluss des Betreuungsvertrages geführt haben, unrichtig waren oder sind;
- die Personenberechtigten ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Trägerverein endgültig nicht nachkommen."

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.