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Geschrieben von Vivi1975 am 30.11.2011, 10:46 Uhr

Frage wg. Kinder-Jugendschutzgesetzt (KLEINKINDER???)

Hallo,

kennt sich jemand damit aus, oder hat nen netten Link? Meine sehr durchgeknallte Stiefmutter ist davon besessen meiner 3 jährigen David Garret zu zeigen (den Geiger). Dieser tritt auch heute in der Alten Oper in Frankfurt auf und wir hatten bei seinem letzten Auftritt kürzlich schon eine riesen Auseinandersetzung, weil ich gesagt habe, das eine Abendveranstaltung zu spät für sie sei - und meines Erachtens, Bildung und Frühförderung hin oder her - nichts für eine 3jährige ist. Damit ich mich nicht wieder auf Diskussionen einlassen muss, würd ich gerne wissen, das Kinder- und Jugendschutzgesetzt verbietet doch sowas eigentlich??? Oder nicht wenn ein Erziehungsberechtigter dabei ist? *GrummelGrummel* und ja, ich weiß, die hat sie nicht alle.....!

 
10 Antworten:

hm ich dachte da tritt heute Nigel Kennedy auf

Antwort von TiBi2009 am 30.11.2011, 10:54 Uhr

aber is ja auch egal.

ich würde mit meinem kind schon hingehen wenn es sagen wir um 18 uhr anfängt und nur eine kleine aufführung ist.
alles andere fände ich für das alter doch sehr übertrieben.

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Re: Frage wg. Kinder-Jugendschutzgesetzt (KLEINKINDER???)

Antwort von liha am 30.11.2011, 11:02 Uhr

Wozu mußt du das Jugendschutzgesetz zitieren?

Du bist die Mutter, du willst es nicht, also sag nein.
Was gibt es da zu diskutieren?

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Re: Frage wg. Kinder-Jugendschutzgesetzt (KLEINKINDER???)

Antwort von bubumama am 30.11.2011, 11:09 Uhr

Grundsätzlich gute Idee.... aaaber, nicht abends, nicht in diesem Alter und auch nicht bei der Dauer des Konzertes.

Ich denke, es ist zu lang, zu laut und zu langweilig für eine 3-Jährige.

melli

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Re: Frage wg. Kinder-Jugendschutzgesetzt (KLEINKINDER???)

Antwort von sissl am 30.11.2011, 11:37 Uhr

würde ich auch nicht zulassen, eine 3jährige kann doch gar nicht so lange stillsitzen!
furchtbar diese schwiegermütter, was hat sie denn davon?
sag nein, da würde ich auch nicht diskutieren.

lg
sissi

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Re: Frage wg. Kinder-Jugendschutzgesetzt (KLEINKINDER???)

Antwort von biggi71 am 30.11.2011, 12:01 Uhr

DU bist die mutter, DU musst entscheiden!!

die idee finde ich übrigens super.

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Re: Frage wg. Kinder-Jugendschutzgesetzt (KLEINKINDER???)

Antwort von Vivi1975 am 30.11.2011, 12:05 Uhr

Sie sagte, es reicht ja ne halbe Stunde oder Viertel Stunde, damit sie es halt sieht. Ich hab nix gegen Klassik und Konzerte. Aber finde halt um die Uhrzeit hat ne 3jährige nix mehr da zu suchen. Und schon gar nicht wenn es unter der Woche ist und (ich bin berufstätig) sie am nächsten Tag in den KiGa muss. Außerdem, mag sie es nicht, wenn es "laut" ist. Aber davon mal abgesehen, ob ich das gut oder schlecht finde und es erlaubt oder verboten ist, meiner Stiefmutter kann man leider nicht mit normalen Argumenten. Beim letzten Mal hat sie mir vorgeworfen, ich hätte ja nur keine Lust mich am nächsten Tag um ein quengelndes Kind zu kümmern. Und glaubt mir, würde David Garret ein Nachmittagskonzert in der Oper geben, ich würd hingehen -sofort. Und wenn sie nach einer halben Stunde aufgibt - auch fein. Aber was erzähl ich, hab halt ne durchgeknallte Familie.

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Re: hm ich dachte da tritt heute Nigel Kennedy auf

Antwort von Vivi1975 am 30.11.2011, 12:06 Uhr

jo hast Recht, hab nur mit einem Ohr ne Kollegin sagen hören, Alte Oper und Geige und hab sofort an David Garret gedacht, ist aber Nigel Kennedy.....

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Re: Frage wg. Kinder-Jugendschutzgesetzt (KLEINKINDER???)

Antwort von dee1972 am 30.11.2011, 13:07 Uhr

Wenn deine Schwiegermutter für normale Argumente nicht zugänglich ist, dann sprich ein Machtwort und Basta. Und schalte anschliessend deine Ohren auf Durchzug. Hört sich hart an, ist bei dieser Art Mensch wohl aber das einzig wirksame Mittel. Du bist du Mutter und du entscheidest. M.M.n. gehört ein 3jähriges Kind in keinerlei Abendveranstaltung, Klassik hin oder her...

LG D. (die von ihrer SchwieMu für die Superzicke schlechthin gehalten wird, aber damit gut leben kann...)

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Re: Frage wg. Kinder-Jugendschutzgesetzt (KLEINKINDER???)

Antwort von Häsle am 30.11.2011, 15:44 Uhr

Nunja, ich finde es weder schädlich, wenn ein Kind mal länger als üblich aufbleibt, noch wenn es eine halbe Stunde auf ein Geigenkonzert geht.
Meiner Tochter würde es sicher gefallen, die hat da auch viel Geduld.

Aber, du bist die Mutter, und wenn du es ganz furchtbar findest, dann sprich ein Machtwort.

Ich warte schon darauf, dass das MammaMia-Musical endlich wieder nach D kommt. Da will ich unbedingt mit meiner Tochter hin. Der Film dazu ist ihr Lieblingsfilm, seit sie drei war.

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Re: Frage wg. Kinder-Jugendschutzgesetzt (KLEINKINDER???)

Antwort von Vivi1975 am 01.12.2011, 9:43 Uhr

Hallo,

danke für die vielen Antworten. Ich denke eine dreijährige hat abends um 20 Uhr in der Alten Oper nix zu suchen. Es gibt extra Klassik Konzerte für Kinder die finden Sonntags Nachmittags statt. Und ins Kino gehe ich mit meiner Tochter auch nicht, sie ist gerade mal drei. Bei uns ist Fernsehen da auch auf tägl. eine halbe Stunde begrenzt. Ich denke wenn sie älter ist, bleibt dafür genug Zeit und Raum.

Danke für eure Antworten!

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