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Geschrieben von kindermotte am 12.06.2009, 18:38 Uhr

Gehört eigentlich nicht hierher... Lillifee-Roller...

...Wir haben am Mittwoch den Lillifee-Roller von Puky gekauft - sollte unsere Tochter Montag zum Geburtstag bekommen. Nachdem wir nun 3 Wochen Lieferzeit überstanden haben, waren wir froh das er noch rechtzeitig kam!!! Leider wurden wir schlecht beraten -der Roller ist zu klein!!!
Unsere Tochter wird 8 (kann aus gesundheitlichen Gründen kein Rad fahren), der Roller ist für Kindergartenkinder gebaut!
Hier auf dem Dorf wollen sie den Roller aber nun nicht mehr zurücknehmen, da er ja EXTRA für uns bestellt wurde!!! Wir haben 99,95 Euro bezahlt, würde ihn für 85,- Euro incl Porto anbieten!!
Viell. hat hier ja jemand Interesse???

LG, Tanja

 
5 Antworten:

Re: Gehört eigentlich nicht hierher... Lillifee-Roller...

Antwort von wuffi31280 am 12.06.2009, 19:48 Uhr

hallo
auch wenn es extra bestellt wurde, müssen die den zurücknehmen. es war ja ne falsche beratung. wenn die gesagt haben der ist für deine tochter gross genug und ist es dann doch nicht, müssen die ihn zurücknehmen.

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Re: Gehört eigentlich nicht hierher... Lillifee-Roller...

Antwort von die liebe am 12.06.2009, 20:45 Uhr

14-tägiges rückgaberecht besteht auch wenn eine extra bestellung vorliegt.

das steht in jeden agb´s.

vg

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Würde da mal ein bißchen Dampf machen

Antwort von Charlie+Lola am 13.06.2009, 9:56 Uhr

kann nicht sein !

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Re: Gehört eigentlich nicht hierher... Lillifee-Roller...

Antwort von Isabell01 am 13.06.2009, 10:26 Uhr

Hallo,

also diese Aussage stimmt so nicht.
Kein Einzelhändler ist dazu gezwungen, seine (einwandfreie) Ware wegen NIchtgefallen oder sonstigen Gründen, umzutauschen.
Es sei denn, der Einzelhändler hat SELBER in seinen AGB´s stehen, dass man ein Umtauschrecht hat.
Die Meisten haben dies, aber eben nicht alle...

Allerdings ist die Aussage von Wuffi völlig richtig. Bei einer falschen Beratung sieht das wieder ganz anders aus. In diesem Falle handelt es sich auch um eine Reklamation. Zwar nicht direkt im Bezug auf die Ware, aber eben aufgrund der Beratung im Geschäft.
Könnte allerdings dennoch schwierig werden, wenn der Einzelhändler sich quer stellt und diese Aussage dementiert.

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Danke...

Antwort von kindermotte am 13.06.2009, 20:02 Uhr

...für Eure lieben Antworten!
Meine Eltern haben selber einen Einzelhandel, ist blöd, aber wenn er nicht will - soll ich deswegen vor Gericht???
Haben es jetzt anders gelöst!!!
Die Länge des Rollers war nicht das Problem, die Höhe der Lenkerstange war es...
Wir haben jetzt einfach noch ein Stück "Rohr" dranschweißen lassen. Nun wird die Höhe passen und da Fiona nur 21 kg wiegt und der Roller bis 50 kg tragen kann, ist wohl für einige Zeit Fahrspaß garantiert!!!
Ist ja eh mehr ein Spielzeug, sie darf wegen ihrer Narkolepsie eh nur unter Aufsicht im Garten/Hof fahren!!!

Danke nochmal und schönes WE,
Tanja

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