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Geschrieben von zwergenmama4 am 04.10.2008, 19:16 Uhr

gibt es gesetzliche bestimmungen?

das nur die mütter die berufstätig sind ihre kids über mittag im kindergarten betreuen lassen dürfen mit mittag?

unsere leiterin ist der meinung ja. andere sollten sie um 12 holen und 14 uhr wieder bringen. wir müssen aber km-weit fahren,also in die nachbargemeinde. was hatet ihr davon-

lg und danke für eure antworten

 
8 Antworten:

Re: gibt es gesetzliche bestimmungen?

Antwort von Wesly am 04.10.2008, 19:34 Uhr

Wo wohnst du ???????????????????

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im saarland

Antwort von zwergenmama4 am 04.10.2008, 19:37 Uhr

lg

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Re: gibt es gesetzliche bestimmungen?

Antwort von Reni+Lena am 04.10.2008, 19:38 Uhr

Das kommt darauf an..
Wenn der Kindergarten nur eine bestimmte Anzahl von Kindern über mittag betreuen kann, dann finde ich es selbstverständlich, dass zuerst die berufstätigen dran kommen und wenn dann noch plätze frei sind, der Rest.

Sei doch froh, wenn du als Nicht-berufstätige sogar einen Ganztagesplatz ergattern konntest:) Ist auch nicht selbstverständlich...

Lg Reni

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Re: im saarland

Antwort von Wesly am 04.10.2008, 19:38 Uhr

Kann ich dir leider nicht helfen........lg Brita

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es gibt ja freie plätze über mittag

Antwort von zwergenmama4 am 04.10.2008, 19:49 Uhr

die will die leiterin nicht vergeben und laut gemeine heisst es aber kein problem, sie kriegen 2 über mittag. muss ich ein schlechtes gewissen jetzt haben?

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Re: es gibt ja freie plätze über mittag

Antwort von Reni+Lena am 05.10.2008, 0:00 Uhr

Hmmm, was gibt die leiterin den dir gegenüber für Gründe an, warum sie die freien Plätze nicht hergeben will?
Für den notfall, falls doch noch eine berufstätige mutter den Platz braucht?
Vielleicht könntest du ihr ja anbieten, den Platz im notfall dann freizugeben?

Lg reni

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Re: es gibt ja freie plätze über mittag

Antwort von saarbaby am 05.10.2008, 8:47 Uhr

hallo!

komm auch aus dem saarland und bei uns ist glaube ich nur der zeitraum bis 14 uhr platzmäßig begrenzt.zumindest war es mal so zu anfang als emma in den Kiga ging. da hieß es es gäbe nur 20 plätze( wobei es aber egal war von wem die besetzt wurden)

ich könnte mein kind jederzeit den ganzen Tag anmelden,.und seit kurzem geht das auch tageweise.

lg katja

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Re: gibt es gesetzliche bestimmungen?

Antwort von Nase am 06.10.2008, 20:50 Uhr

Das kommt auf den Träger an, aber prinzipiell kann es solche Bestimmungen geben, ja.. Das könnte auch in Deinem Vertrag verankert sein, schau da nochmal nach..
Es kommt auch drauf an, wie sie über mittag besetzt sind, und ob alle Kinder über Mittag betreut werden können. Ist das nicht so, dann finde ich die Regelung super, nur die Kinder zu betreuen, die es wirklich brauchen, und somit nicht Plätze zu " vergeuden"...

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