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Geschrieben von Geheimratsecki am 22.02.2013, 16:35 Uhr

Grippenplatz seitens der Einrichtung gekündigt

Hallo,

wir fielen heute aus allen Wolken als unsere KiTa uns heute telefonisch unseren seit sechs Monaten zugesicherten (schriftlich) Grippenplatz für unseren dann einjährigen kündigte.
Begründung: Sie müssen die Kinder vom Standort bevorzugen! (Wir wohnen zwei Orte weiter und unsere KiTa bietet keine Ganztagsbetreuung für unter dreijährige an)
Die einzigen Kündigungsgründe die auf deren HP zu finden sind, werden unten aufgelistet:
Kündigung

Die Erziehungsberechtigten können das Vertragsverhältnis mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen.

Der Träger der Einrichtung kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende unter Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Kündigungsgründe können unter anderem sein:

1. das unentschuldigte Fehlen eines Kindes über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als vier Wochen
2. die wiederholte Nichtbeachtung der in der Ordnung aufgeführten Pflichten der Erziehungsberechtigten, trotz schriftlicher Mahnung
3. ein Zahlungsrückstand der Betreuungskosten über drei Monate, trotz schriftlicher Mahnung
4. nicht ausgeräumte erhebliche Auffassungsunterschiede zwischen Erziehungsberechtigten und der Einrichtung über das Erziehungskonzept und/ oder einer dem Kind angemessenen Förderung trotz eines vom Verein anberaumten Einigungsgespräches

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung) bleibt hiervon unberührt.

Unsere Frage: Ist das rechtens, habt Ihr damit Erfahrung?
Kann man da was machen?
Müssen/können die uns einen Ausweichplatz anbieten?

LG Ecki

 
8 Antworten:

Re: Grippenplatz seitens der Einrichtung gekündigt

Antwort von Princess01 am 22.02.2013, 17:31 Uhr

Habt ihr schon einen richtigen Vertrag unterschrieben und ist der Platz nur vorgemerkt? Bei uns werden auch Kinder des Einzugsgebietes bevorzugt und andere rücken dann dafür nach hinten.
Habt ihr denn keine Einrichtung in Eurem Einzugsgebiet(oder ist damit der ohne Ganztagsbetreuung gemeint? Sowas gibts hier garnicht).

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Re: Grippenplatz seitens der Einrichtung gekündigt

Antwort von Suschi am 22.02.2013, 18:55 Uhr

Meine Frage wäre hier auch: Habt Ihr schon einen Vertrag unterschrieben?

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Re: Grippenplatz seitens der Einrichtung gekündigt

Antwort von ccs am 22.02.2013, 19:15 Uhr

Da hatt der kiga leider recht,er sollte bzw manchmal muss er dir kids aus dem eizugsgebiet bevorzugen...ist hier auch so....

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Re: Krippenplatz seitens der Einrichtung gekündigt

Antwort von Steffi528 am 22.02.2013, 19:27 Uhr

Es ist so, das der 1.8. immer näher rückt und die Kommunen sehen wollen, das sie IHRE Zahlen (und ihre Einwohner) unterbekommen.
Da können Menschen aus Nachbargemeinden oder Nachbarlandkreisen ziemlich hinderlich sein. Vielleicht sind auch einfach Verträge unter den Trägern abgelaufen.

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Re: Krippenplatz seitens der Einrichtung gekündigt

Antwort von hinoto am 22.02.2013, 20:55 Uhr

Ja , wir müssen auch kinder aus dem ort bevorzugen aber!!!!!!!

da ihr anscheinend beide berufstätig seid und auf die lange öffnungszeit angewiesen seid , was ich rausgelesen habe. Würde ich einfach mit der Leitung und mit dem Träger reden.
Denn bei uns ist es so wird der Platz von berufstätigen gebraucht , die nicht ortsansässig sind , dann nehmen wir die als jemanden vor ort der den platz nicht dringend braucht!!

Würde ein Gespräch ansetzen und drüber reden.

Wurde schon ein vertrag unterschrieben?

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analog einer sehr neuen Gerichtsentscheidung dürfte nicht abgewiesen/...

Antwort von Zwerg2010 am 22.02.2013, 20:56 Uhr

...gekündigt werden nur weil ihr aus einer anderen Gemeinde seid. Ich würde einen Rechtsanwalt mit der Prüfung beauftragen:

Ausschluss gemeindefremder Schüler von Düsseldorfer Gymnasien ist rechtswidrig

Ein Aufnahmeverfahren für eine Schule, in dem auswärtige Kinder allein aus dem Grund abgelehnt werden, dass sie „gemeindefremde Kinder“ sind, ist rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht (Münster) für das Land Nordrhein-Westfalen in mehreren kürzlich ergangenen Eilbeschlüssen deutlich gemacht. Orth Kluth (RA) vertritt in den Eilverfahren und in den diesen zugrunde liegenden Hauptsacheverfahren mehrere Eltern aus Nachbargemeinden der Stadt Düsseldorf, die auf einem Düsseldorfer Gymnasium abgewiesen wurden, weil sie nicht in Düsseldorf wohnen.

Sowohl die Stadt Düsseldorf als auch die Bezirksregierung Düsseldorf, die für dieses Vorgehen gegen Aufnahmewünsche von auswärtigen Kindern verantwortlich waren, müssen nun erkennen, dass diese Methode der geltenden Rechtslage widerspricht. Nach den mehr als deutlichen Worten des höchsten nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichts trifft die Rechtsauffassung von Stadt und Bezirksregierung, sie könnten gemeindefremde Kinder per se abweisen, „ersichtlich nicht zu“. Die Schulleitung selbst hatte sich – wie sich nun herausstellt – zu Recht der Auffassung von Stadt und Bezirksregierung widersetzt und wollte die betroffenen Kinder aufnehmen, wurde sodann aber per aufsichtsbehördlicher Weisung zurückgepfiffen.

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Re: Grippenplatz seitens der Einrichtung gekündigt

Antwort von Geheimratsecki am 22.02.2013, 21:18 Uhr

Wir haben einen Vertrag unterschrieben und eine schriftliche Bestätigung bekommen. Am 21.06.2012 für den 1.9.2013.
Und weder darin noch in den AGBs der KiTa wird auf diesen Kündigungsgrund hingewiesen.
Da diese Einrichtung mehrere KiTas unterhält in verschiedenen Orten (nicht in unserem) wurden wir über eine Möglichkeit informiert, unseren Sohn in einen anderen Ort unterzubringen.Dieser liegt aber (in Bezug auf unsere Fahrtwege) recht abgelegen.
Ich werde mal einen Termin mit der KiTa-Leitung machen, mal schaun was dabei rauskommt.

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praxisnaher Tip

Antwort von Mondreise am 23.02.2013, 2:04 Uhr

Hi, ich habe meinen Wohnsitz geändert, um den Krippenplatz zu bekommen.

Macht man beim Einwohnermeldeamt. Man braucht da einen Briefkasten für die Behördenpost (vielleicht eine Freundin in einem anderen Kreis) aber in 2 Jahren kamen da vielleicht 5 Briefe oder so.
Zweitwohnsitz behält man natürlich da wo man wohnt.
Ciao Biggi

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