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Geschrieben von Geheimratsecki am 22.02.2013, 16:35 Uhr

Grippenplatz seitens der Einrichtung gekündigt

Hallo,

wir fielen heute aus allen Wolken als unsere KiTa uns heute telefonisch unseren seit sechs Monaten zugesicherten (schriftlich) Grippenplatz für unseren dann einjährigen kündigte.
Begründung: Sie müssen die Kinder vom Standort bevorzugen! (Wir wohnen zwei Orte weiter und unsere KiTa bietet keine Ganztagsbetreuung für unter dreijährige an)
Die einzigen Kündigungsgründe die auf deren HP zu finden sind, werden unten aufgelistet:
Kündigung

Die Erziehungsberechtigten können das Vertragsverhältnis mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen.

Der Träger der Einrichtung kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende unter Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Kündigungsgründe können unter anderem sein:

1. das unentschuldigte Fehlen eines Kindes über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als vier Wochen
2. die wiederholte Nichtbeachtung der in der Ordnung aufgeführten Pflichten der Erziehungsberechtigten, trotz schriftlicher Mahnung
3. ein Zahlungsrückstand der Betreuungskosten über drei Monate, trotz schriftlicher Mahnung
4. nicht ausgeräumte erhebliche Auffassungsunterschiede zwischen Erziehungsberechtigten und der Einrichtung über das Erziehungskonzept und/ oder einer dem Kind angemessenen Förderung trotz eines vom Verein anberaumten Einigungsgespräches

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung) bleibt hiervon unberührt.

Unsere Frage: Ist das rechtens, habt Ihr damit Erfahrung?
Kann man da was machen?
Müssen/können die uns einen Ausweichplatz anbieten?

LG Ecki

 
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