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Geschrieben von Johanna2 am 16.03.2016, 11:13 Uhr

hier Rückerstattung der Beträge

Ich kenne es so, dass für die Kann-Kinder im letzten Kindergarten-Jahr zunächst die Beiträge bezahlt werden, diese dann aber vom Träger erstattet werden, wenn das Kind eingeschult wird. Es läuft nur nicht automatisch wie bei den "Muss-Kindern", sondern man muss das als Eltern dann beantragen.
Ich wohne in Niedersachsen.

 
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