Geschrieben von Nesrine am 25.02.2019, 12:28 Uhr |
Kita Kündigung 2
Hallo ,
Und zwar habe ich die Kündigung bei dem Kindergarten zum 1.4 abgegeben da es ja bei uns beruflich bedingt ist und wir die Wohnung auch zum 1.4 kündigen.
Da meinte die Kita Leiterin in der Kündigung müsste zum 30.6 stehen denn bis ende juni müssen wir zahlen ,sodass ich das umgeändert habe und ihr das so abgegeben habe.
Ist das so rechtens?
Danke
Re: Kita Kündigung 2
Antwort von QueenMum am 25.02.2019, 12:38 Uhr
Also ich würde sagen das es nicht rechtens ist. Was steht denn im Vertrag, im Punkt Sonderkündigung. Normalerweise ist ein Umzug solch ein Recht. Wie weit zieht Ihr denn weg ? Der Kindergarten würde ja dann Beiträge für 2 Monate kassieren obwohl garkeine Betreuung stattfindet und das ist unangemessen.
Re: Kita Kündigung 2
Antwort von Mariechen2015 am 25.02.2019, 13:37 Uhr
Die Kündigungsfrist steht doch im Vertrag!
Hier sind 4 Wochen und und immer nur zum 1. des monats.
Sprich wenn ich zum 1. April kündigen möchte muss ich bis 1.3. die Kündigung abgegeben haben.
Hier gab es auch Fälle wo die Frist nicht eingehalten wurde,die Wartelisten sind aber lang,sie werden die Plätze es ratzfatz wieder los
Re: Kita Kündigung 2
Antwort von basis am 25.02.2019, 13:46 Uhr
Das kommt auf den Vertrag an. Bei uns ist Kündigungsfrist 4 Wochen zum KiTa-Jahr-Ende. Bei Umzug wird aber immer einer Sonderkündigung zugestimmt. Ich würde noch mal mit der Leitung reden, falls die Umstände nicht klar gewesen sind.
Re: Kita Kündigung 2
Antwort von Mimi987 am 25.02.2019, 16:09 Uhr
3 monate zum Monatsletzten sind lt. momentaner Rechtsprechung in Ordnung.
Alles was länger ist begünstigt die Kita unangemessen. Im Bundesland Berlin wurde dies per Gesetz auf 1 Monat verkürzt.
Wichtig ist aber trotzdem was im Vertrag steht, den die jetzigen Entscheidungen der Gerichte sind nicht bindend, sondern Einzelfallentscheidungen.
Sprich lenkt die Kinta nicht ein und akzeptiert eine verkürzte Kündigungsfrist, so bleibt eigentlich nur der Klageweg.
Re: Kita Kündigung 2
Antwort von Philo am 25.02.2019, 19:56 Uhr
in den Vertrag schauen und lesen, was zum Thema Kündigung steht.
Da hier jeder einen anderen Träger mit einem anderen Vertrag hat, kann Dir keiner etwas Genaueres sagen.
Wenn Du einen Nachrücker hast, der den Platz Deines Kindes einnimmt, hast Du evtl. die Chance, eher aus dem Vertrag raus zu kommen.
LG, Philo
Re: Kita Kündigung 2
Antwort von Briefkopf am 25.02.2019, 23:07 Uhr
Nach §309 Nr. 9c BGB darf nur eine maximale Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart sein. Da in ihrem Vertrag eine längere Kündigungsfrist vereinbart wurde, ist diese Regelung (zur Kündigung) unwirksam, dh sie besteht nicht mehr. Damit gilt gilt die gesetzliche Regelung Nach §621 Nr. 3 BGB: "wenn die Vergütung nach Monaten bemessen ist, spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats.
Dies bedeutet, sie können ihre Kündigungserklärung zum 31.03.2019 (nicht 1.4.19) in schriftlicher Form abgeben. Die Einziehungsermächtigung widerrufen usw
ich kündige den bestehenden Kindergartenbetreuungsvertrag fristgerecht zum 31.3.19, hilfweise zum nächst zulässigen Termin.
Begründung:
Die im Vertrag geregelte Kündigungsfroist ist unwirksam, weil......
Re: Kita Kündigung 2
Antwort von Maroulein am 25.02.2019, 23:51 Uhr
Wir hatten damals drei Monate,aber wir sind auch nicht umgezogen.
Sobald wie Kind auf unseren Platz nachgerückt war mussten wir aber nicht weiter zahlen.
Re: Kita Kündigung 2
Antwort von niccolleen am 01.03.2019, 8:48 Uhr
Ich haette es nie nach hinten geaendert.
Gib sie so ab, wie du sie vorher hattest.
Wenn es vertraglich erst mit 30.6. geht, dann wird ja automatisch das fruehest vertraglich moegliche Datum genommen. Wenn nicht, dann hast du somit 3 Monate Geld verschenkt.
Ich wuerde noch heute, 1.3. die Kuendigung nochmal so abgeben, wie du sie urspruenglich hattest und alle anderen Kuendigungen fuer nichtig erklaeren.
Alles andere kann man immer noch nachtraeglich machen. Aber einmal eine Frist verpasst oder ein Datum zu spaet angekuendigt, ist das nicht mehr korrigierbar.
lg
niki
Re: Kita Kündigung 2
Antwort von niccolleen am 01.03.2019, 8:50 Uhr
PS: Schreib in die Kuendigung dazu, dass du sie parallel dazu mit der Post eingeschrieben verschickt hast.
Und mach das auch.
Denn nachher sagen, wir haben sie nicht rechtzeitig bekommen oder sie ist verlorengegangen, ist ein leichtes.
lg
niki
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