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Geschrieben von Julli am 30.11.2004, 20:05 Uhr

Kita in Berlin (Gebühren)

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.Wir ziehen nächstes Jahr nach Berlin. Mein Freund und ich sind seit 11 Jahren zusammen aber nicht verheiratet. Wenn wir unsere Tochter nun im Kiga anmelden, müssen wir dann sein Gehalt mit angeben? Wir werden steuerlich nicht zusammen veranschlagt, wohnen aber zusammen. Ich bin halbtags und er ganztags beschäftigt. Ich habe einen halben Kinderfreibetrag und er auf der Steuerkarte eingetragen. Müssen wir denn sein Gehalt mit zur berechnung mit angeben oder reicht nur meins, wir sind ja nicht verheiratet?!

 
2 Antworten:

Re: Kita in Berlin (Gebühren)

Antwort von Benedikte am 30.11.2004, 23:55 Uhr

Offiziell müsst Ihr das natürlich angeben- denn warum soll Dein Kind weniger bezahlen, nur weils eine Ekltern nicht verheiratet sind. Das ist ja was anderes als alleinerziehend.
Inoffiziell lassen sich alle Mütter, die ich kenne, wenn sie unverheiratet sind, als alleinerziehend einstufen udn spraen so, insbesindere nachdem die Kitagebühren so gestiegen sind. Die meisten Leiterinnen machen das auch gerne mit- Alleinerzeihende Berufstätige kriegen immer Ganztagsplätze genehmigt, und dann sind die Erziehrinnen ausgelastet.Verheiratete kriegen oft nur HAlbtags oder teilzeit genehmigt, das ist blöde für die Personaleinteilung.

benedikte

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Re: Kita in Berlin (Gebühren)

Antwort von paulita am 02.12.2004, 11:49 Uhr

erstmal: viel spaß in berlin! wir sind vor einigen monaten leider aus beruflichen dort weg und ich trauere immer noch.

wir hatten genau dieselbe situation: nicht verheiratet, gemeinsam lebend und sorgend (auch finanziell). selbstverständlich gibt man das auch ofiziell an. wir haben auch immer dem jugendamt gesagt bzw. die formulare so ausgefüllt, dass wir beide vollzeit arbeiten (was stimmt) und deshalb haben wir eine hohe priorität bei der vergabe von plätzen bekommen. und wir haben entsprechend viel für die kita bzw. davor die tamu bezahlt. geht aber auch in ordnung, weil wir viel verdienen. also: ja, ihr müsst und solltet beide gehälter mit angeben.

lg
paula

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