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Geschrieben von kufaro am 29.06.2007, 18:32 Uhr

kurze frage

hallihallo,

ich habe mal ne kurze frage: ab wieviel stunden arbeitszeit pro woche hat man einen anspruch auf einen ganztags-kitaplatz?

lg claudia

 
3 Antworten:

Re: kurze frage

Antwort von majujo am 29.06.2007, 18:50 Uhr

Hallo,
also beu uns brauchte der Kiga nur eine Bestätigung vom Arbeitsgeber, das die Arbeitszeit über die Mittagsbetreuungszeit hinaus geht.
d.H. bis halb ein mussten die Kinder abgeholt werden. Wer länger arbeitet...egal ob 1,2, oder 3 Tage, der hat Anspruch auf einen Tagesplatz.
Wir wohnen in NRW und es war ein ev. Kindergarten.
LG Conny

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Re: kurze frage

Antwort von berita am 29.06.2007, 20:52 Uhr

Das ist überall verschieden.

Hier in HH muss man die genaue Arbeitszeit + Fahrtzeit zur Arbeit angeben und daraus wird errechnet, ob man eine Betreuung von 6, 8, 10 oder 12-Stunden beanspruchen kann.

LG
Berit

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Re: kurze frage

Antwort von adarat am 01.07.2007, 21:35 Uhr

Meine Tochter ist in einem katholischem Kiga. Da haben wir einen Ganztagsplatz. Kein Mensch wollte von mir eine Bestätigung haben. Wir wohnen in BY.

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