Geschrieben von kufaro am 29.06.2007, 18:32 Uhr |
kurze frage
hallihallo,
ich habe mal ne kurze frage: ab wieviel stunden arbeitszeit pro woche hat man einen anspruch auf einen ganztags-kitaplatz?
lg claudia
Re: kurze frage
Antwort von majujo am 29.06.2007, 18:50 Uhr
Hallo,
also beu uns brauchte der Kiga nur eine Bestätigung vom Arbeitsgeber, das die Arbeitszeit über die Mittagsbetreuungszeit hinaus geht.
d.H. bis halb ein mussten die Kinder abgeholt werden. Wer länger arbeitet...egal ob 1,2, oder 3 Tage, der hat Anspruch auf einen Tagesplatz.
Wir wohnen in NRW und es war ein ev. Kindergarten.
LG Conny
Re: kurze frage
Antwort von berita am 29.06.2007, 20:52 Uhr
Das ist überall verschieden.
Hier in HH muss man die genaue Arbeitszeit + Fahrtzeit zur Arbeit angeben und daraus wird errechnet, ob man eine Betreuung von 6, 8, 10 oder 12-Stunden beanspruchen kann.
LG
Berit
Re: kurze frage
Antwort von adarat am 01.07.2007, 21:35 Uhr
Meine Tochter ist in einem katholischem Kiga. Da haben wir einen Ganztagsplatz. Kein Mensch wollte von mir eine Bestätigung haben. Wir wohnen in BY.
Kindergartentasche
Mit 90 cm in den Kindergarten
Nochmal vorzeitige Einschulung!
Mal was anderes, wer sucht noch Arbeit?
Wer von euch musste weinen oder hat tränen
Besuch von Freunden...
Ab wann nach KIGAplatz umsehen?
Hilfe, morgen letzter Kiga Tag!
Krippenplatz - aufschub