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Geschrieben von Indril am 27.02.2012, 13:18 Uhr

sitzerhöhung mit 3????

mal ne frage...ab wann benutzt ihr nur noch diese sitzerhöhungen? die oma will nämlich so einen kaufen.....aber ich bin da nicht dafür....finde die richtigen kindersitze sicherer....nicht umsonst gibts die oder?liebe grüsse

 
20 Antworten:

Re: sitzerhöhung mit 3????

Antwort von Häsle am 27.02.2012, 13:27 Uhr

Mit drei Jahren auf keinen Fall!
Hier haben die Kinder sie ab ca. 6 Jahren. Meine Sechsjährige nicht. Wir haben für sie zwei richtige Sitze.
Mein Neffe ist acht und hat eine Sitzerhöhung. Ich finde das noch zu früh.

Wenn eure Oma so stur und unbelehrbar ist wie unsere, dann zeig ihr ein Crashtest-Video.

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Re: sitzerhöhung mit 3????

Antwort von PoisonLady am 27.02.2012, 13:52 Uhr

gar nicht, ich hab für meinen sohn nen sitz mit kopfschutz und allem, er ist 3 und kann in dem sitz so lang sitzen bis er keinen mehr braucht, diese erhöhungen find ich nicht so toll

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Re: sitzerhöhung mit 3????

Antwort von safie am 27.02.2012, 14:06 Uhr

Bei uns gibt es gar keine Sitzerhöhung, noch nicht Mal für unsere 10 Jährige Tochter.

http://www.youtube.com/watch?v=LC0mRxO32xM&feature=related

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Re: sitzerhöhung mit 3????

Antwort von aeonflux am 27.02.2012, 14:25 Uhr

Nein! Also gar nicht und schon mal gar nicht mit 3.
LG Aeonflux

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Re: sitzerhöhung mit 3????

Antwort von Margali am 27.02.2012, 15:31 Uhr

Hallo,
mal davon abgesehen, daß sie für 3-Jährige noch gar nicht zugelassen sind, haben es die anderen schon schön gesagt, furchtbar gefährlich die Dinger, man hat dann zwar nach Gesetz die Kinder (ab 4!) richtig angeschnallt, aber das ist auch schon alles.

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Re: sitzerhöhung mit 3????

Antwort von 20012006 am 27.02.2012, 15:55 Uhr

Meine Große ist 10 Jahre und darf jetzt wo sie 1,48 m ist auf einer Erhöhung sitzen aber auch nur weil sie in ihrem Kindersitz nicht mehr passt..Mein Kleiner mit 5,5 sitzt auch in seinem Sitz und das wird sich auch nicht ändern. Selbst wenn Kiga Ausflüge oder ect sind sitzt er in seinem Sitz..

Viele sind ja der Meinung das diese Erhöhungen für Kurzstrecken ausreichen..Ich bin aber der Meinung das da auch sehr schlimme Unfälle passieren können..Meine Freundin hatte einen schweren Unfall mit ihren 3 Kids.Die Sanitäter und Polizei vor Ort konnten es nicht glauben das den 3en nix passiert ist..Sie saßen alle in einem vernünftigen Sitz..Wäre es nicht der Fall gewesen würden sie wahrscheinlich nicht mehr leben.

Schau dir bitte die Videos auf ADAC.tv an und du wirst sofort die Finger von den Teilen lassen..

LG
Yvonne

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Re: sitzerhöhung mit 3????

Antwort von Sally_98 am 27.02.2012, 16:21 Uhr

Also unser Kindergarten erbittet sich für Ausflüge in der Stadt immre solche Sitze. Und sie selbst haben auch welche da, für die Kinder, deren Eltern es immer wieder vergessen oder sonstige Notfälle.

Im Forum wird eigentlich von allen Seiten geschrieben, daß man die Kleinen hier nie und nimmer nimmt.
Die Realität ist aber eine andere.
Hier wohnen alle weit auseinander. Wenn wir Kinder einladen, dann bilden die Eltern oft eine Fahrgemeinschaft und geben die Gastkindern nur kleine mit.

Dies entspricht auch meiner Beobachtung, wenn Omas und Opas Kinder aus dem Kiga holen.

Ach ja, auch wir selbst haben ein Set für solche Fälle.

LG

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Re: sitzerhöhung mit 3????

Antwort von mama von Joshua am 27.02.2012, 16:42 Uhr

Mit 3 sind die noch gar nicht zugelassen.

Wir haben eine für den Fall, daß wir mal den Schulfreund des Großen mit nach Hause nehmen, der ist allerdings schon 7. Oder wenn mein Sohn mit der Nachbarstochter zusammen mit deren Vater ins Training fährt. Aber ansonsten nur mit normalem Sitz.

Allerdings kannst du auch nicht von der Oma verlangen, daß sie einen Sitz kauft, schliesslich kosten die doch einiges mehr als eine Sitzerhöhung. Schau doch einfach mal, ob du nen günstigen Zweitsitz irgendwo für sie bekommst und erklär ihr, daß die Sitzkissen zum einen nicht so optimal sind und zum anderen für dieses Alter gar keine Zulassung haben.

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Re: sitzerhöhung mit 3????

Antwort von Indril am 27.02.2012, 17:25 Uhr

es steht wohl dran ab 3 jahre oder 14 kg...desswegen wunder ich mich auch.

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Re: sitzerhöhung mit 3????

Antwort von ziegelstein am 27.02.2012, 18:50 Uhr

Interessantes Thema, meine Große ist jetzt 8 und wir haben noch keine Sitzerhöhung im Haus, da sind wir hier aber die einzigen, viele haben diese Teile bei Oma und Opa, im Zweitauto, als Ersatz für Gastkinder...., wir sind immer die einzigen, die den großen Kindersitz mitschleppen.

Vor kurzem habe ich erst später erfahren, dass alle Kinder beim Kindergeburtstag unterwegs waren, auf Sitzkissen, da war ich auch überrascht oder eigentlich schokiert. das sollte meine Entscheidung sein.

Ich werde mir jetzt so ein Teil zulegen, für Gastkinder, natürlich im Einverständnis der Elern, ich spreche sowas ab. Heute wurde meine Große auch mitgenommen, da kam dann das eigene KInd nach vor, im richtigen Sitz, meine auf das Sitzkissen, hinten, so werde ich es auch machen, Natfall, Ausnahme...

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Re: sitzerhöhung mit 3????

Antwort von Julians.Mama am 27.02.2012, 20:16 Uhr

Zugelassen sind die Dinger ab 15 kg, Alter spielt keine Rolle, manche Hersteller gehen halt davon aus, dass dieses Gewicht mit drei, andere schreiben mit 4 Jahren erreicht ist. Meine werden da nicht drauf sitzen, der Große ist knapp 5 Jahre, die Kleine drei Jahre alt, sie haben beide richtige Kindersitze, auch die Oma, sie sie 1x wöchentlich von KiGa und Spielgruppe abholt, hat für beide richtige Kindersitze im Auto.

LG

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NEIN!

Antwort von lejaki am 27.02.2012, 20:38 Uhr

Wäre mir zu unsicher. Meine Tochter ist inzwischen 8 1/2 und 130cm groß und fuhr bis vor kurzem grundsätzlich nur mit Rückenlehne. Der paßt noch gut der Sitz.
Schätz mal noch gut 1 Jahr, dann stößt sie mit den Schultern an und höher gehts nicht mehr. DANN darf sie auch nur mit Sitzerhöhung fahren!

Sitzerhöhungen für 3 Jährigen würde ICH niemals machen!

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ab 150 cm Körpergröße!

Antwort von blessed2011 am 27.02.2012, 20:49 Uhr

Das hat nix mit "finden", "denken" oder so zu tun, da gibt es REGELN!!!

Eine Sitzerhöhung ist erst für Kinder über 150 cm zulässig, vorher gehören sie in einen Kindersitz!

Karina

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Re: ab 150 cm Körpergröße!

Antwort von Häsle am 27.02.2012, 21:10 Uhr

Zulässig sind die Sitzerhöhungen leider schon.

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Re: sitzerhöhung mit 3????

Antwort von marie74 am 27.02.2012, 22:08 Uhr

Erlaubt sind diese Sitzerhöhungen ab 3 Jahren bzw. 15 kg. In puncto Sicherheit ist das allerdings etwas Anderes. Bei ADAC z.B. kannst du dir angucken, was passieren kann, wenn ein Kind von der Sitzerhöhung wegrutscht.

Wenn auf einer Sitzerhöhung transportiert wird, nur eine aus festem Kunststoff verwenden (die aus Styropor brechen durch!) und mit Gurtführung durch Hörnchen an der Seite. Außerdem den mittleren Platz hinten im Auto benutzen oder wenn links und rechts davon zwei Kindersitze sind, das Kind in der Mitte platzieren. Dann kann der Kopf des Kindes wenigstens nicht gegen das Blech des Autos schlagen. Das hatte uns ein Polizist im Kiga geraten, der allerdings generell von den Sitzerhöhungen abgeraten hat!

Kauft für die Oma lieber einen ganz günstigen Kindersitz, wenn sie dein Kind öfter mitnimmt.

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Re: ab 150 cm Körpergröße!

Antwort von marie74 am 27.02.2012, 22:11 Uhr

Ab 150 cm Körpergröße braucht man nach Gesetzeslage gar keinen Sitz mehr. Erlaubt sind Sitzerhöhungen genauso wie die entsprechenden Kindersitze. Sicher sind Sitzerhöhungen natürlich nicht, ich würde ein 3 Jahre altes Kind auch nur im Kindersitz befördern.

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Re: sitzerhöhung mit 3????

Antwort von Margali am 28.02.2012, 6:38 Uhr

Hallo,
als Tipp, wir haben als Zweitsitz für die Oma den Cybex Solution, (den mit Isofix haben wir für unser Auto),ist ein toller Sitz und gibt es schon für rund 60 Euro, eine gute Sitzerhöhung kostet ja auch schon gute 20 Euro, wenn sie schon 15 kg hat und groß genug ist darf sie da rein.

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Aha- aber sicherlich nicht in D

Antwort von mama von Joshua am 28.02.2012, 9:05 Uhr

***Eine Sitzerhöhung ist erst für Kinder über 150 cm zulässig, vorher gehören sie in einen Kindersitz!***

In Deutschland braucht man ab 150 cm gar nix mehr.

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Aha, hier der §

Antwort von blessed2011 am 28.02.2012, 13:44 Uhr

Ich habe hier das Wieso weshalb warum Buch meines Sohnes, da steht drin, dass man über 150 cm nur noch eine Sitzerhöhun braucht, aber jetzt habe ich gegooglet und folgendes gefunden....
interessant...

Dies ist in der Straßenverkehrs-Ordnung geregelt unter § 21 Personenbeförderung Abs.:

(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 373 S. 26), der durch Artikel 1 Nr. 3 der Richtlinie 2003/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. April 2003 (ABl. EU Nr. L 115 S. 63) neu gefasst worden ist, genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind. Abweichend von Satz 1
1. ist in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t
Satz 1 nicht anzuwenden,
2. dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht,
3. ist
a. beim Verkehr mit Taxen und
b. bei sonstigen Verkehren mit Personenkraftwagen, wenn eine Beförderungspflicht im Sinne des § 22 des Personenbeförderungsgesetzes besteht,
auf Rücksitzen die Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt, wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung möglich sein muss; diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige Beförderung von Kindern gegeben ist.

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Antwort von mama von Joshua am 28.02.2012, 14:58 Uhr

Hier steht auch nur, daß Kinder unter 12 ODER 150 cm mit einer Rückhalteeinrichtung zu sichern sind. Dazu zählen auch die Sitzerhöhungen.

http://www.polizei.bremen.de/sixcms/media.php/13/Microsoft%20Word%20-%20Richtige%20Sicherung%20von%20Kindern%20in%20Kraftfahrzeugen%282%29.pdf

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von gummibärchen1 22.12.2011

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Stichwort: sitzerhöhung

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