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Geschrieben von Oktaevlein am 05.10.2016, 16:15 Uhr

@antiautoritär....

Zitat:"....psychische Gewalt viel schlimmer als mal nen Klapps."


Es ist beides nicht erlaubt und im Grunde tatsächlich auch beides strafbar: Quelle: § 1631 BGB (2): "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."

Um es noch mal ganz deutlich zu sagen: "mal nen Klapps" geht in meinen Augen gar nicht ist zu Recht verboten.

 
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