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Geschrieben von MarnieG am 20.03.2009, 7:28 Uhr

@wickiemama

sorry, aber keine sekretärin stellt rechtsgültig fest, dass ein kind sonderpädagogischen förderbedarf hat und schon gar nicht an hand des delfin4 tests!

da hat die dame etwas überreagiert, aber du hast auch nicht genau aufgepasst, denn der test dient nur zur sprachstandserhebung nicht NICHT zur feststellung von sonderpädagogischem förderbedarf. da wird ein gesondertes verfahren eingeleitet und das auch nur, wenn kindergarten oder grundschule das verfahren einleiten. dazu gehören aber auch schon gutachten, das kann also keiner mal eben aus dem bauch heraus machen.

du willst nicht, dass dein kind vorverurteilt wird, also sei auch du etwas vorsichtig mit solchen aussagen!
mag ja sein, dass die dame in deinen augen nicht kompetent war und das was sie gesagt haben soll ist auch ziemlich daneben. aber kein kind kommt nur auf grund des sprachtests an eine förderschule. das ist völliger unsinn!

 
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