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Geschrieben von Marina125 am 02.08.2019, 23:27 Uhr

Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot

Hallo!

Ich bin neu hier und habe eine Frage :)

Aktuell bin ich leider für einen Monat arbeitslos, fange aber Anfang September eine neue Stelle im Kindergarten an. Ich würde gerne bald schwanger werden, aber bin weiß nicht, ob ich nach Bekanntgabe der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommen würde, weil dann wohl erst der Immunstatus getestet wird.

Jetzt habe ich gelesen, dass man, wenn man schwanger eine Stelle antritt, das Gehalt der nächsten drei Monate als durchschnittliche Lohnfortzahlung bekommt. Wenn man schon länger in einem Job ist, dann würde man das durchschnittliche Gehalt der letzten drei Monate oder 13 Wochen bekommen. Aber was ist dazwischen? Wenn ich beispielsweise kurz nach Antritt meiner neuen Stelle schwanger würde, wie würde es da berechnet? Habe Angst, dass meine kurze Arbeitslosigkeit mit eingerechnet würde.

LG Marina

 
6 Antworten:

Re: Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot

Antwort von FrauStorch am 03.08.2019, 6:43 Uhr

Also ich würde gesagt beim Antritz einer neuen Stelle nicht sofort planen dort schwanger zu sein. Noch nicht oder kaum gearbeitet, dann aber in Abwesenheit Geld kassieren, macht meiner Meinung nach einen miesen Eindruck.
Ich würde dort erstmal etwas anwesend sein, wenigstens 6-9 Monate oder so. Ist doch nicht die Welt..
Zur Finanzierungsfrage kann ich dir nichts sagen. Ich kenne nur die rückwirkende Berechnung und fände die auch richtig.

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Re: Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot

Antwort von Marina125 am 03.08.2019, 9:44 Uhr

Das sehe ich natürlich grundsätzlich genauso, aber ich habe einen befristeten Vertrag und wir müssen durch die Arbeit meines Mannes häufiger umziehen, sodass es für mich keinen richtigen Zeitpunkt für eine Schwangerschaft gibt. Wir wünschen es uns aber schon sehr. Daher meine Frage..

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Re: Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot

Antwort von Himbeere2008 am 03.08.2019, 14:16 Uhr

Warum rechnest du mit einem BV?
Es gibt auch Büroarbeit die ohne Kontakt zu Kindern unter 3 Jahren erledigt werden kann.
Dann solltest du auch noch bedenken, das es ohne Arbeitgeber keine Elternzeit gibt.

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Re: Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot

Antwort von HeyDu! am 03.08.2019, 20:22 Uhr

Es ist völlig egal ob Du dort 3 Monate oder keine Sekunde gearbeitet hast.

Man erhält im BV dann das vereinbarte Gehalt.

Du meldest die Schwangerschaft, AG macht die Gefährdungsbeurteilung und dann wird er prüfen/ entscheiden.

Mein Mann hat theoretisch mehrere AGs, seit ca. 15 Jahren immer wieder "befristete" Verträge. Da läuft gefühlt alle 1/2 Jahr einer aus. Wenn man danach geht, hätten wir dürfen nie beginnen zu leben... (Haus, Kinder usw.)

Ihr werdet das schon realistisch einschätzen.

Alles Gute.

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Re: Warum lässt du deinen Immunstatus nicht VOR der Schwangerschaft testen?

Antwort von Soie am 03.08.2019, 21:28 Uhr

Und ggf. Impfungen auffrischen? Mit Röteln usw kannst du dich auch woanders anstecken. Ich hatte mal Gürtelrosen obwohl ich wissentlich mit niemanden Kontakt hatte der an Windpocken erkrankt war. Meine Ärztin meinte damals das kann auch beim Einkaufen passiert sein. Will nicht wisse wieviele Keime sich auf Einkaufswagen und Türklinken befinden.

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Re: Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot

Antwort von Marina125 am 04.08.2019, 20:15 Uhr

Danke für eure Antworten! Dann weiß ich jetzt Bescheid :)
Impfpass habe ich überprüfen lassen, das passt soweit. Ich gehe auch davon aus, dass ich kein Beschäftigungsverbot bekomme, aber falls doch (war bei einer Freundin so, allerdings mit unbefristeten Vertrag), wollte ich nur sicher gehen, dass es finanziell machbar ist. Danke!

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