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Geschrieben von Diniz am 31.10.2018, 11:27 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hallo Ihr lieben,

eigentlich traue ich mich gar nicht zu frage, weil ich in diversen Foren schon krasse Vorwürfe gelesen habe aber diese Frage beschäftigt mich sehr!

Steht mir ein Beschäftigungsverbot zu?! Ja ich weiß, dass entscheidet die FA.

also zu meiner Person, ich bin 39, habe eine 4 jährige Tochter, Lehrerin an einer GS mit Leistungs- und Sozialschwachen Kindern.
ich wurde frisch an diese Schule versetzt und habe gleich auch eine 5 bekommen (von diesen 20 Kindern haben 19 einen Förderbedarf)

Warum Beschäftungsverbot?!

im Januar wurde Endometriose bei mir festgestellt. Hinzu kommt, dass ich ein erhöhtes Risiko auf Thrombose habe (muss mich täglich spritzen)

Wir hatten unsere erste IVF und zum Glück hat es gleich beim ersten Mal geklappt laut BT. Eingesetzt wurden zwei Eizellen, ob es mit beiden geklappt hat, erfahren wir erst nächste Woche.

Jetzt habe ich nur große Angst, dass was passieren könnte. Stress bedingt und auch gesundheitlich. Mir und auch den (hoffentlich den beiden) Babys.

Kann mir jmd aus eigener Erfahrung berichten?!

Versteht das nicht falsch, ich liebe mein Job! Aber mein Kinderwunsch ist größer und jünger werden wir nicht :(

LG
Diniz

 
9 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Eve-lin am 31.10.2018, 12:15 Uhr

ich dachte mal von einem Kollegen gehört zu haben, dass Lehrer zu einem Betriebsarzt müssen, der dann evtl. ein Beschäftigungsverbot erteilt - bist du sicher, dass das bei dir anders ist? Und auf ein beschäftigungsverbot hat man natürlich keinen Anspruch!

Ansonsten kann ich dir nur sagen, dass bei Endometriose und Stress im Job kein beschäftigungsverbot nötig ist (aus eigener Erfahrung). UND guck erstmal wie es wird - die ersten Wochen macht man sich sooo viel Gedanken, ob das alles was wird und interpretiert jedes ziepen und zwacken - ich bin ehrlich gesagt über die Ablenkung beim Job total froh. Im Krankenhaus war ich wegen Blutungen, da meinten sie, wenn man sich zu große Sorgen macht, stößt man mehr Stresshormone aus als wenn man arbeitet.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Sissi04 am 31.10.2018, 13:58 Uhr

Hallo

Ich arbeite in der Altenhilfe auf einem Demenzwohnbereich. Mein Beschäftigungsverbot wird auch von meinem Betriebsarzt ausgestellt und nicht vom FA.
Ich verstehe dich zwar vollkommen, aber Stress ist noch kein Grund für ein BV.
Hauptsächlich geht es um Infektionsgefahr.
Wenn du gegen Mumps und Röteln ect nicht imun bist, bekommt man im Kindergarten zb auch ein BV. Vllt ist es in einer Schule ähnlich.

Liebe Grüße und alles Gute

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Diniz am 31.10.2018, 19:05 Uhr

Ja da habt ihr schon recht, Stress ist kein Grund und eine Schwangerschaft keine Krankheit

Meine Sorgen beziehen sich mehr auf alles, meine Gesundheit und auch der Stress/ Unruhe.
Gerade heute, nach dem Post, musste ich zwischen eine Schlägerei von 9. klässlern die mindestens ein Kopf größer waren. Und sowas passiert am laufenden Band
Ist es da nicht gerechtfertigt, dass man sich sorgen um sein ungeborgenes Kind und auch die Gesundheit macht?!

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Mape am 31.10.2018, 20:19 Uhr

Also ich kann das voll verstehen!
Ich habe auch Bv bekommen, allerdings erwarten wir Zwillinge und ich bin im Gesundheitssektor tätig.
Da wo viele Menschen/ Kinder sind, ist aus meiner Sicht eine potentielle Gefährdung.
Das BV hat bei mir auch der Betriebsarzt verhängt.
Ich drücke dir alle Daumen. Natürlich ist man nicht krank aber man kann anders genießen und sich auf die Zeit besser vorbereiten. Zudem bedeuten viele Menschen gerade in der Winterzeit eine hohe Keimbelastung

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Eve-lin am 01.11.2018, 8:56 Uhr

... und wenn er kein BV ausspricht, kann er dich ja wenigstens versetzen. Nicht in eine andere Klasse, sondern in eine andere Position, in der du nicht in solche Situationen geraten kannst.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Felica am 03.11.2018, 20:00 Uhr

Du wirfst da was durcheinander

BV vom AG weil die Arbeit mit dem Mutterschutz nicht vereinbar ist. Heißt, sobald dein AG weiß das du schwanger bist, muss er dafür Sorge tragen das du das Mutterschutzgesetz einhalten kannst. Er muss Sorge dafür tragen, das die Arbeit keine Gefahr für dich oder das Kind ist, da wäre also zB der Immunschutz und auch ob von den Kindern eine überdurchschnittlich hohe Gefahr ausgeht. Mag an einer speziellen Förderschule Thema sein, an einer normalen Grundschule eher dagegen nicht. Wenn der Immunschutz bei dir selbstverschuldet nicht gegeben ist, weil zB keine Windpockenimpfung obwohl diese möglich wäre, kann das aber zum Problem werden. erst recht wenn der Ag dich darauf in der Vergangenheit hingewiesen haben sollte. Dann ist das nämlich Eigenverschuldet, AG raus aus der Haftung. Anders bei Krankheiten wo nicht geimpft werden kann. So jedenfalls hat man es mir letzte Woche vom Arbeitsschutz erklärt.

Dann gibt es auch noch das BV vom Arzt. Das setzt aber voraus, deine Arbeit an sich ist voll mit Mutterschutz usw vereinbar, deine Schwangerschaft an sich hat aber Komplikationen die dadurch verstärkt werden könnten das du genau diese Arbeit weitermachst. Heißt zB, Du bist Köchin und schwanger, der Geruch beim Kochen bringt dich aber zum Übergeben.

Dritte Option wäre die Krankmeldung, das greift immer dann wenn du gar nicht arbeiten kannst, egal welchen Job. Wenn Du also zB Blutungen hast und nur noch liegen darfst.

Das du wegen Stress, Alter, Endometriose ein BV bekommst, eher unwahrscheinlich. wegen Thrombose wohl eher auch nicht. Das sind auch alles Erkrankungen die ja auch ohne Schwangerschaft bestehen könnten also eher die AU begründen. Vorteil wäre aber, wenn AU wegen Schwangerschaftsbedingt, dann führt das beim EG zu keinen Kürzungen. Du hättest halt nur früher wenige Geld, dein Kind wäre aber gesichert. Stress hat gefühlt 99% aller Schwangeren, das es da AU oder BV wegen gibt eher unmöglich außer du hast extreme körperliche Beschwerden die sich genau darauf zurück führen lassen. Würde das Wort Stress auf der Arbeit zum BV führen, hätten wohl so gut wie alle Schwangeren ein BV.

Mein Rat wäre, rede mit dem AG wegen Betriebsarzt und mit dem FA was du beachten solltest. Dann weiß du genaueres.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von sabak am 09.11.2018, 0:04 Uhr

Hallo! Ich habe noch keine ICSI hinter mir aber mir wurde gleich gesagt, dass auf der Krankschreibung nicht stehen wird Kinderwunschklinik sondern nur Frauenärzte. Die Helferin hat mir auch gesagt, dass viele sich dazu entscheiden bzw. dass es besser wäre sich zwei Wochen nach dem Transfer zu schonen. Bleibt aber mir überlassen. Sie meinte ich könnte sagen, mir wird eine Zyste entfernt oder oder. Ist ja was ganz häufiges. Ich denk wenn man dort nachfragt dann helfen die einem weiter. Die haben ja sicher öfter mit solchen Fragen zu tun. Ich überlege auch schon wie ich es mache. Muss im Job schwer heben und ist körperlich sehr anstrengend. Entweder ich lass mich die Zeit krankschreiben und sag auf der Arbeit noch keinem was davon oder ich weihe gleich nur die Chefin ein und bleib paar Tage daheim aber dann muss auch jemand wissen das ich nicht schwer heben darf usw. Will da auch nicht das die denken was ist denn mit der los.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Arman1 am 17.11.2018, 1:19 Uhr

Du kannst, wenn du willst ein Beschäftigungsverbot bekommen. Für mich selbst war das nicht notwendig. Wenn Arbeitsplatzbedingt eine Gefährdung für die Gesundheit ausgeht, die dein Chef nicht ändern kann, indem er dir andere Aufgaben gibt, muss er dir ein Bv geben. Gibt es im medizinischen Bereich Probleme, zB vorzeitige wehen oder sowas gibt dir ein Arzt das BV, das kann der FA machen aber auch zB der Hausarzt. Solltest du von einer von beiden Seiten ein BV bekommen obwohl es nicht notwendig ist, kann dasjenige dadurch große Problem bekommen.
Es ist nicht deine Entscheidung, ob du ins BV gehst. Du musst mir deinem Chef eine Bewertung deines Arbeitsplatzes durchführen sobald er von der ss weiß. Du kannst ihn bei bestimmten Punkten ja auch auf deine Bedenken hinweisen und schauen, was er für eine Lösung vorschlägt.
Du selbst bist natürlich auch für die Einhaltung der Mutterschutzrichtlinien verantwortlich. Wenn dir etwas zu schwer ist, dann hebst du es eben nicht mehr, wenn du merkst du brauchst eine Pause dann machst du eine. Mach deinen Arbeitgeber unbedingt auf alles aufmerksam was dir zusteht. Zb auch eine Liege. Ich arbeite auch in einem Handwerk und habe einen körperlich anstrengenden Beruf, sollte ich jemals schwanger werden, werde ich natürlich auch einige Dinge nicht mehr so machen wie jetzt.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Diniz am 27.11.2018, 20:54 Uhr

Hallo ihr lieben

Vielen Dank für eure Beiträge.

Heute hat sich meine Angst und all die Befürchtung die ich hatte bestätigt.

Nach all den Hormonen, dem Stress, der Angst und dann einem Sturz letzte Woche . Hat sich heute herausgestellt, dass das kleine Herzchen nicht mehr schlägt

Ich weiß nicht ob ich das noch mal schaffe

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